Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 29.09.1999 | LG Bonn, 05.05.1999

Rechtsprechung
   BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R   

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https://dejure.org/1999,2046
BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R (https://dejure.org/1999,2046)
BSG, Entscheidung vom 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R (https://dejure.org/1999,2046)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 1/98 R (https://dejure.org/1999,2046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik - Alleingesellschafter - Ein-Mann-GmbH - Arbeitnehmer - Selbständiger - Selbstvermarktung - Gehalt - Entgelt - GmbH-Geschäftsführer - nicht aufteilbares Entgelt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Künstlersozialabgabe eines Diplom-Designers in eigener Geschäftsführung - Abgabepflichtigkeit bei Werbung für Dritte - Amtsermittlungsprinzip zur Feststellung der Höhe der Künstlersozialabgabe - Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH als abhängige Beschäftigung oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 196 (Ls.)
  • GmbHR 1999, 1291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Als Entgelt kommt hier einmal ein für D. gezahltes Gehalt in Betracht (vgl zum Folgenden die Entscheidung des Senats BSGE 82, 107, 108 ff - zur Veröffentlichung auch in SozR vorgesehen), dessen Höhe bislang nicht festgestellt ist.

    Zu den Fragen, welche Anteile diese einzelnen Tätigkeiten ausmachen und ob, was Voraussetzung für eine Abgabepflicht ist, die künstlerisch-publizistischen Elemente das Gesamtbild der Tätigkeiten prägen (vgl dazu schon die Entscheidung des Senats in BSGE 82, 107, 108 ff - zur Veröffentlichung auch in SozR vorgesehen), hat das LSG allerdings keine Feststellungen getroffen.

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Demgegenüber wird die selbständige Tätigkeit durch das Unternehmerrisiko sowie durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit frei zu verfügen (BSGE 13, 196, 201 = SozR Nr. 5 zu § 1 Angestelltenversicherungsgesetz aF und 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSGE 45, 199, 200 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn 4 und 19).

    Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die Frage, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH, dessen Organstellung allein eine Abhängigkeit gegenüber der Gesellschaft bzw den Gesellschaftern nicht ausschließt (BSGE 13, 196, 200 = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG aF), eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit darstellt.

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind im Bereich der Künstlersozialversicherung Abgabenbescheide, die wie hier Folgebescheide über spätere Abrechnungszeiträume, aber aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen darstellen, nicht nach § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in den Rechtsstreit einzubeziehen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).

    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl zu diesen Kriterien BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7); wobei es unerheblich ist, wenn neben dem im Vordergrund stehenden Wort eine Grafik in unbedeutendem Umfang oder rein handwerklicher Ausführung beigefügt ist (vgl zur bloßen handwerklichen Gestaltung ohne eigenschöpferische Leistung BSGE 80, 136, 138 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164, 165 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Wegen der getrennten und häufig zu unterschiedlichen Abgabensätzen (vgl für die 1990 bis 1992 zum Teil sehr stark abweichenden Sätze: BSGE 78, 118, 119 = SozR 3-5425 § 26 Nr. 2) führenden Veranlagung in den Bereichen "bildende Kunst" und "Wort" (§ 26 Abs. 1 KSVG, §§ 1 bis 5 KSVGDV) wird das LSG ggf festzustellen haben, welcher Tätigkeitsbereich, "bildende Kunst" oder "Wort", das Schwergewicht der Tätigkeiten ausgemacht hat (§ 5 Abs. 2 KSVGDV).

