Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
UWG § 1; WZG § 15,§ 24 Abs. 1
- Rechtsanwälte Peter
Markenverunglimpfung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wettbewerbswidrige Ausnutzung von Ruf und Ansehen bekannter Marken auf Scherzartikeln
- werbung-schenken.de
Markenverunglimpfung I
UWG § 1
Rufausbeutung - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; WZG § 15, § 24 Abs. 1
"Markenverunglimpfung"; Ansprüche des Markeninhabers wegen der Anbringung seiner Marke auf fremden Scherzartikeln; Ausnutzen des Rufs und Ansehens einer lizenzierungsfähigen fremden Kennzeichnung
Verfahrensgang
- BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92
- BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 125, 91
- NJW 1994, 1954
- MDR 1995, 65
- GRUR 1994, 808
- DB 1994, 1562
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum alten Recht, daß bereits eine Kennzeichnung, die eine gewisse Bekanntheit erreicht hatte - ohne notwendig die Anforderungen zu erfüllen, die an eine berühmte Marke zu stellen waren - und die ein besonderes Ansehen genoß, gegenüber einer Rufausbeutung oder Rufschädigung durch einen Dritten Schutz beanspruchen konnte (BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce;… BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550, 552 = WRP 1985, 399 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 93, 96 nicht abgedruckt; BGHZ 113, 82, 87 - Salomon; 113, 115, 126 - SL; 125, 91, 98 - Markenverunglimpfung I;… BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II).Dabei konnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 1 UWG bereits dann angenommen werden, wenn die Parteien - obgleich unterschiedlichen Branchen zugehörig - bei der wirtschaftlichen Verwertung einer Kennzeichnung in der Weise in Wettbewerb treten, daß der Verletzer durch den Gebrauch der fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren besonderen Ruf für sich auszunutzen sucht (BGHZ 125, 91, 98 - Markenverunglimpfung I, m.w.N.).
- BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung
Auf die Frage, ob sich ein Wettbewerbsverhältnis darüber hinaus nicht auch aus dem Rechtsgedanken eines Wettbewerbs der Parteien um den lizenzfähigen Ruf der berühmten Marke der Klägerin ergeben könnte (vgl. dazu zuletzt BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 79/92, WRP 1994, 495, 499 = NJW 1994, 1954 - Markenverunglimpfung I), kommt es danach vorliegend nicht an.a) Der Bundesgerichtshof hat bereits - nach Erlaß des Berufungsurteils - entschieden und näher ausgeführt, daß wettbewerbswidrig handelt, wer eine fremde bekannte und angesehene Marke dadurch verballhornt, daß er sie in eine unpassende und jedenfalls von Teilen des Verkehrs als anstößig oder zumindest als geschmacklos empfundene Beziehung zu bestimmten Erzeugnissen - wie insbesondere Kondomen - setzt oder sie in einen im übrigen schlüpfrigen Spruchzusammenhang bringt, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß wenigstens nicht ganz unerhebliche Teile des Verkehrs die darin von ihnen gesehene Geschmacklosigkeit als eine solche des Markeninhabers selbst auffassen und dadurch der Werbewert der Marke beeinträchtigt wird (vgl. BGH aaO. WRP 1994, 495, 500 - Markenverunglimpfung I).
Ob die Klage darüber hinaus auch nach §§ 15, 24 WZG begründet sein könnte (vgl. dazu BGH aaO. WRP 1994, 495, 497 f. - Markenverunglimpfung I), bedarf keiner Entscheidung und somit auch keiner Feststellungen zur vom Berufungsgericht offengelassenen Frage der Warengleichartigkeit.
- OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97
"Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"
Anders als in den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen, in denen Zeichen in identischer bzw. weitgehend identischer Form vom Verletzer auf Scherzartikeln angebracht worden waren, die jedenfalls für nicht unerhebliche Verkehrskreise den Eindruck erweckten, es könnte sich um eine Werbeaktion des Markeninhabers handeln (BGH, GRUR 1994, 808 - Markenverunglimpfung I; BGH, GRUR 1995, 57 - Markenverunglimpfung II), ist dies im vorliegenden Fall auszuschließen.Dies käme, da die Parteien sich nicht als Konkurrenten am Markt begegnen, weil von einem Anhängen an den Ruf oder das Ansehen der fremden Marke und der Ausnutzung deren Marktgeltung (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, 759, 760 f. - BMW) nicht gesprochen werden kann, allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Eignung einer identisch übernommenen fremden Marke zur Lizenzvergabe, d.h. einem Interesse auf der Seite potentieller Lizenznehmer und einer nur hypothetischen Möglichkeit, dass eine Lizenzvergabe auch seitens des Kennzeicheninhabers in Betracht kommen könnte, sofern Vermarktungsinteressen in Hinblick auf das streitgegenständliche Produkt zu verzeichnen sind, in Betracht, wobei es keine Rolle spielt, ob der Markeninhaber tatsächlich und insbesondere in Beziehung auf den Verletzer zur Lizenzierung bereit ist (vgl. Urteil des Senats vom 6.11.1997, OLG Report 1998, 107 - Shell-Muschel; KG, GRUR 1997, 295, 296 - Alles wird teurer; BGH, GRUR 1994, 808 - Markenverunglimpfung I).
