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   OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96   

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OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96 (https://dejure.org/1998,6009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.06.1998 - 14 U 2073/96 (https://dejure.org/1998,6009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 14 U 2073/96 (https://dejure.org/1998,6009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 13 Abs. 2 Nr.
    Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit eines Vertriebssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verkauf von EG-Neufahrzeugen durch nicht vertriebsgebundenen Händler, EG-Neufahrzeuge und Vertriebsbindung

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 74
  • BB 1998, 1708
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 126/87

    "Schweizer Außenseiter"; Ausnutzung fremden Vertragsbruchs; Erwerb

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Dieser Schutz des Vertriebsbindungssystems setzt voraus, dass es theoretisch und praktisch lückenlos ist (BGH, Urt. v. 22.06.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 - Schweizer Außenseiter; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 806; Köhler/Piper, UWG , § 1 Rdn. 392).

    Dadurch ist auch beweisrechtlich die Lückenlosigkeit des Systems nicht nur im gedanklichen Aufbau, sondern auch in der praktischen Durchführung vom bindenden Unternehmen darzulegen und - falls streitig - nachzuweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür auszulösen, dass der Außenseiter die vertriebsgebundene Ware nur durch Verleitung zum Vertragsbruch, auf Schleichwegen oder durch Ausnutzung fremden Vertragsbruchs erlangt haben kann (BGH, Urt. v. 09.05.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1989, 832, 833 - Schweizer Außenseiter; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 812, 778 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 392).

    Gedankliche Lückenlosigkeit liegt vor, wenn der Hersteller im In- und Ausland nur solche Wiederverkäufer beliefert, die zur Einhaltung der Bindung sanktionsbewehrt verpflichtet werden (BGH GRUR 1989, 832, 834 - Schweizer Außenseiter; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 807; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 393).

  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Diese Voraussetzung einer erfolgreichen Abwehr von Außenseitern ist - wie der EuGH durch Urteil vom 05.06.1997 (Rechtssache C 41/96, VAG-Händlerbeirat ./. SYD-Consult; GRUR Int. 1997, 907) klargestellt hat - mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

    Jedoch steht das einer nationalen Rechtsprechung auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs nicht entgegen, die die Berufung auf ein Vertriebsbindungssystem gegenüber Außenseitern nur zuläßt, wenn dieses lückenlos ist ( EuGH , Urt. v. 05.06.1997 a.a.O., Erwägungsgründe 13, 14, 19).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Dadurch ist auch beweisrechtlich die Lückenlosigkeit des Systems nicht nur im gedanklichen Aufbau, sondern auch in der praktischen Durchführung vom bindenden Unternehmen darzulegen und - falls streitig - nachzuweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür auszulösen, dass der Außenseiter die vertriebsgebundene Ware nur durch Verleitung zum Vertragsbruch, auf Schleichwegen oder durch Ausnutzung fremden Vertragsbruchs erlangt haben kann (BGH, Urt. v. 09.05.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1989, 832, 833 - Schweizer Außenseiter; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 812, 778 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 392).

    b) Voraussetzung für die Lückenlosigkeit eines Vertriebssystems in praktischer Hinsicht ist, dass der Hersteller das Vertriebsbindungssystem ständig überwacht und entdeckte Verstöße alsbald mit den erforderlichen Mitteln verfolgt (vgl. BGH GRUR 1985, 1059, 1060 - "Vertriebsbindung"; Baumbach/Hefermehl a.a.O., § 1 UWG Rdn. 810; Köhler/Piper a.a.O., § 1 UWG Rdn. 393).

  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Dadurch ist die Rechtsunsicherheit beseitigt, die durch das Urteil des EuGH vom 13.01.1994 (NJW 1994, 643 - Cartier-Vertriebssystem) hervorgerufen worden war, wonach die Lückenlosigkeit eines selektiven Vertriebssystems nach dem Gemeinschaftsrecht keine Voraussetzung für seine Rechtswirksamkeit sei (Rdn. 28 - Cartier-Vertriebssystem).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Diese stehen der Beklagten auf dem Markt für den Verkauf neuer bzw. neuwertiger VW- und Audi-Kraftfahrzeuge als Wettbewerber gegenüber, so dass es sich um eine nach ihrer Marktbedeutung repräsentative Anzahl von Mitbewerbern handelt (vgl. BGH, Urt. v. 19.06.1997 - I ZR 72/95, GRUR 1998, 170 - "Händlervereinigung").
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass wettbewerbswidrig handelt, wer sich als Außenseiter eines vertikalen Vertriebsbindungssystems die diesem System unterfallende Ware durch Bewirken oder Ausnutzen eines Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers beschafft (BGH, Urt. v. 14.06.1963 - KZR 5/62, BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II; Urt. v. 19.03.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 - Pajero).
  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass wettbewerbswidrig handelt, wer sich als Außenseiter eines vertikalen Vertriebsbindungssystems die diesem System unterfallende Ware durch Bewirken oder Ausnutzen eines Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers beschafft (BGH, Urt. v. 14.06.1963 - KZR 5/62, BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II; Urt. v. 19.03.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 - Pajero).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96
    Die Lückenlosigkeit bleibt somit wie in der bisherigen Rechtsprechung materielle Anspruchsvoraussetzung bei einem Bewirken oder Ausnutzen eines Vertragsbruchs, weil im Falle bestehender Lücken eine konforme Wettbewerbslage nicht hergestellt wird und weder dem gebundenen Händler noch dem Außenseiter die Einhaltung der Bindung zumutbar ist (BGH, Urt. v. 09.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 Rdn. 806).
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 75/01

    UWG -Recht: Anbieter von Telefon-Erotikdienste

    Die Wettbewerbswidrigkeit durch Verleiten zum Vertragsbruch wird bereits durch jedes bewusste Hinwirken auf die Begehung eines Vertragsbruches bewirkt (BGHZ 37, 30, 33 "Selbstbedienungsgroßhändler"; BGH GRUR 1968, 272, 274/275 "Trockenrasierer III"; OLG Dresden, GRUR 1999, 74 "EG Neufahrzeuge").
  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99

    "Mitsubishi"; Verwendung einer fremden Marken in der Werbung für eigene

    Den Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit durch das vertriebsbindende Unternehmen (vgl. hierzu zuletzt OLG Dresden, GRUR 1999, 74 f.) ist im vorliegenden Fall durch die Klägerin nicht genügt.
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