    Der Senat hat schon früher ausgeführt (vgl BSGE 78, 118, 120 = SozR 3-5425 § 26 Nr. 2), daß der in § 26 Abs. 1 KSVG genannte Bereich "Wort" das gesamte Feld der Publizistik erfaßt und daß der entsprechende Begriff des "Publizisten" (§§ 1, 2 KSVG) ebenfalls weit auszulegen ist.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Das BVerfG hat die Abgabepflicht der Vermarkter zwar deshalb als zulässig angesehen, weil diese ähnlich wie Arbeitgeber zu Arbeitnehmern in einer besonderen Beziehung zu den Künstlern stehen, aus der sich ihre Mitverantwortung für die soziale Absicherung der Künstler rechtfertigt (BVerfGE 75, 108 ff).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Demgegenüber wird die selbständige Tätigkeit durch das Unternehmerrisiko sowie durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit frei zu verfügen (BSGE 13, 196, 201 = SozR Nr. 5 zu § 1 Angestelltenversicherungsgesetz aF und 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSGE 45, 199, 200 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn 4 und 19).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl zu diesen Kriterien BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7); wobei es unerheblich ist, wenn neben dem im Vordergrund stehenden Wort eine Grafik in unbedeutendem Umfang oder rein handwerklicher Ausführung beigefügt ist (vgl zur bloßen handwerklichen Gestaltung ohne eigenschöpferische Leistung BSGE 80, 136, 138 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164, 165 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl zu diesen Kriterien BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7); wobei es unerheblich ist, wenn neben dem im Vordergrund stehenden Wort eine Grafik in unbedeutendem Umfang oder rein handwerklicher Ausführung beigefügt ist (vgl zur bloßen handwerklichen Gestaltung ohne eigenschöpferische Leistung BSGE 80, 136, 138 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164, 165 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl zu diesen Kriterien BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7); wobei es unerheblich ist, wenn neben dem im Vordergrund stehenden Wort eine Grafik in unbedeutendem Umfang oder rein handwerklicher Ausführung beigefügt ist (vgl zur bloßen handwerklichen Gestaltung ohne eigenschöpferische Leistung BSGE 80, 136, 138 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164, 165 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind im Bereich der Künstlersozialversicherung Abgabenbescheide, die wie hier Folgebescheide über spätere Abrechnungszeiträume, aber aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen darstellen, nicht nach § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in den Rechtsstreit einzubeziehen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86

    Arbeitslosengeld

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Folgerichtig ist das im Zentrum des Interesses stehende Verhältnis beider zu einander jeweils darauf befragt worden, inwieweit in ihm eine persönliche Abhängigkeit ihren Ausdruck findet (vgl in grundsätzlicher Fortführung der Auffassung bereits des Reichsversicherungsamts , An 1936, IV 217 Nr. 4988; EuM 40, 372, exemplarisch BSG vom 13. Dezember 1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 198 ff = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG aF; vom 9. November 1989, 11 RAr 7/89, BSGE 66, 69, 70 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 19 S 35 ff; vom 18. April 1991, 7 RAr 32/90, SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 S 7 ff; vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18, 45 ff; vom 17. Juni 1999, B 3 KR 1/98 R, SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68; Urteile des Senats vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92, NJW 1994, 2974 = USK 9448, vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 78).
  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Zahlungen an selbstständige Künstler können auch Zahlungen an die Gesellschafter der KSA-pflichtigen KG sein, wenn sie - auch soweit sie in einem Anstellungsverhältnis zur KG stehen - einen maßgebenden Einfluss auf die Gesellschaft haben und deshalb als Selbstständige anzusehen sind und zudem künstlerische oder publizistische Leistungen iS von § 2 KSVG erbracht haben (BSGE 106, 276 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 7, RdNr 19; BSGE 82, 107, 108 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 61 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 ff) .

    Die KSA-Pflicht kann dann zwar im Einzelfall die beauftragte juristische Person als "Zwischenverwerter" treffen, dies ist aber keineswegs der Regelfall (vgl zu den engen Voraussetzungen BSGE 82, 107, 109 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 62 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 f; BSGE 88, 1, 5 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 S 32) .

  • BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B

    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung, Künstlereigenschaft bei

    So hat das BSG bereits entschieden, dass Unternehmen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG der KSA-Pflicht unterliegen, wenn sie - wie zB Werbeagenturen - nach ihrem Unternehmensgegenstand (nur oder auch) Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

    Eine GmbH hat für einen überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer die KSA abzuführen (BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

  • SG Stuttgart, 24.03.2021 - S 4 KR 2996/17

    Künstlersozialabgabe: Einbeziehung des GF-Gehalts einer Werbeagentur in die

    Vielmehr wurde nach dieser Rechtsprechung - selbst bei einer Ein-MannGmbH - bei einzelnen Entgelten, die eine Ein-Mann-GmbH an ihren Geschäftsführer für verschiedene Tätigkeiten zahlt, auf den künstlerischen oder publizistischen Charakter der einzelnen Leistung abgestellt (BSG, Urt. v. 17.06.1999, B 3 KR 1/98 R, juris Rn 18 aE).

