Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10   

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https://dejure.org/2011,6640
BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10 (https://dejure.org/2011,6640)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Stahlschluessel

    MarkenG § 76 Abs. 6, § 83 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Wenn das Bundespatentgericht vorzeitig entscheidet, obwohl eine Partei glaubt, die Möglichkeit zu weiterem Vortrag zugesichert bekommen zu haben

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Stahlschluessel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 6 S 1 MarkenG, § 79 Abs 1 S 3 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt ohne Klärung der Absicht weiteren Sachvortrags nach Schluss der Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - Stahlschluessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stahlschluessel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Gang der Verhandlung und Zustellung in Beschwerde vor BPat-Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt

  • angster.net (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem BPatG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f. mwN).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07

    Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Auch die Antragstellerin hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2008, 2243 Rn. 16) und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit der Parteien, der auch die Verfahrensgestaltung umfasst (vgl. BVerfGE 69, 248, 254).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5  Ivadal II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5  Ivadal II).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10
    Auch die Antragstellerin hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2008, 2243 Rn. 16) und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit der Parteien, der auch die Verfahrensgestaltung umfasst (vgl. BVerfGE 69, 248, 254).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Neues Vorbringen kann danach nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZB 62/98, GRUR 2001, 337, 338 = WRP 2001, 408 - EASYPRESS; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 10 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11

    MetroLinien

    Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts, die nicht in Anwesenheit der Gegenseite stattfinden, bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs der anderen Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn die anderen Beteiligten von dem Gesprächsinhalt nicht unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, 22. Juni 2011, I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel).

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).

  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligte von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien; vgl. auch BVerfG, WRP 2021, 736 Rn. 33).

  • BGH, 19.10.2011 - I ZB 90/10

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit: Gehörsrüge zur

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZB 91/10

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Löschung

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 93/11

    Schriftliches Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht: Grundsatz des

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 92/11

    Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Beschwerdeverfahrens bzgl.

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).
  • BPatG, 21.06.2016 - 10 W (pat) 1/15

    Zurückweisung einer Patentanmeldung in Form einer Waschvorrichtung mangels

    Der Senat war unter diesen Umständen nicht gehalten, beim Anmelder nochmals nachzufragen, ob er die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und weiteren Vortrag anstrebe (BGH GRUR 2012, 89, 90 - "STAHLSCHLUESSEL").
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.06.2011 - 315 O 182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2776
LG Hamburg, 08.06.2011 - 315 O 182/11 (https://dejure.org/2011,2776)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - 315 O 182/11 (https://dejure.org/2011,2776)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 315 O 182/11 (https://dejure.org/2011,2776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Umgehung der Buchpreisbindung durch "Fördermodell” nicht zulässig

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Buchpreisbindung - Landgericht Hamburg verbietet Fördermodell einer Online-Versandbuchhandlung

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Buchpreisbindung - Fördermodell einer Online-Versandbuchhandlung verboten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg verbietet Onlinebuchhändler "Fördermodell", um den durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preis zu reduzieren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umgehung der Buchpreisbindung durch "Förderprogramm"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchsponsoring vs. Buchpreisbindung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Buchverkauf durch "Fördermodell" unter der Preisbindung

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 3, 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG
    "Fördermodell" einer Online-Versandbuchhandlung zur Umgehung der Buchpreisbindung unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgehung der Buchpreisbindung durch "Förderprogramm"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Fördermodell" von studibooks.de für Bücherkauf ist rechtswidrig

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Fördermodell" einer Online-Versandbuchhandlung rechtswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg verbietet Fördermodell von Studibooks.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Bücherkauf bei studibooks.de unterhalb des gebundenen Ladenpreises

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Fördermodell einer Online-Versandbuchhandlung verstösst gegen Buchpreisbindung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Buchpreisbindung: Fördermodell ist unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Buchpreisbindung - "Fördermodell" einer Online-Versandbuchhandlung verboten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg unterbindet Umgehung der Buchpreisbindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fördermodell von Studibooks.de verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Buchpreisbindung - "Fördermodell" einer Online-Versandbuchhandlung untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 89 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 38
  • MMR 2012, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Verbotsausspruch der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2011 wie folgt neu gefasst wird:.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8.6.2011, Az. 315 O 182/11, wird aufgehoben.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 18.4.2011, Az. 315 O 182/11, wird aufgehoben; der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

    die Berufung der Antragsgegnerin vom 14.07.2011 gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11, mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass an den Verbotstenor die folgenden Worte angefügt werden:.

  • OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 11 U 20/12

    Kein Preisnachlass für Bücher auch bei Erstattung durch Werbepartner

    14 Die X ... AG erlangt durch die Gutscheinaktion einen geldwerten Werbeeffekt (vgl. auch LG Hamburg GRUR-RR 2012, 38, 39 - studibooks.de).
  • LG Berlin, 18.09.2012 - 102 O 36/12

    Keine Anrechnung von Gutscheinen Dritter auf preisgebundene Bücher

    i) Nach Meinung der Kammer sprechen die besseren Argumente dafür, dass der gebundene Ladenpreis nur dann eingehalten wird, wenn in dessen Höhe auch eine Forderung gegen den Letztabnehmer begründet wird, da nur auf diese Weise,eine Umgehung verhindert werden kann (so zutreffend auch LG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011, 3150 182/11, BeckRS 2011, 17187).
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