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   BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92   

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https://dejure.org/1994,1083
BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92 (https://dejure.org/1994,1083)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - X ZB 15/92 (https://dejure.org/1994,1083)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - X ZB 15/92 (https://dejure.org/1994,1083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Patent - Einspruchsverfahren - Doppelschutzverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    IntPatÜG Art. II § 8; PatG (1981) § 59
    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches Patent bei Erteilung eines im wesentlichen gleichen europäischen Patents

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2157
  • NJW-RR 1994, 1215 (Ls.)
  • MDR 1994, 905
  • GRUR 1994, 439
  • GRUR Int. 1994, 751
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92
    Es bedurfte hier deshalb keiner weiteren Erörterung der Frage, ob das Bundespatentgericht, wie die Rechtsbeschwerde meint, den Begriff des Rechtsschutzinteresses (dazu Sen.Entsch. GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr) verkannt hat, weil es in der in Art. 11 § 8 Abs. 1 IntPatÜG angeordneten Wirkungslosigkeit des nationalen Patents den entscheidenden Umstand für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses gesehen und damit dieses mit Überlegungen verneint hat, die nach Ansicht der Rechtsbeschwerde in den Bereich der sachlichen Begründetheit eines Begehrens gehören.
  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92
    Gegen das Patent kann nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 Satz 1 PatG - außer bei hier nicht vorliegender widerrechtlicher Entnahme - jedermann Einspruch erheben, ohne ein eigenes Interesse dartun oder beweisen zu müssen (vgl. BGH GRUR 1963, 279, 281 - Weidepumpe).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZB 18/06

    Kornfeinung

    a) Dass der von der Einsprechenden eingelegte Einspruch an sich statthaft ist, ergibt sich aus § 59 Abs. 1 PatG (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 22.2.1994 - X ZB 15/92, GRUR 1994, 439 f. - Sulfonsäurechlorid) und wird von der Patentinhaberin auch nicht in Zweifel gezogen.
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Ein Einsprechender muss sein Rechtsschutzinteresse in keinem Fall nachweisen (vgl. BGH GRUR 1994, 439 -Sulfonsäurechlorid).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97

    Künstliche Atmosphäre

    Insoweit kann von dem Einspruchsverfahren als Fortsetzung des Erteilungsverfahrens mit beschränktem Prüfungsumfang gesprochen werden (vgl. Sen.Beschl. v. 22.2.1994 - X ZB 15/92, GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid).
  • BPatG, 04.05.2006 - 11 W (pat) 326/02
    Die Ansicht der Patentinhaberin, infolge der mittlerweile eingetretenen Wirkungslosigkeit des angegriffenen deutschen Patents auf Grund des Doppelschutzverbots gemäß Art. 11 § 8 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG sei der Einspruch gegenstandslos und in der Hauptsache erledigt, somit also unzulässig geworden, trifft jedoch nicht zu (vgl. dazu. BGH GRUR 1994, 439 bis 441 - Sulfonsäurechlorid; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 6. Auflage, Art. 11 § 8 IntPatÜG (S. 1807 ff.) Rdn. 2, 4, 7; Schulte, PatG, 7. Auflage 2005, § 9 Rdn. 82 ff.; Singer/Stauder, EPÜ, 2. Auflage 2000, Art. 139 Rdn. 14).

    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Einspruchs gemäß § 100 i. V. m. § 147 Abs. 3 Satz 5 PatG zugelassen, weil der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Einspruchs im Falle der Übereinstimmung des deutschen und europäischen Patents in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1994 (GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid) hat dahinstehen lassen, wenn ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Schutzwirkungen des deutschen Patents nicht erkennbar ist.

  • BPatG, 12.08.2002 - 19 W (pat) 701/02
    Damit kommt zum Ausdruck, daß das Einspruchsverfahren als Fortsetzung des Erteilungsverfahrens mit beschränktem Prüfungsumfang angesehen werden kann (vgl BGH, GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid), so daß sich dadurch an der Unterscheidung zwischen Erteilungsbeschluß und erteiltem Patent nichts ändert.
  • BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00

    Ausweiskarte; Ausschluß eines Richters am Bundespatentgericht wegen Mitwirkung an

    Daß das Patenterteilungsverfahren und das Einspruchsverfahren unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, etwa in Abgrenzung zum patentgerichtlichen Verfahren, gleichwohl als Einheit angesehen werden können, wird damit nicht in Frage gestellt (vgl. zu Art. 11, § 8, IntPatÜG, Sen.Beschl. v. 22.2.1994 - X ZB 15/92, GRUR 1994, 439 - Sulfonsäurechlorid).
  • OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01

    Zur Frage, inwieweit die patentanwaltliche Empfehlung zur Rücknahme eines

    Bis zu diesem Zeitpunkt habe es der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprochen, dass die Rücknahme einer Patentanmeldung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Einspruchsverfahrens - in das sich das Erteilungsverfahren fortgesetzt habe - möglich gewesen sei (BGH GRUR 94, 439 - Sulfonsäurchlorid).
  • BPatG, 21.11.2001 - 20 W (pat) 17/00

    Rechtsschutzbedürfnis für neue Unteransprüche im Einspruchs- und

    Im Einspruchsverfahren setzt sich das Erteilungsverfahren als Rechtsbehelfsverfahren mit einer auf die in § 21 Abs. 1 PatG genannten Widerrufsgründe beschränkten Sachprüfung (§ 59 Abs. 1 PatG) fort (BGH GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 3 W 188/05

    Vollstreckbarerklärung des Urteils eines italienischen Gerichts; Verurteilung

    Auch diese Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1994, 2157; Senat RIW 1998, 969).
  • BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Diese Vorschrift ist eine Ausprägung des allgemein geltenden Untersuchungsgrundsatzes (vgl. Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 61 Rn. 32) und entspricht der Eigenschaft des Einspruchsverfahrens als Popularrechtsbehelf, der der Allgemeinheit die Möglichkeit geben soll, alsbald nach Veröffentlichung der Patenterteilung Gründe geltend zu machen, die dem Rechtsbestand des erteilten Patents entgegenstehen und so in einem besonders kostengünstigen Verfahren das erteilte Patent einer vertieften Prüfung zu unterwerfen, jedenfalls aber zur Klärung der unter Schutz gestellten technischen Lehre und deren inhaltlicher Festlegung beitragen soll (BGH GRUR 1994, 439 -Sulfonsäurechlorid; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 59 Rn. 9).
  • BPatG, 24.04.2001 - 1 Ni 28/99

    Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent trotz Zweifel über

  • BPatG, 22.03.2000 - 5 W (pat) 408/99
  • BPatG, 22.03.2000 - 5 W (pat) 407/99
  • BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
  • BPatG, 11.07.2016 - 19 W (pat) 62/13

    Anforderungen an die Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 18.10.2001 - 23 W (pat) 10/99
  • BPatG, 02.08.2001 - 15 W (pat) 23/00
  • BPatG, 23.04.2012 - 8 W (pat) 308/11
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