    Notwendige Geschäftstätigkeiten, die als Annex einer selbständigen Ausübung eines Berufs typisch sind, wie Reisen, Organisation und Verwaltung, stehen einer Wertung als künstlerische Tätigkeit nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17.06.1999, B 3 KR 1/98 R, juris Rn. 19; BSG, Urt. v. 16.04.1998, B 3 KR 7/97 R, Leitsatz und juris Rn. 18).

    Notwendige Geschäftstätigkeiten, die als Annex einer selbständigen Ausübung eines Berufs typisch sind, wie Reisen, Organisation und Verwaltung, stehen einer Wertung als künstlerische Tätigkeit nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17.06.1999, B 3 KR 1/98 R, juris Rn. 19).

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Dies könnten zB auch Zahlungen an ihre Gesellschafter sein, wenn sie - auch soweit sie in einem Anstellungsverhältnis zur oHG stehen - einen maßgebenden Einfluss auf die Gesellschaft haben und deshalb als Selbstständige anzusehen sind (vgl BSGE 82, 107, 108 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 61 f; SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 ff) und zudem künstlerische oder publizistische Leistungen iS von § 2 KSVG erbracht haben.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Einzubeziehen war dabei auch das Geschäftsführergehalt von K, weil dieser zu 70 vH seiner Arbeitskraft und damit schwerpunktmäßig als Werbefotograf tätig war (BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13) sowie wegen seines bis zum Jahre 2001 vereinbarten Mehrheitsstimmrechts als Selbstständiger anzusehen ist, weil er von Weisungen des Arbeitgebers damit unabhängig war.
  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, bewirkt die Zwischenschaltung eines selbstständigen Kunstverwerters zwischen Künstlern oder Publizisten und der letzten Vermarktungs- oder Verwertungsstufe nicht den Wegfall der KSA-Pflicht, sondern eine Verlagerung der Abgabepflicht auf diesen Zwischenverwerter (vgl etwa BSGE 82, 107, 109 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 62 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 f; BSGE 88, 1, 5 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 S 32) .

    Dies könnten zunächst Zahlungen an ihre Gesellschafter sein, wenn sie - auch soweit sie in einem Anstellungsverhältnis zur KG stehen - einen maßgebenden Einfluss auf die Gesellschaft haben und deshalb als Selbstständige anzusehen sind (vgl BSGE 82, 107, 108 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 61 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 ff) und zudem künstlerische oder publizistische Leistungen iS von § 2 KSVG erbracht haben.

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Künstler nur über eine von ihm gegründete und kontrollierte Gesellschaft, zB eine Ein-Mann-GmbH (vgl Urteile vom 16. April 1998 - B 3 KR 7/97 R - BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 und Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 1/98 R - SozR 3-5425 § 25 Nr. 13), am Markt auftritt.
  • LSG Hamburg, 16.03.2005 - L 1 KR 25/04

    Künstlersozialversicherung - Abgrenzung - selbstständige Tätigkeit - abhängige

    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, ist stets ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH zu verneinen (BSG 17.6.99 - B 3 KR 1/98 R, SozR 3-5425 § 25 Nr. 13).

    Notwendige Geschäftstätigkeiten, die als Annex einer selbständigen Ausübung eines Berufs typisch sind, wie Reisen, Organisation und Verwaltung, stehen einer Wertung als künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit nicht entgegen (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

    Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

    Der zwangsläufig damit verbundene Aufwand für Kundenwerbung und Kundenbetreuung ist kein eigener Tätigkeitsbereich, sondern der Tätigkeit in der Werbung zuzuordnen (vgl. BSG 17.6.99, aaO).

  • BSG, 10.10.2012 - B 3 KS 2/12 B

    Künstlersozialversicherung - Künstler oder Publizist iS des KSVG - selbstständige

    Das präge das Gesamtbild so, dass ungeachtet weiterer Elemente eine einheitliche Vergütung für publizistische Leistungen vorliege (Verweis auf BSGE 82, 107, 110 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 63 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 71).

