Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,130
BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54 (https://dejure.org/1955,130)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1955 - GSZ 4/54 (https://dejure.org/1955,130)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54 (https://dejure.org/1955,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattungsansprüche nach Maßgabe des Rückerstattungsgesetzes für die amerikanische Besatzungszone (REG) - Einziehungsmaßnahmen trotz Verfallerklärung der betroffenen Vermögenswerte - Entziehungstatbestand bei tatsächlicher Behinderung des Verfolgten in Ausübung der ...

  • opinioiuris.de

    Rückerstattungsansprüche nach REG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 350
  • NJW 1955, 905
  • DB 1955, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 56/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
    Ob dies der Fall, ist, ist eine Vortrage, deren Entscheidung den ordentlichen Gerichten nicht entzogen ist (vgl Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1952 - II ZR 56/51 -).
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
    Dagegen stehen der in dem Vorlagebeschluss vertretenen Rechtsauffassung die Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 11. Februar 1953 (BGHZ 9, 34 [43/44]) und des IV. Zivilsenats vom 8. Oktober 1953 (BGHZ 10, 340 [342]) nicht entgegen.
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
    Dagegen stehen der in dem Vorlagebeschluss vertretenen Rechtsauffassung die Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 11. Februar 1953 (BGHZ 9, 34 [43/44]) und des IV. Zivilsenats vom 8. Oktober 1953 (BGHZ 10, 340 [342]) nicht entgegen.
  • BGH, 27.05.1954 - IV ZB 15/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
    Der IV. Zivilsenat hat in seinem in einem Wertpapierbereinigungsverfahren ergangenen Beschluss vom 27. Mai 1954 (IV ZB 15/54 LM Nr. 2 zur 11. DVO zum Reichsbürgergesetz) für einen im Grundsätzlichen gleich gelagerten Sachverhalt die Auffassung vertreten, dass das Deutsche Reich gemäss § 3 der 11. DVO zum Reichsbürgergesetz hinsichtlich der betroffenen Vermögenswerte auch dann eine Rechtsstellung erlangt habe, die in den Rückerstattungsgesetzen der eines Eigentümers gleichgestellt sei, wenn der Verfallerklärung keine Einziehungsmassnahmen gefolgt seien.
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    bb) Demgegenüber herrscht im neueren Schrifttum - zum Teil im Anschluss an eine Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350) - die Auffassung vor, dass das Rückerstattungsrecht in erster Linie den Interessen des Geschädigten gedient habe.

    Ein solches Ergebnis ist mit dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen, die Interessen des Geschädigten zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 357), nicht zu vereinbaren.

    Denn diese Verordnung ist wegen ihres den Grunderfordernissen jeder rechtsstaatlichen Ordnung widersprechenden Unrechtsgehalts als von vornherein nichtig anzusehen und hat daher keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermocht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 353 f.; BVerfGE 23, 98, 106; BVerwGE 98, 261, 263).

    Die Rückerstattungsanordnung hatte den Zweck, die beschleunigte Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54, BGHZ 16, 350, 360).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    In ihr hat der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß sie von Anfang an als nichtig erachtet werden muß (vgl. BGH, RzW 1962, 563; BGHZ 9, 34 [44]; 10, 340 [342]; 16, 350 [354]; 26, 91 [93]).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    (3) Vor diesem damaligen Hintergrund erscheint es erklärbar, daß das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkrieges eine Reihe von Bestimmungen erließ, die ebenfalls - ohne daß es sich insoweit um spezifisch nationalsozialistisches Unrecht (vgl. BVerfGE 23, 98, 106; 54, 53, 68; BGHZ 16, 350, 353 f; 26, 91, 93) handelte - keinerlei Anhalt dafür bieten, daß nach dem maßgebenden Rechtsverständnis im Jahre 1944 eine Haftung des Deutschen Reiches für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen seiner Truppen im Ausland gegenüber geschädigten Individualpersonen in Betracht kam.
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 172/54

    Vereinsauflösung

    Deshalb rückte der Inhaber von Wertpapieren, die durch § 3 der 11. VO zum ReichsbürgerG zugunsten des Reiches für verfallen erklärt und demzufolge mit einem Sperrvermerk versehen, dann aber weder an das Reich abgeführt noch umgebucht worden sind, mit dem Zusammenbruch des Reiches automatisch in seine Rechtsstellung wieder ein (GrZS BGHZ 16, 350).

    Das ist aber nach, dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 28.2.1955 (BGHZ 16, 350) und dem erwähnten Senatsurteil vom 6.5.1955 (WM 1955, 971) ausgeschlossen.

    Über Vermögenswerte, die noch auf den Namen des Vereins stehen, kann der Verein dagegen verfügen, ohne daß es dazu eines Rückerstattungsverfahrens bedarf (BGHZ 16, 350; WM 1955, 971).

    Soweit sich seine Maßnahmen im Bereich der Bundesrepublik und in Berlin ausgewirkt haben, sind auf sie die Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsvorschriften oder die vom Großen Senat für Zivilsachen im Beschluß vom 28.2.1955 (BGHZ 16, 350) aufgestellten Grundsätze anzuwenden.