Es handelt sich keinesfalls um eine bloße Verballhornung der Marke oder des Slogans der Beklagten, um die Absatz des eigenen Produkts zu befördern (vgl. hierzu BGH, GRUR 1994, 808 -Markenverunglimpfung I; BGH, GRUR 1995, 57 - Markenverunglimpfung II).
- BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93
FUNNY PAPER - Rufausbeutung
Das fremde Erzeugnis - hier das des Beklagten -, an dessen Kennzeichnung sich der Wettbewerber nach dem erhobenen Vorwurf annähern soll, muß dabei einen hohen Grad der Bekanntheit und insbesondere ein solches Ansehen erreicht haben, daß die Ausnutzung der Kennzeichnung durch Anlehnung einerseits für den Konkurrenten lohnend und andererseits wegen des mit der Marke durch besondere Leistungen des Inhabers geschaffenen Werts objektiv unlauter erscheint (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister;… Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550, 552 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 93, 96 ff. nicht abgedruckt; BGHZ 113, 82, 85 - Salomon; BGHZ 113, 115, 126 f. - SL; BGHZ 125, 91 - Markenverunglimpfung I, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
McLaren - Rufausbeutung
Dies entspricht der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 93, 96, 99 - DIMPLE; BGHZ 113, 82, 84 - Salomon; BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 79/92 - Markenverunglimpfung, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) und wird auch von der Revision nicht beanstandet. - BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - sittliche Anstößigkeit
Ein solches ausschließlich kommerzielles Interesse hat jedoch bei der gebotenen Güterabwägung an Bedeutung und Gewicht zurückzutreten, wenn ihm ein schützenswertes Interesse anderer gegenübersteht (vgl. BGHZ 125, 91, 97 - Markenverunglimpfung I). - BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94
Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit; …
Dieses sehr weit verallgemeinernde - Klagebegehren ergibt sich nicht nur aus dem klaren Antragswortlaut, sondern auch aus der Klagebegründung, die zum Verständnis des Klageantrags heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 79/92, GRUR 1994, 808, 810 = WRP 1994, 495 - Markenverunglimpfung I, insoweit in BGHZ 125, 91 nicht abgedruckt). - OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11
Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines …
Dass der angesprochene Verkehr annehmen könnte, dass es sich um - wenn auch ungewöhnliche - Internetseiten der Antragstellerin selbst handelt, ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen (vgl. z.B. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060 - Bild Dir keine Meinung ; KG GRUR 1997, 295 [296] - Alles wird teurer ), zumal es an jeglichem satirischen oder ironischen Unterton fehlt, der es - wie etwa in den vom BGH entschiedenen Fällen Markenverunglimpfung I (GRUR 1994, 808) und Markenverunglimpfung II (GRUR 1995, 57) - möglich erscheinen lassen könnte, dass die Internetseiten und die dort getroffenen Aussagen von der Antragstellerin selbst stammen. - LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu …
Wenn das beanstandete Verhalten allein diesem Zweck, nicht aber einer satirischen Auseinandersetzung mit dem Ruf oder den Werbemethoden der Klägerin diene, sei das Recht auf satirische Meinungsäußerung nicht einschlägig (BGH, NJW 1994, 1954 - Mars-Kondom). - OLG Hamm, 18.04.2002 - 4 U 154/01
Markenrechtliche Relevanz des Vertriebs einer satirischen Darstellung der …
Bei einer objektiven Betrachtung der Postkarte geht es vielmehr vorrangig nicht um eine Meinungsäußerung der Beklagten über die Werbemethoden der Klägerin, sondern um eine rein kommerzielle Benutzung fremder angesehener Marken dazu, ein sonst nicht verkäufliches Produkt im Rahmen der eigenen Produktpalette zumindest versuchsweise auf den Markt zu bringen (vgl. BGH GRUR 1994, 808, 810 -Markenverunglimpfung I). - OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Virtuelles Urinieren und markenrechtlicher Unterlassungsanspruch
- OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00
Warenmarke und Werktitelschutz - Verwechslungsgefahr - Verkehrsgeltung - …
- OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
Verwechslungsgefahr im Markenrecht
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
- LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04
- LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05
Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der …
- OLG Köln, 05.12.2008 - 6 U 140/08
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