    Es ist ebenfalls geklärt, dass notwendige Geschäftstätigkeiten, die als Annex einer selbstständigen Ausübung eines Berufs typisch sind, wie Reisen, Organisation und Verwaltung, der Wertung als künstlerische Tätigkeit nicht entgegenstehen (BSGE 82, 107, 111 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 64; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 71).

    Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass bei der Gesamtwürdigung der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers der Zeitaufwand für einzelne Tätigkeiten regelmäßig kein geeignetes Kriterium darstellt (BSGE 82, 107, 112 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 65), die Würdigung der Gesamtumstände also in erster Linie den Tatsacheninstanzen vorbehalten bleibt (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 71).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KS 7/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 9 KR 69/09

    Künstlersozialversicherung - Bemessung der Künstlersozialabgabe - Entgelt für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2005 - L 16 KR 344/03

    Krankenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 53/08

    Nachforderung von Beiträgen zur Künstlersozialversicherung als

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 2565/09
  • LSG Thüringen, 25.06.2007 - L 6 R 1148/07

    Versicherungspflicht in der Künstersozialversicherung eines Geschäftsführers

  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 R 1148/07

    Versicherungspflicht eines Publizisten aufgrund Geschäftsführertätigkeit nach dem

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 5 KR 2669/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 KR 4591/14
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8282
BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,8282)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,8282)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3Z BR 76/99 (https://dejure.org/1999,8282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 29
    Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 29
    Vertretung eines Notgeschäftsführers im Prozeß zwischen GmbH und ausgeschiedenen Geschäftsführern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 12597/97
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 409
  • DB 1999, 2557
  • GmbHR 1999, 1291
  • NZG 2000, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 bestätigte der Senat mit Beschluß vom 12.8.1998 (BayObLGZ 1998, 179 ) die Bestellung eines Notgeschäftsführers, die personelle Auswahl und die Anordnung von Einzelvertretung.

    Der Senat hat bereits in der vorhergehenden Entscheidung festgestellt, daß die Bestellung eines Notgeschäftsführers gerade im Hinblick auf derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1998, 179/184).

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
    Im Streit über diesen Beschluß ist der neu berufene Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft, da mit seiner wirksamen Bestellung das Amt des Notgeschäftsführers erloschen wäre und die Vertretungsmacht nicht vom Ausgang des Rechtsstreits abhängig gemacht werden darf (BGH NJW 1981, 1041; vgl. dazu Westermann Festschrift Kropff S. 683/687 f.).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81

    Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Notgeschäftsführer als

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
    Auch ist anerkannt, daß die nicht beschränkte Vertretungsmacht des Notgeschäftsführers auch die Vertretung in Prozessen umfaßt, die Geschäftsführer gegen die Gesellschaft anstrengen (vgl. BGH WM 1981, 1353/1354).
  • BayObLG, 22.01.1993 - 1Z BR 90/92

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Isolierte Anfechtung der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
    Die Feststellung des Geschäftswerts der beiden Rechtsbeschwerden folgt aus § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1 , § 31 Abs. 1 KostO (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 612/613).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 218/77
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
    Das Registergericht und mit ihm die Kammer sind auch nicht gehalten, in dem eher summarischen Verfahren der Notgeschäftsführerbestellung (vgl. BayObLG DB 1978, 2166) ein bestimmtes Verfahren von der Geschäftsführungsbefugnis auszunehmen, zumal dies weder die Vertretungsbefugnis des Notgeschäftsführers berühren noch das Prozeßgericht binden würde.
  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Es muss gewährleistet sein, dass die Vertretung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiellrechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BayObLG NZG 2000, 41/42; BGH NJW 1981, 1041; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13 Rn. 29; Zöller Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 56 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05

    Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für

    Eine solche kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wenn in einer erheblich zerstrittenen Zweimann-GmbH mit einer baldigen einverständlichen Bestellung eines Geschäftsführers nicht zu rechnen ist (vgl. BayObLG GmbHR 1999, 1291).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 05.05.1999 - 16 O 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15658
LG Bonn, 05.05.1999 - 16 O 55/98 (https://dejure.org/1999,15658)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.05.1999 - 16 O 55/98 (https://dejure.org/1999,15658)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 16 O 55/98 (https://dejure.org/1999,15658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Leistung der Einlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 1291 (Ls.)
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