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   LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03   

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https://dejure.org/2004,18274
LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03 (https://dejure.org/2004,18274)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2004 - 4a O 12/03 (https://dejure.org/2004,18274)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 4a O 12/03 (https://dejure.org/2004,18274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Patentrechtsverletzung im Arzneimittelbereich; Voraussetzungen einer mittelbaren Verletzung eines Verwendungspatentes; Patentrechtsfähigkeit einer Kombinationstherapie zur Behandlung chronischer Hepatitis C-Infektionen in Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 193
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03
    Die Klägerin kann entsprechend auch nicht mit Erfolg unter Bezugnahme auf die "Diahülsen"-Entscheidung der Kammer (Entsch. 1998, 51) und "Kupplung für optische Geräte" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2003, 1031 ff.) darauf verweisen, dass sich die patentgemäße Verwendung der angegriffenen Ausführungsform geradezu aufdränge bzw. objektiv der Verkehr die angegriffene Ausführungsform zur Therapie gemäß den Anweisungen des Klagepatentes verwenden wird.
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03
    Für einen solchen Fall des zweckgebundenen Stoffschutzes hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Antivirusmittel" (GRUR 1987, 794 ff.) ausgeführt:.
  • BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88

    Umfang des Schutzes eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03
    Eine solche sinnfällig Herrichtung kann in einer besonderen Gestaltung des Stoffes oder der Sache liegen; möglich ist aber auch eine dem Stoff oder der Sache beim Vertrieb beigefügte Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels (vgl. hierzu BGH, GRUR 1990, 505, 506 - Geschlitzte Abdeckfolie m.w.N.; Kammer, Entsch. 1998, 51, 53 - Diahülsen).
  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15

    Rabattvertrag - Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des

    (5) Das Landgericht Düsseldorf hatte in seiner Ribavirin -Entscheidung vom 24.02.2004, Az. 4a O 12/03 (= GRUR-RR 2004, 193), die mittelbare Verletzung eines Verwendungspatentes verneint und u. a. das Folgende ausgeführt (Rn. 82, zitiert nach juris):.
  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 145/12

    chronische Hepatitis C - Behandlung

    Eine Benutzung kommt mithin nur in Betracht, wenn der im Patentanspruch genannte spezifische Verwendungszweck der Erfindung angestrebt oder zielgerichtet erreicht wird; wird hingegen ein anderer Zweck verwirklicht, scheidet eine Benutzung aus (vgl. LG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 193 - I).

    Ein sinnfälliges Herrichten kann nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur in der besonderen Gestaltung des Stoffes oder der Sache liegen, sondern auch in der Beifügung einer Gebrauchsanleitung, etwa in der Form eines Beipackzettels (vgl. GRUR 1990, 505, 506 - Geschlitzte Abdeckfolie, m.w.Nachw.; vgl. auch Kammer, Entsch. 1998, 51, 53 - Diahülsen, LG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 193, 194 - I).

    Würde in einem solchen Fall eine Benutzung auch bei einer nicht erfolgten eindeutigen Herrichtung von I für diesen Verwendungszweck und nur deshalb angenommen werden, weil der in den Merkmalen 5.1 bis 5.3 beschriebene Personenkreis besonders groß ist oder weil ein behandelnder Verwender nicht ausdrücklich in der Indikation genannte Personen automatisch in seine Überlegungen miteinbezieht, ohne durch den Arzneimittelhersteller hierzu angeleitet worden zu sein, würde letztlich ein nicht mehr zweckgebundener Stoffschutz gewährt, was über den Schutzbereich des erteilten Patentes hinausginge (vgl. LG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 193, 194 - I).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17

    Dexmedetomidin

    1999, 155, 157; GRUR-RR 2004, 193, 194 - Ribavirin; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 50; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 9 Rn. 116; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A Rn. 330).
  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

    1999, 155, 157; GRUR-RR 2004, 193, 194 - Ribavirin; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 50; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 9 Rn. 116; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A Rn. 330).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2017 - 4b O 50/17

    Dexmedetomidin

    Der Zweck muss angestrebt oder zielgerichtet erreicht werden, sonst scheidet eine Benutzung des Patentgegenstandes aus (vgl. BGH, GRUR 1987, 794 ff - Antivirusmittel; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 193 - Ribavirin).

    Ein solches sinnfälliges Herrichten kann in einer besonderen Gestaltung des Stoffes oder der Sache liegen; möglich ist aber auch eine dem Stoff oder der Sache beim Vertrieb beigefügte Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels (BGH, GRUR 1990, 505 - Geschlitzte Abdeckfolie; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 193 - Ribavirin).

  • LG Düsseldorf, 24.05.2011 - 4b O 162/09

    Cistus incanus

    Eine Benutzung kommt danach nur in Betracht, wenn der im Schutzanspruch genannte, spezifische Verwendungszweck der Erfindung angestrebt oder zielgerichtet erreicht wird (LG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 193 (194) - Ribavirin).

    Eine solche sinnfällige Herrichtung kann durch eine besondere Gestaltung des Stoffes oder der Sache, eine ihm / ihr beim Vertrieb beigegebene Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels oder in sonstiger Weise geschehen (vgl. BGH GRUR 1990, 505 (506) - geschlitzte Abdeckfolie; LG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 193 (194) - Ribavirin).

  • LG Düsseldorf, 24.05.2011 - 4b O 81/11

    Cistus incanus II

    Eine Benutzung kommt nur in Betracht, wenn der im Schutzanspruch genannte, spezifische Verwendungszweck der Erfindung angestrebt oder zielgerichtet erreicht wird (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2004, 4a O 12/03, Rn 56 - Ribavirin (zitiert nach juris)).

    Eine solche sinnfällige Herrichtung kann durch eine besondere Gestaltung des Stoffes oder der Sache, eine ihm / ihr beim Vertrieb beigegebene Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels oder in sonstiger Weise geschehen (vgl. BGH GRUR 1990, 505 (506) - geschlitzte Abdeckfolie; LG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2004, 4a O 12/03, Rn 56 - Ribavirin (zitiert nach juris)).

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15

    Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem

    (5) Das Landgericht Düsseldorf hatte in seiner Ribavirin -Entscheidung vom 24.02.2004, Az. 4a O 12/03 (= GRUR-RR 2004, 193), die mittelbare Verletzung eines Verwendungspatentes verneint und u. a. das Folgende ausgeführt (Rn. 82, zitiert nach juris):.
  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

    1999, 155, 157; GRUR-RR 2004, 193, 194 - Ribavirin; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 50; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 9 Rn. 116; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A Rn. 330).
  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15

    Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt

    (5) Das Landgericht Düsseldorf hatte in seiner Ribavirin -Entscheidung vom 24.02.2004, Az. 4a O 12/03 (= GRUR-RR 2004, 193), die mittelbare Verletzung eines Verwendungspatentes verneint und u. a. das Folgende ausgeführt (Rn. 82, zitiert nach juris):.
  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18

    Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Düsseldorf, 10.11.2011 - 4a O 464/05

    Verputzplatte

  • LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12

    Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Patentrechtsverletzung:

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