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Diese faktische Betrachtungsweise stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückerstattungsrecht überein, nach der Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 [354 f.]; vgl. auch BGHZ 10, 340 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - a.a.O. S. 268).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Die Nichtigkeit betrifft die Ausbürgerung ebenso wie die Konfiskation des Vermögens (vgl. BGHZ 16, 350 (353 f.) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54], für die Verfallserklärung aufgrund § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) vgl. BVerwGE 98, 137).

    Von diesen Grundsätzen hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 16, 350 - übrigens unter ausdrücklichem Widerspruch durch das ORG Berlin in RzW 1958, 96 - lediglich für den besonderen Fall eine Ausnahme zugelassen, daß der durch eine nichtige Verfallserklärung entzogene Vermögensgegenstand ohne jede Veränderung der ihn betreffenden tatsächlichen Verhältnisse erhalten geblieben war und der Verfolgte deshalb ohne weiteres auf ihn zugreifen konnte; hier habe sich das Verfolgungsunrecht bereits mit dem Ende des NS-Regimes erledigt, so daß es einer Wiedergutmachung durch Einleitung eines förmlichen Rückerstattungsverfahrens nicht mehr bedurft habe.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    c) Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde unter III.A. (S. 32 f. des Beschwerdeschriftsatzes) eine Abweichung des angegriffenen Urteils von einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1955 - GSZ 4/54 - BGHZ 16, 350 ) rügt, kann dies die Zulassung der Revision ebenfalls nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof - Großer Senat für Zivilsachen - für das alliierte Rückerstattungsrecht den Standpunkt vertreten, daß Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 ; vgl. auch BGHZ 10, 340).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    1. Der Beklagte zu 1 macht in erster Linie geltend, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung, weil sie die folgenden höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfragen aufwerfe: "Handelte es sich bei den Bodenreform-Vorschriften in den ehemaligen Ländern der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands um politische Ausnahmegesetze iSd. Ausführungen in BGHZ 9, 34, 44? Zielten diese Bestimmungen darauf ab, die Normadressaten aus der sozialen Friedensordnung auszugrenzen iSd. Ausführungen in BGHZ 16, 350, 353? .

    Für diese Vorschrift, nach der das Vermögen ins Ausland geflohener Juden dem Reich verfiel, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sie ein derartiges Ausnahmegesetz und als solches niemals Recht, sondern von Anfang an das Gegenteil, nämlich krasses Unrecht war (BGHZ 9, 34, 44; 16, 350, 353 f.).

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten

    Von diesen Grundsätzen habe der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 16, 350 lediglich für den besonderen Fall eine Ausnahme zugelassen, daß der durch eine nichtige Verfallserklärung entzogene Vermögensgegenstand ohne jede Veränderung der ihn betreffenden tatsächlichen Verhältnisse erhalten geblieben sei und der Verfolgte deshalb auf ihn habe zugreifen können.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14

    Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den

  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62

    Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten

  • BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54

    "Erdöl"-Urteil

  • BVerwG, 18.05.2011 - 8 B 68.10

    Vermögensentziehungen nach dem Vermögensgesetz

  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 18 U 2416/99

    Anwendung der Restitutionstatbestände auf nationalsozialistische

  • BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68

    Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf

  • BVerwG, 05.02.2004 - 7 B 115.03

    Enteignung eines Grundstücks einer Aktiengesellschaft auf besatzungsrechtlicher

  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 75/57

    Rechtsmittel

  • VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/00

    Auskehr des Veräußerungserlöses aus Verkauf eines Flurstückes; Schädigende

  • BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56

    Sittenwidrige Enteignung und Schuldübernahme

  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

  • KG, 21.02.2008 - 22 U 240/06

    Entschädigung jüdischer Berechtigter im Beitrittsgebiet: Grenzen der

  • BGH, 11.11.1965 - III ZR 54/64

    Anwendbarkeit deutschen Vertragserbrechtes bei Ausbürgerung des Erblassers -

  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 203/56

    Rechtsmittel

  • VG Leipzig, 14.06.1995 - 2 K 2384/93
  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 34/66

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines bereits im Ausland eingetragenen

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 156/68

    Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle -

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 187/55

    Schuldnerschutz bei Rückerstattung

  • BGH, 01.06.1955 - V ZB 38/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 25/68

    Anspruch auf (Rück-) Auflassung von Grundbesitz - Rückgabe von Treuhandvermögen -

  • BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65

    Wiederherstellung des Eigentums nach nationalsozialistischer Verfolgung - Verlust

  • BGH, 11.07.1962 - IV ZR 78/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1956 - II ZR 265/54

    Vergütung eines Abwesenheitspflegers

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 350/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1956 - IV ZR 166/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 85/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1966 - IV ZR 137/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1957 - IV ZR 304/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1957 - IV ZR 216/57

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht