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   OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6943
OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99 (https://dejure.org/1999,6943)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.1999 - 2 U 1449/99 (https://dejure.org/1999,6943)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. August 1999 - 2 U 1449/99 (https://dejure.org/1999,6943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögkichkeit der Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters durch Leistung auf ein debitorisches Konto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 1035
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    Im Ausgangspunkt ist der Vorinstanz allerdings darin beizutreten, dass eine Einlagenpflicht durch Leistung auf ein debitorisches Konto insoweit erfüllt werden kann, als die erteilte Gutschrift zur freien Verfügung der Gesellschaft steht (vgl. BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227).

    War aber die Verfügungsbefugnis über den gutgeschriebenen Betrag in keiner Weise gesichert, konnte die Einlagenverpflichtung unabhängig davon nicht erfüllt werden, welche Anforderungen an eine freie Verfügbarkeit über ein debitorisches Konto im Einzelnen zu stellen sind (vgl. zum Meinungsstand zuletzt: BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227(; BayObLG, Betrieb 1998, 1401; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 122 ; OLG Düsseldorf, DStR 1993, 1214; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 292, 293; LG Frankenthal, EWiR 1996, 307, 308; Wimmer, GmbHR 1997, 827, 828.

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    Im Ausgangspunkt ist der Vorinstanz allerdings darin beizutreten, dass eine Einlagenpflicht durch Leistung auf ein debitorisches Konto insoweit erfüllt werden kann, als die erteilte Gutschrift zur freien Verfügung der Gesellschaft steht (vgl. BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227).

    War aber die Verfügungsbefugnis über den gutgeschriebenen Betrag in keiner Weise gesichert, konnte die Einlagenverpflichtung unabhängig davon nicht erfüllt werden, welche Anforderungen an eine freie Verfügbarkeit über ein debitorisches Konto im Einzelnen zu stellen sind (vgl. zum Meinungsstand zuletzt: BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227(; BayObLG, Betrieb 1998, 1401; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 122 ; OLG Düsseldorf, DStR 1993, 1214; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 292, 293; LG Frankenthal, EWiR 1996, 307, 308; Wimmer, GmbHR 1997, 827, 828.

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    Der Beklagte ist antragsgemäß zu verurteilen, da er seine Stammeinlagenpflicht (§ 19 Abs. 1 GmbHG ) nicht erfüllt hat und der Kläger als Gesamtvollstreckungsverwalter zur Einziehung des Stammkapitals ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gemeinschuldnerin berechtigt ist (vgl. BGHZ 132, 133, 134 f.).
  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91

    Höhere Überziehungszinsen in AGB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    a) Die vom Beklagten erbrachten Zahlungen konnten eine freie Verfügungsbefugnis der Gemeinschuldnerin nicht herbeiführen, da diese den ihr zum Girokonto von der Kreissparkasse D. gewährten Kreditrahmen selbst nach Gutschrift der vom Beklagten überwiesenen Beträge überschritten hatte und hierdurch die Kreissparkasse D. keinerlei Verfügungen über den Gutschriftbetrag hätte zulassen müssen (vgl. BGHZ 118, 126, 1291).
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    War aber die Verfügungsbefugnis über den gutgeschriebenen Betrag in keiner Weise gesichert, konnte die Einlagenverpflichtung unabhängig davon nicht erfüllt werden, welche Anforderungen an eine freie Verfügbarkeit über ein debitorisches Konto im Einzelnen zu stellen sind (vgl. zum Meinungsstand zuletzt: BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227(; BayObLG, Betrieb 1998, 1401; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 122 ; OLG Düsseldorf, DStR 1993, 1214; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 292, 293; LG Frankenthal, EWiR 1996, 307, 308; Wimmer, GmbHR 1997, 827, 828.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 17 U 98/92

    Haftung eines Gesellschafters als Erwerber eines Geschäftsanteils mangels

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    War aber die Verfügungsbefugnis über den gutgeschriebenen Betrag in keiner Weise gesichert, konnte die Einlagenverpflichtung unabhängig davon nicht erfüllt werden, welche Anforderungen an eine freie Verfügbarkeit über ein debitorisches Konto im Einzelnen zu stellen sind (vgl. zum Meinungsstand zuletzt: BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227(; BayObLG, Betrieb 1998, 1401; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 122 ; OLG Düsseldorf, DStR 1993, 1214; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 292, 293; LG Frankenthal, EWiR 1996, 307, 308; Wimmer, GmbHR 1997, 827, 828.
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 16 W 15/94

    Zahlung einer Kapitaleinlage durch Überweisung auf ein debitorisches Konto einer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
    War aber die Verfügungsbefugnis über den gutgeschriebenen Betrag in keiner Weise gesichert, konnte die Einlagenverpflichtung unabhängig davon nicht erfüllt werden, welche Anforderungen an eine freie Verfügbarkeit über ein debitorisches Konto im Einzelnen zu stellen sind (vgl. zum Meinungsstand zuletzt: BGH, GmbHR 1991, 152 ; BGH, NJW 1991, 226, 227(; BayObLG, Betrieb 1998, 1401; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 122 ; OLG Düsseldorf, DStR 1993, 1214; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 292, 293; LG Frankenthal, EWiR 1996, 307, 308; Wimmer, GmbHR 1997, 827, 828.
  • OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 U 49/08

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei einem Konto einer GmbH mit stark

    In einem solchen Fall wird von einer nur tatsächlichen, rechtlich aber nicht abgesicherten Verfügungsmöglichkeit des Geschäftsführers ausgegangen, bei der ein Vertrauensschutz auf Grund Nichtergreifung von Maßnahmen durch das Kreditinstitut nicht berechtigt erscheint (vgl. OLG Dresden GmbHR 1999, 1035, 1036. Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG Rn. 8. (Seite 156), m.w.N.).
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