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BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1998, 821
Wird zitiert von ... (28)
- BPatG, 20.01.2005 - 25 W (pat) 191/02 Allerdings ist eine Verkürzung der Gesamtmarke auf den fraglichen Bestandteil (was bei einer Einwortmarke in aller Regel ausgeschlossen sein dürfte) zwar ein Indiz, nicht aber zwingende Voraussetzung für die Annahme einer selbständig kollisionsbegründenden Bedeutung (vgl BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 9 Rdn 79), wenngleich manche Entscheidungen dies anzunehmen scheinen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Kollisionsgefahr jedoch nicht schematisch zu beurteilen; maßgeblich soll vielmehr die Sachlage im Einzelfall sein, wozu zB Branchenübung oder individuelle Gestaltung einer Marke gehören können, so dass die Würdigung der markenrechtlichen Übereinstimmung unter Heranziehung aller Umstände zu einem von dem genannten Erfahrungssatz abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 2002, 342 ASTRA / ESTRA-PUREN; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma).
- BPatG, 04.05.2005 - 25 W (pat) 191/02 Allerdings ist eine Verkürzung der Gesamtmarke auf den fraglichen Bestandteil (was bei einer Einwortmarke in aller Regel ausgeschlossen sein dürfte) zwar ein Indiz, nicht aber zwingende Voraussetzung für die Annahme einer selbständig kollisionsbegründenden Bedeutung (vgl BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 9 Rdn 79), wenngleich manche Entscheidungen dies anzunehmen scheinen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Kollisionsgefahr jedoch nicht schematisch zu beurteilen; maßgeblich soll vielmehr die Sachlage im Einzelfall sein, wozu zB Branchenübung oder individuelle Gestaltung einer Marke gehören können, so dass die Würdigung der markenrechtlichen Übereinstimmung unter Heranziehung aller Umstände zu einem von dem genannten Erfahrungssatz abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 2002, 342 ASTRA / ESTRA-PUREN; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma).
- BPatG, 11.08.2000 - 25 W (pat) 80/99 Auch in diesen Fällen spricht vielmehr einiges dafür, daß abweichende Gestaltungen der Marke bzw weiterer Bestandteile einer Anerkennung der Benutzung entgegenstehen können (vgl hierzu auch BGH GRUR 1997, 744, 747 - ECCO I), wie andererseits auch bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr je nach der Kollisionslage und Art der Gegenmarke beim Markenvergleich der eine oder der andere Bestandteil von größerer Bedeutung sein kann (zur Berücksichtigung situationsbedingter und warenspezifischer Umstände sowie zur Möglichkeit einer geteilten Verkehrsauffassung siehe BPatGE 36, 262, 265 f - GOLDWELL-JET; BPatG GRUR 1998, 821, 822 f - Tumarol / DURADOL Mundipharma) und insbesondere der Schutzbereich einer mehrgliedrigen Marke sich nicht nur auf ihre dominierenden, allein kollisionsbegründenden Bestandteile beschränkt, sondern im Hinblick auf andere Marken, die ihr auch in ihren weiteren, ggf kennzeichnungsschwachen Bestandteilen nahekommt, zugleich auch auf die hierdurch hervorgerufene Gesamtwirkung erstreckt.
Der Verkehr wird sich deshalb - anders als bei kennzeichnungsschwachen Bestandteilen wie zB glatten oder deutlich erkennbaren Sachhinweisen - hauptsächlich an "Juvental" orientieren, so daß dieser Bestandteil selbständig kollisionsbegründend ist (vgl auch BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin/Nitrangin Isis; BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol/DURADOL Mundipharma).
- BPatG, 20.01.2005 - 25 W (pat) 5/04 Allerdings ist eine Verkürzung der Gesamtmarke auf den fraglichen Bestandteil (was bei einer Einwortmarke in aller Regel ausgeschlossen sein dürfte) zwar ein Indiz, nicht aber zwingende Voraussetzung für die Annahme einer selbständig kollisionsbegründenden Bedeutung (vgl BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 9 Rdn 379), wenngleich manche Entscheidungen dies anzunehmen scheinen.
- BPatG, 06.12.2001 - 25 W (pat) 106/01 Insoweit können auch kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sogar wesentliches Gewicht für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erlangen (…vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 152, 177 mit weiteren Hinweisen; BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma; BPatG GRUR 2000, 1052, 1056 Rhoda-Hexan/ Sota-Hexal).
Denn es ist nicht zu verkennen, dass je nach dem Grad der Ähnlichkeit und der Prägung durch die maßgeblichen Bestandteile auch die weiteren Markenteile eine verwechslungsmindernde Bedeutung entfalten können, zumal sich ein Teil des Verkehrs ohnehin weiterhin am Gesamtzeichen orientieren wird (vgl BPatG GRUR 1998, 821, 823 Tumarol / DURA-DOL Mundipharma;… Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 177 mit weiteren Hinweisen; vgl zur verwechslungsfördernden Bedeutung auch BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; Ingerl/Rohnke MarkenG, 1998, § 14 Rdn 366 und Rdn 378).
- BPatG, 27.07.2000 - 25 W (pat) 180/99 Aus einem Wortbestandteil können deshalb aus Rechtsgründen zB dann keine Verbietungsrechte gegen ähnliche jüngere Marken hergeleitet werden, wenn es sich um eine schutzunfähige Angabe handelt und das Eintragungshindernis nur durch die Hinzufügung eines schwer benennbaren Bildelementes überwunden worden ist (vgl auch BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1 zur Zahl "1"), wie andererseits eine solche, (auf den Wortbestandteil) verkürzte Wiedergabe der Widerspruchsmarke ebensowenig Voraussetzung für die Zuerkennung eines den Gesamteindruck allein prägenden Charakter ist (…vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 176; BPatG GRUR 1998, 821, 822 - Tumarol / DURADOL Mundipharma) und nicht mit dem Sonderfall der Abspaltung verwechselt werden darf (vgl auch BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep).
Denn "Pharma" ist ein auch ganz überwiegend Endverbrauchern geläufiger beschreibender Hinweis auf "Pharmazie" oder ganz allgemein auf den Pharma-Bereich und wird als Firmenbestandteil zahlreicher Arzneimittel- und Pharmaunternehmen oder als gebräuchliches Wortelement pharmazeutischer Kennzeichnungen verwendet (vgl auch BGH GRUR 1992, 550 - acpharma; BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURA-DOL Mundipharma; Kliems, PAVIS PROMA, BPatG, 25 W (pat) 203/98 Betapharm RENAPHARM und 30 W (pat) 77/99 - realpharma RENAPHARM).
- BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01
Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …
Denn dieser Erfahrungssatz schließt nicht aus, dass sich der Verkehr im Einzelfall - insbesondere bei schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen sonstigen Elementen - doch an diesem Unternehmenskennzeichen orientiert (vgl BGH MarkenR 2002, 49 - ASTRA/ESTRA-PUREN mwN; vgl auch BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma). - BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99
Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der …
Ebenso wie solche weiteren Bestandteile der Gefahr von Verwechslungen entgegenwirken können (vgl BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma), sind sie bei insoweit bestehender großer Ähnlichkeit auch geeignet, eine Verwechslungsgefahr zu fördern. - BPatG, 07.11.2011 - 30 W (pat) 32/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" - zur Einrede der …
Dieser Erfahrungssatz besagt zwar nicht, dass die tatrichterliche Würdigung des Einzelfalls unter Heranziehung aller Umstände nicht zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 1998, 1014, 1015 - ECCO II; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; BGH GRUR 2008, 258, Nr. 27 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA-PUREN; BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol/DURADOL Mundipharma). - BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05 Maßgeblich hierfür ist neben der Bekanntheit oder Erkennbarkeit der Herstellerangabe die Kennzeichnungskraft der Produktbezeichnung und damit die Eignung zur Prägung des Gesamteindrucks (…BGH - Nitrangin aaO; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA / ESTRA-PUREN; vgl. auch BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 191/02 v. 4.5.2006 - Pantohexal/PANTO).
- BPatG, 17.07.2003 - 25 W (pat) 29/03
- BPatG, 13.04.2000 - 25 W (pat) 137/99
- BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 171/02
- BPatG, 23.04.2004 - 25 W (pat) 290/02
- BPatG, 26.02.2004 - 25 W (pat) 290/02
- BPatG, 21.11.2002 - 25 W (pat) 168/02
- BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
- BPatG, 27.09.2001 - 25 W (pat) 36/01
- BPatG, 25.01.2001 - 25 W (pat) 59/00
- BPatG, 28.09.2000 - 25 W (pat) 258/99
- BPatG, 16.03.2000 - 25 W (pat) 68/99
- BPatG, 28.04.2008 - 30 W (pat) 78/05
- BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
- BPatG, 20.12.2001 - 25 W (pat) 158/00
- BPatG, 24.05.2004 - 30 W (pat) 27/03
- BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 63/01
- BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
- BPatG, 23.04.2007 - 30 W (pat) 126/04