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   VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91   

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https://dejure.org/1992,4233
VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91 (https://dejure.org/1992,4233)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.1992 - 14 S 1253/91 (https://dejure.org/1992,4233)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 14 S 1253/91 (https://dejure.org/1992,4233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer Gaststättengebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Bemessungskriterien für die Erhebung der Gaststättengebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 60 (Ls.)
  • GewArch 1993, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87

    Verwaltungsgebühren: Gebührenmaßstab, Rahmengebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91
    Der Pachtzins darf bei Erhebung der Gaststättengebühr (Nr. 30.1 GebVerz (VwGebVerz BW J: 1988)) nicht das alleinige Kriterium der Gebührenbemessung bilden (Urteil des Senats vom 08.11.1988 - 14 S 940/87 - GewArch 1989, 344 = VBlBW 1989, 375), wohl aber kann er bei Beachtung sämtlicher in § 8 LGebG (GebG BW) aufgeführten Bemessungsmaßstäbe einen Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Amtshandlung bieten.

    Dabei hat die Beklagte den Grundsatz berücksichtigt, daß die Bandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird, daß also nicht nur die Verhältnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich, sondern die Gastronomie des gesamten Landes einschließlich der in besten Großstadtlagen oder internationalen Kurbädern angesiedelten Spitzenhäuser des Landes Baden-Württemberg in den Blick zu nehmen sind (Urteil des Senats vom 08.11.1988 - 14 S 940/87 - GewArch 1989, 344 = VBlBW 1989, 375 m.w.N.).

    Der Pachtzins kann zwar nicht als alleiniges Kriterium für die Gebührenbemessung herangezogen werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.11.1988, aaO), wohl aber kann er bei Beachtung sämtlicher in § 8 LGebG aufgeführten Bemessungsmaßstäbe einen Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Amtshandlung bieten.

  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91
    Die Klägerin kann einen Gleichheitsverstoß auch nicht unter Berufung auf ein in der Nachbarstadt am Rhein, also außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Beklagten gelegenes, wesentliches größeres Hotel herleiten, weil der Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG dem einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzordnung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zusteht (BVerfG, Beschluß vom 27.11.1984, NVwZ 1985, 259; BVerwG, Beschluß vom 03.03.1989, InfAuslR 1989, 155, 158).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91
    Die Klägerin kann einen Gleichheitsverstoß auch nicht unter Berufung auf ein in der Nachbarstadt am Rhein, also außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Beklagten gelegenes, wesentliches größeres Hotel herleiten, weil der Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG dem einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzordnung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zusteht (BVerfG, Beschluß vom 27.11.1984, NVwZ 1985, 259; BVerwG, Beschluß vom 03.03.1989, InfAuslR 1989, 155, 158).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung;

    Die Gebührenbemessung hat somit dem Gebot Rechnung zu tragen, eine verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern anzustreben, indem der Bandbreite der Amtshandlungen auf der Tatbestandsseite die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala auf der Rechtsfolgenseite proportional zugeordnet wird (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.12.1992 - 14 S 1253/91 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03

    Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Gebühr für die Ausstellung

    Es macht jedoch einen Unterschied, ob ein Gaststättenbetrieb (erstmals) nach Errichtung oder Umbau zur Genehmigung gestellt oder ob ein vorhandener Betrieb ohne bauliche Veränderungen übernommen wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.1979 - II A 1764/77 -, GewArch 1980.346; VG Lüneburg, Urt. v. 8.10.1997 - 5 A 127/95 -, GewArch 1998, 255; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.1992 - 14 S 1253/91 -, GewArch 1993, 253).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

    Da die Firma M. GmbH und Co. KG im Laufe des Verwaltungsverfahrens als Vertreterin der Antragsteller aufgetreten ist - was nach § 14 Abs. 1 S. 1 LVwVfG grundsätzlich zulässig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.1992 - 5 S 415/91 -, VBlBW 1993, 60) -, konnte die Antragsgegnerin die Baugenehmigung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 LVwZG, § 41 Abs. 1 S. 2 LVwVfG an die Vertreterin der Antragsteller zustellen, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Vollmacht der Antragsteller nicht vorgelegen hat.
  • VG Sigmaringen, 23.03.2005 - 8 K 462/04

    Raumordnungsverfahren im Hinblick auf eine Golfplatzanlage; freier

    Hiervon ist ein Durchschnittswert zu bilden, mit dem der Verwaltungsaufwand des konkreten Falles zu vergleichen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.12.1992 - 14 S 1253/91 -, GewArch. 1993, 253).
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