Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3860
BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97 (https://dejure.org/1998,3860)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1998 - X ZB 30/97 (https://dejure.org/1998,3860)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - X ZB 30/97 (https://dejure.org/1998,3860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 86 Abs. 2 Nr. 1
    "Ausgeschlossener Richter"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1660
  • GRUR 1999, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZB 4/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97
    Die mit der Beschwerde angefochtene Entscheidung muß in dem patentamtlichen Verfahren ergangen sein, in dem der Richter beim Patentamt mitgewirkt hat (vgl. hierzu etwa BGH, Beschl. v. 28.07.1964 - Ia ZB 4/64, GRUR 1965, 50 - Schrankbett).
  • BGH, 02.03.1962 - I ZB 20/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97
    Sie kann vor allem nicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 2. März 1962 (I ZB 20/61, erwähnt bei Löscher, GRUR 1966, 5, 12 1. Sp. unten) gestützt werden.
  • BPatG, 10.05.2000 - 17 W (pat) 64/98
    Grimm vor der Teilungserklärung sachlich mitgewirkt (vgl BGH GRUR 1999, 43 - Ausgeschlossener Richter).

    Vorausgegangen ist das Verfahren, in dem die Entscheidung gefallen ist, gegen die sich die Beschwerde richtet, der Begriff ist in einem förmlichprozessualen Sinne zu verstehen (vgl Busse, PatG, 5. Aufl, § 86 Rdn 12; Benkard, PatG, 9. Aufl, § 86 Rdn 9; Schulte, PatG, 5. Aufl, § 86 Rdn 8; BPatGE 20, 116, 117; so auch BGH GRUR 1999, 43, 44 li Sp - Ausgeschlossener Richter).

    Die BGH-Entscheidung "Ausgeschlossener Richter" (GRUR 1999, 43), wonach von der Mitwirkung im Beschwerdeverfahren über eine Teilungs- oder Ausscheidungsanmeldung derjenige ausgeschlossen ist, der bereits vor Erklärung der Teilung oder Ausscheidung am Verfahren über die Stammanmeldung mitgewirkt hat, vermag zu keiner anderen Beurteilung zu führen.

  • BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00

    Ausweiskarte; Ausschluß eines Richters am Bundespatentgericht wegen Mitwirkung an

    Wie der Senat bereits entschieden hat, liegt eine Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verfahren im Sinn der genannten Bestimmung auch dann vor, wenn sich die spätere Entscheidung, an der der Richter mitgewirkt hat, auf eine Patentanmeldung bezieht, die als Teilungsanmeldung aus einer Stammanmeldung hervorgegangen ist, bei der hinsichtlich dieses Richters die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 Nr. 1 PatG bereits vor der Erklärung der Teilung erfüllt waren (Sen.Beschl. v. 30.6.1998 - X ZB 30/97, GRUR 1999, 43 f. - ausgeschlossener Richter).
  • BGH, 21.12.2009 - X ZR 61/07

    Anhörungsrüge wegen Mitwirkung eines in erster Instanz mit dem Rechtsstreit

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 30. Juni 1998 (X ZB 30/97, NJW-RR 1998, 1660) ausgeführt hat, ist nach § 41 Ziff. 6 ZPO nur der Richter von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen, der an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, nicht auch derjenige Richter, der an einer im Instanzenzug vorausgegangenen und durch die angefochtene Entscheidung bestätigten Entscheidung mitgewirkt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht