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OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unerlaubte Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1529 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 764
- GRUR-RR 2006, 169
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).Der Einzug von Forderungen gegen säumige Schuldner aber bildet einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510).
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Das RBerG soll im Interesse einer zuverlässigen Rechtspflege verhindern, dass die geschäftsmäßige und im Rahmen der Berufsausübung erfolgende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an ungeeignete oder unzuverlässige Personen gerät (BGHZ 37, 258). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gehört zu den Vorschriften im Sinne § 4 Nr. 11 UWG, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten bestimmen, da auch Regelungen über den Marktzutritt dem Schutz der Lauterkeit des Wettbewerbs dienen können (BGH GRUR 2005, 353).
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264). - OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99
Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347). - BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63
Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264). - BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69
Unfallersatzwagen - Gewerbsmäßige Vermietung - Schadensersatzforderungen - …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264).
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16
Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen …
So ist in der Rechtsprechung zum RBerG bspw. eine Inkassodienstleistung bejaht worden, wenn ein Abschleppunternehmer die Herausgabe eines im Auftrag eines Grundeigentümers abgeschleppten Fahrzeugs von der Bezahlung der Abschleppkosten abhängig macht, weil darin ein Inkasso einer Forderung des Grundstückseigentümers liegt (OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 169; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso, wo Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht allein damit verneint werden, dass hoheitliches Handeln von vornherein nicht unter das UWG fällt). - AG Hamburg-Altona, 24.08.2007 - 318c C 22/07 Soweit das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 26.10.2005 ( NJW-RR 2006, 764 [OLG Naumburg 26.10.2005 - 5 U 101/05] ) immer noch die Auffassung vertreten hat, auch das Inkasso durch Abschleppunternehmen bedürfe einer Erlaubnis nach dem RechtsberatungsG beruht das offensichtlich darauf, dass die Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts vom 16.7.2003 übersehen wurde und auch die danach unanwendbare Fünfte Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 29. März 1938 unter Hinweis auf überholte, ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter angewandt wurde.