Rechtsprechung
   OLG München, 19.05.1994 - 29 U 2520/94   

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OLG München, 19.05.1994 - 29 U 2520/94 (https://dejure.org/1994,10448)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.1994 - 29 U 2520/94 (https://dejure.org/1994,10448)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 29 U 2520/94 (https://dejure.org/1994,10448)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 852
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12

    Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger

    Derartiges soll gelten, wenn eine in Bezug auf den Dritten veranlasste Marktbeobachtung unweigerlich auch den Antragsgegner als (weiteren) Verletzer zum Vorschein gebracht hätte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146 - E-Sky, für einen im Tatsächlichen besonders gelagerten Fall) sowie mit Blick auf den Verfügungsantrag gegen einen Vertreiber, wenn es der Antragsteller über längere Zeit versäumt hat, gegen den Hersteller (OLG München, InstGE 12, 184 - Verfügungsgrund bei Abnehmerverwarnung II) bzw. gegen den Alleinimporteur (OLG München, GRUR 1994, 852) der schutzrechtsverletzenden Ware vorzugehen.
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des

    In der Rechtsprechung ist zwar unter besonderen Umständen die Dringlichkeit des Vorgehens gegen den Wettbewerbsverstoß eines Weiterveräußerers einer Ware verneint worden, wenn der Unterlassungsgläubiger denselben Verstoß des Alleinimporteurs der Ware unbeanstandet gelassen hat (OLG München, GRUR 1994, 852; OLG Frankfurt, WRP 1996, 1193).
  • LG Düsseldorf, 30.08.2012 - 4b O 99/12

    Elektrofahrradmotor II

    Derartiges soll gelten, wenn eine in Bezug auf einen Dritten veranlasste Marktbeobachtung unweigerlich auch den Antragsgegner als (weiteren) Verletzer zum Vorschein gebracht hätte (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146 (147) - E-Sky) sowie mit Blick auf den Verfügungsantrag gegen einen Vertreiber, wenn es der Antragsteller über längere Zeit versäumt hat, gegen den Hersteller (OLG München, InstGE 12, 184 (185) - Verfügungsgrund bei Abnehmerverwarnung II) bzw. gegen den Alleinimporteur (OLG München, GRUR 1994, 852) der schutzrechtsverletzenden Ware vorzugehen (vgl. insgesamt: OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012, Az. I-2 U 12/12).
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   OLG Düsseldorf, 18.08.1994 - 2 U 247/93   

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https://dejure.org/1994,12245
OLG Düsseldorf, 18.08.1994 - 2 U 247/93 (https://dejure.org/1994,12245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.1994 - 2 U 247/93 (https://dejure.org/1994,12245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 1994 - 2 U 247/93 (https://dejure.org/1994,12245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 852
  • afp 1994, 323
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   OLG Frankfurt, 17.08.1994 - 6 W 119/94   

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OLG Frankfurt, 17.08.1994 - 6 W 119/94 (https://dejure.org/1994,14976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.1994 - 6 W 119/94 (https://dejure.org/1994,14976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 1994 - 6 W 119/94 (https://dejure.org/1994,14976)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 852
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen

    b) Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte (OLG Frankfurt GRUR 1994, 852 [zu § 32 Abs. 5 WZG], OLG Düsseldorf GRUR 1988, 761, 662 [zu § 32 Abs. 5 WZG] und OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128 [zu § 140 Abs. 5 MarkenG a.F.], vgl. auch Benkard/Rogge 9. Aufl. § 143 Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 143 Rdnr. 410) und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 - 55 EGV) gebotene Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte legt nahe, alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln und nicht Inländer anderen und strengeren Erstattungsregeln zu unterwerfen.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    um einen EU-ausländischen Patentanwalt handelt, sofern er nach seiner Ausbildung und Qualifikation sowie nach seinem im Heimatstaat gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebiet einem deutschen Patentanwalt im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 999, 1000 - Consulente in marchi [zu § 140 Abs. 3 MarkG]; OLG Düsseldorf [10. ZS], GRUR 1988, 761, 762 [zu § 32 Abs. 5 WZG]; OLG Frankfurt/Main, GRUR 1994, 852 [zu § 32 Abs. 5 WZG]; GRUR-RR 2006, 422, 423; Beschl. v. 30.05.2006 - 6 W 31/06 [jew. zu § 140 Abs. 3 MarkG]; KG, GRUR-RR 2008, 373 [zu § 140 Abs. 3 MarkG]; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 143 PatG Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 143 Rdnr. 410; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 143 Rdnr. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 2 W 124/93   

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https://dejure.org/1994,15389
OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 2 W 124/93 (https://dejure.org/1994,15389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1994 - 2 W 124/93 (https://dejure.org/1994,15389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 2 W 124/93 (https://dejure.org/1994,15389)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 852
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 28.12.2017 - 11 O 46/17

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung ist im Original vorzulegen

    Allerdings kann der Gläubiger bei einer - wie hier - telekommunikativen Übertragung der Unterwerfungserklärung das Original der Erklärung verlangen, da ihm allein hierdurch im Verletzungsfall die Durchsetzung ohne rechtliche Zweifelsgründe und Beweisschwierigkeiten betreffend die Echtheit der Unterschrift und die Autorisierung des tatsächlichen Absenders - hier des Rechtsanwaltes des Beklagten - insbesondere zur Übermittlung der Erklärung an den Kläger möglich ist (vgl. hierzu auch BGH, I ZR 116/88, unter III, d; OLG Düsseldorf, 2 W 124/93 Tz. 14, 16; Köhler/Bornkamm, § 12 Rz. 1.104 m.w.N.) und er hierdurch eine rechtliche Ausgangsstellung erhält, die der eines Titelgläubigers nicht allzu sehr nachsteht.
  • AG Hannover, 17.06.2009 - 439 C 16130/08

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Anwalt und Anwaltsverzeichnis

    Kommt der Schuldner einem solchen Verlangen nicht nach, so verliert die Erklärung per Fax mangels ernsthafter Unterwerfungsbereitschaft ihre Wirkung (OLG Düsseldorf, GRUR 1994, 852; BGH, GRUR 1990, 530).
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   OLG Düsseldorf, 19.11.1993 - 2 W 114/93   

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https://dejure.org/1993,15551
OLG Düsseldorf, 19.11.1993 - 2 W 114/93 (https://dejure.org/1993,15551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1993 - 2 W 114/93 (https://dejure.org/1993,15551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1993 - 2 W 114/93 (https://dejure.org/1993,15551)
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  • GRUR 1994, 852
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