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   BSG, 19.12.1996 - GS 1/95   

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BSG, 19.12.1996 - GS 1/95 (https://dejure.org/1996,4769)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1996 - GS 1/95 (https://dejure.org/1996,4769)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 (https://dejure.org/1996,4769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit - Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Nach den Beschlüssen des Großen Senats vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167ff. = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO und BSGE 30, 192ff. = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) beurteilt sich die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten nicht allein nach der Fähigkeit, Arbeiten zu verrichten, sondern auch danach, durch Arbeit Erwerb zu erzielen (BSGE 30, 192, 195f. = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, zwar nicht schon dann, wenn er arbeitslos ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz lassen muß (BSGE 30, 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    EU liegt erst vor, wenn der Leistungsgeminderte einen seinem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz nicht finden kann, weil es solche Arbeitsplätze nicht gibt (BSGE 30, 192, 200 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

    Der Große Senat hat schon 1969 darauf hingewiesen, daß ein Versicherter, der noch vollschichtig arbeiten kann, nicht deshalb erwerbsunfähig ist, weil er bei der Arbeitsplatzsuche der gesunden Konkurrenz den Vortritt lassen muß (BSGE 30 192, 199 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 3),.

    die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 5),.

    die als Schonarbeitsplätze (SozR 2600 § 46 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 101; Katalogfall Nr. 4) oder als Aufstiegspositionen (Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit hat das BSG abweichend hiervon nicht für erforderlich angesehen, wenn der Versicherte zwar nicht mehr zu körperlich schweren, aber doch vollschichtig zu mittelschweren oder leichten Arbeiten in der Lage war und auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder -feld, das meint ungelernte Tätigkeiten, verwiesen werden durfte (vgl. SozR 2200 § 1246 Nrn 30, 75, 81, 90, 104, 109, 117; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um EU geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149f. = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen kann, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, EU aus.

    Als solche schwere Einschränkungen sind bisher besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 104, 117), - in Verbindung mit anderen Einschränkungen - die Erforderlichkeit, zwei zusätzliche Arbeitspausen von je 15 Minuten einzulegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, halbstündiger Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) und regelmäßig einmal in der Woche auftretende Fieberschübe (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14) angesehen worden.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 3),.

    die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 5),.

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Die Rechtsprechung geht generell davon aus, daß es für Vollzeittätigkeiten Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt und der Arbeitsmarkt für den Versicherten offen ist, so daß eine diesbezügliche Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden braucht (BSGE 44, 39 SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 30).

    der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nr. 22; Katalogfall Nr. 1),.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Eine solche Entscheidung ist für den Großen Senat bindend (BSGE 14, 246, 247; 30, 167, 171; 41, 41, 43; 43, 75, 78; 62, 255, 258f. = SozR 5050 § 15 Nr. 35).

    In seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 hat der Große Senat entschieden, daß dem nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten - unabhängig von der Zahl vorhandener Arbeitsplätze oder dem Verhältnis dieser Zahl zu den Personen, die solche Arbeitsplätze suchen - der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen sei, wenn man ihm nicht innerhalb eines Jahres einen Arbeitsplatz anbieten könne (BSGE 43, 75 SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Zu nennen ist kein Arbeitsplatz (BSG SozR 2.200 § 1246 Nr. 104), sondern eine Berufstätigkeit mit ihren typischen, das Anforderungsprofil bestimmenden Merkmalen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 72, 74 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50); es genügt die Kennzeichnung der Berufstätigkeit mit einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 74, 98).

    Denn abgesehen davon, daß diese Argumentation wohl nicht nach der wesentlichen Bedingung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern der vorhandenen Arbeitslosigkeit fragt, verkennt sie, daß der Fortbestand der Arbeitslosigkeit des hier angesprochenen Personenkreises wesentlich nicht durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern durch die aktuelle Arbeitsmarktsituation verursacht wird, die älteren Arbeitnehmern ohne Ausbildung nur geringe Chancen läßt (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50; Haneberg DRV 1995, 327, 332 f.

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Eine solche Entscheidung ist für den Großen Senat bindend (BSGE 14, 246, 247; 30, 167, 171; 41, 41, 43; 43, 75, 78; 62, 255, 258f. = SozR 5050 § 15 Nr. 35).

    Nach den Beschlüssen des Großen Senats vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167ff. = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO und BSGE 30, 192ff. = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO) beurteilt sich die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten nicht allein nach der Fähigkeit, Arbeiten zu verrichten, sondern auch danach, durch Arbeit Erwerb zu erzielen (BSGE 30, 192, 195f. = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RLw 3/83

    Prüfung der Erwerbsunfähigkeit - Landwirtschaftliches Unternehmen - Vorzeitiges

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Dem Benennungserfordernis kommt keine eigenständige Bedeutung, sondern nur die Funktion zu, sicherzustellen und nachprüfbar zu machen, daß der Versicherte trotz seiner Leistungsminderung eine andere Erwerbstätigkeit ausüben kann und diese alle Merkmale aufweist, die von Gesetzes wegen zum Ausschluß des Rentenanspruchs an eine Verweisungstätigkeit zu stellen sind (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 72, 105, 143; SozR 5850 § 2 Nr. 12; Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60194 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um EU geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149f. = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen kann, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, EU aus.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 19.12.1996 - GS 1/95
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht gerade darin, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die der Gesetzgeber also im Rechtssinne als gleich ansehen will (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 111 Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96

    Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der

  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 131/76

    Arbeitsmarkt - Offener Arbeitsmarkt - Teilzeitkräfte - Möglichkeit zu

  • BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 38/72

    Fahrhauer - Verweisbarkeit

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73

    Teilzeitarbeit - Zahlenvergleich - Praktisch verschlossener Markt - Feststellung

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Denn mit der - bereits damals enthaltenen - Gesetzesformulierung "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" sollte sichergestellt werden, dass "für die Feststellung des Leistungsvermögens solche Tätigkeiten, für die es für den zu beurteilenden Versicherten einen Arbeitsmarkt schlechthin nicht gibt (Beschluss vom 19. Dezember 1996, AZ GS 1/95), nicht in Betracht zu ziehen sind" (BT-Drucks 13/8011 S 54 zu Nr. 17) .
  • LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher

    Während für Personen, die des Lesens und Schreibens kundig oder der deutschen Sprache mächtig sind, mit einem dem der Klägerin vergleichbaren Leistungsvermögen Verweisungstätigkeiten (zum Begriff: vgl. die Beschlüsse des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 - S. 9 des Umdrucks GS 1/95 - mit den weiteren Hinweisen auf BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 72, 74, 98 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) zur Verfügung stehen, könnte der Klägerin eine solche Verweisungstätigkeit nicht benannt werden.

    (vgl. die Zusammenstellung mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG in den Beschlüssen des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 auf S. 13, 14 des Umdrucks GS 1/95).

  • LSG Saarland, 09.12.2005 - L 7 RJ 225/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - vollschichtiges Leistungsvermögen -

    Bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (vgl BSG vom 25.1.1994 - 4 RA 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, BSG vom 19.12.1996 - GS 1/95 und BSG vom 19.12.1996 - GS 4/95).

    Denn bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 25.01.1994 - 4 RA 35/93 - sowie Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 - und - GS 4/95 -).

    Ausnahmsweise kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung nach dem dargestellten neuen Recht vorliegen (zu den einzelnen Fallgruppen betreffend die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vergleiche BSG -Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 und GS 4/95 -).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist ergänzend darauf hin, daß die Revisionsbegründung den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 - vollkommen unberücksichtigt lasse.
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 33/96

    Bezug einer französischen Invaliditätsrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

    Der erkennende Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob dem Kläger im vorliegenden Fall eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen ist (vgl dazu jetzt den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 -), denn das LSG hat ihn ordnungsgemäß auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners verwiesen.
  • LSG Saarland, 06.03.2006 - L 4 KN 6/04

    Erteilung eines Zugunstenbescheides für den Anspruch auf Rente wegen

    Bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können ( BSG , Urteil vom 25.01.1994 - 4 RA 35/93 - sowie Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 - und - GS 4/95 -).

    Ausnahmsweise kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen (zu den einzelnen Fallgruppen betreffend die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vergleiche BSG -Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 und GS 4/95 -).

  • BSG, 31.08.2012 - B 13 R 207/12 B
    So führt er lediglich aus, dass der Senat im Urteil vom 19.10.2011 (B 13 R 78/09 R - BSGE 109, 189 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16) den Grundsätzen des Großen Senats im Beschluss vom 19.12.1996 (GS 1/95 - vgl Parallelentscheidung GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) gefolgt sei.
  • SG Augsburg, 04.08.2016 - S 1 R 106/15

    Erwerbsminderung, Rente, Erkrankung, Bescheid, Behinderung, Unfall, Krankheit,

    Der Große Senat des BSG hat in seinem Beschluss vom 19.12.1996 (GS 1/95) beispielhaft zusammentreffende Leistungseinschränkungen wiedergegeben, die nach seiner Auffassung nicht zu einer konkreten Benennung einer Verweisungstätigkeit Anlass geben.
  • LSG Berlin, 26.07.2001 - L 8 RJ 55/00

    Gewährung einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Begriff der

    Zwar würden die qualifizierten Leistungseinschränkungen der Klägerin nicht unmittelbar unter eine der in der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 - genannten Fallgruppe fallen, so dass weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine schwere spezifische Leistungsbehinderung im Sinne der Rechtsprechung des BSG vorliege.
  • LSG Sachsen, 07.07.1998 - L 5 RJ 68/97

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Angelernter - Ungelernter - Verweisbarkeit -

    Der Nachweis und die Benennung einer speziellen Verweisungstätigkeit ist nach dem Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 ( GS 1/95 ) nicht erforderlich, sofern vollschichtiger Arbeitseinsatz möglich ist und keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.
  • SG Augsburg, 07.02.2013 - S 1 R 1503/11

    Beurteilung des Vorliegens eines Anspruchs auf Rente wegen voller

  • BSG, 20.12.2011 - B 13 R 335/11 B
  • SG Detmold, 21.06.2018 - S 7 R 151/17

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund Erkrankung durch

  • LSG Bayern, 12.11.1997 - L 20 Ar 78/94

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen Vertriebenen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1997 - L 3 (13,14) An 88/94

    Rentenversicherung

  • BSG, 11.02.2008 - B 5a R 412/07 B
  • LSG Bayern, 22.09.1998 - L 6 RJ 94/96

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit;

  • LSG Bayern, 05.11.1997 - L 19 Ar 896/90
  • SG Mannheim, 09.07.2002 - S 9 RJ 1336/01

    Erwerbsminderungsrente - Weitergeltung der Grundsätze zur Verschlossenheit des

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