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OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 5 W 4/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtszuständigkeit bei einem Rechtsstreit über die Zahlung einer variablen Tantieme eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes einer AG; Zulässigkeit der Einordnung von Organmitglieder juristischer Personen als Arbeitnehmer ; Folgen einer Klage eines Organmitgliedes gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.1996 - 6 O 129/96
- OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 5 W 4/97
Papierfundstellen
- BB 1997, 2341
- DB 1997, 1812
- GmbHR 1997, 1106
- NZA-RR 1997, 400
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 22.11.1993 - 6 U 154/93
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Kupplungsschaden liegen gebliebenes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 19.02.2004 - VI R 122/00
Arbeitsverhältnis bei Konzerngesellschaften
Außerdem kann es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit der Obergesellschaft und zum Abschluss eines Dienstvertrages mit der Tochtergesellschaft kommen; bezieht der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft jedoch weiterhin sein Entgelt von der Konzernobergesellschaft und ist er dieser gegenüber nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages weisungsgebunden, bleibt er zivilrechtlich Arbeitnehmer der Obergesellschaft (vgl. BAG-Beschluss in GmbHR 1996, 289, und Oberlandesgericht Frankfurt/Main vom 5. Juni 1997, GmbHR 1997, 1106). - FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14
Bundesfinanzhof, Arbeitsverhältnis, Lohnsteuer, Arbeitslohn, Arbeitgeber, …
Bezieht der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft jedoch weiterhin sein Entgelt von der Konzernobergesellschaft und ist er dieser gegenüber nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages weisungsgebunden, bleibt er zivilrechtlich Arbeitnehmer der Obergesellschaft (vgl. BAG-Beschluss in GmbHR 1996, 289, und OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1997, GmbHR 1997, 1106).