Rechtsprechung
BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Warenzeichen - Zeichen universitärer Forschung - Ergebnisse universitärer Forschung - Benutzungshandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 15, § 24
"VISPER"; Gebrauch einer Kennzeichnung für ein Ergebnis universitärer Forschung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 863
- MDR 1991, 616
- GRUR 1991, 607
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88
Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch
Auszug aus BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89
Indessen fehlen die für die Begründung einer Erstbegehungsgefahr notwendigen konkreten (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 99/88, GRUR 1990, 687, 689 - Anzeigenpreise II) Anhaltspunkte, aufgrund deren angenommen werden könnte, die Beklagte werde sich mit einer Lizenzierung eines Visualisierungsprogramms für Hörbehinderte unter der Bezeichnung VISPER am geschäftlichen Verkehr beteiligen. - BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82
Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung
Auszug aus BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89
Dem Zeichenrecht kommt dabei die Funktion zu, die Zuordnung der so gekennzeichneten Ware zu einem bestimmten Betrieb zu gewährleisten und sie von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB). - BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85
"Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers; …
Auszug aus BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89
Auch dieses Recht sowie der entsprechende Mißbrauchstatbestand (§ 24 WZG) beziehen sich auf eine die Ware ankündigende Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr (BGH, Urt. v. 30.4.1987 I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I). - RG, 05.07.1927 - II 506/26
Trägt der Umstand, daß der einen Warennamen ("Lysol") behandelnde Artikel eines …
Auszug aus BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89
Der zeichenrechtliche Schutz erstreckt sich sonach nicht auf jedwede Verwendung der Marke, sondern entsprechend seiner Funktion nur auf eine solche Benutzung, die zum Zwecke des Inverkehrsetzens der so gekennzeichneten Ware erfolgt (RG GRUR 1926, 216, 219; RGZ 117, 408, 411).
- OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15
Galileo Control Center - Beschreibende Verwendung der Bezeichnung des …
Die Verwendung einer Bezeichnung für ein Forschungsprojekt, das noch nicht zu marktreifen Waren oder Dienstleistungen geführt hat, erfolgt nicht im geschäftlichen Verkehr (…vgl. EuG a. a. O. Tz. 117; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 309, 310 - INMAS; BGH GRUR 1991, 607, 608 - VISPER;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. § 14 Rn. 49). - OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
Markenrecht: Markenrechtliche Relevanz der Bezeichnung eines Forschungsprojekts …
Das Landgericht hat zutreffend auf die insoweit einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH GRUR 91, 607 - VISPER) hingewiesen und diese auszugsweise zitiert. - OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01
Unterlassung der Verwertung von Kundendaten
Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft bevorstehende Verletzungshandlung vorliegen (BGH GRUR 1994, 57; 1991, 607). - BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01
Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein
Weiterhin ist auch das bloße Tragen der Trainingsanzüge durch die Aktiven markenrechtlich ohne Bedeutung, und zwar auch dann, wenn es in der Öffentlichkeit erfolgt (vgl. z.B. BGH GRUR 1998, 697; 1991, 607).