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   FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 6 V 5847/98 A (K)   

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https://dejure.org/1999,11470
FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 6 V 5847/98 A (K) (https://dejure.org/1999,11470)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1999 - 6 V 5847/98 A (K) (https://dejure.org/1999,11470)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1999 - 6 V 5847/98 A (K) (https://dejure.org/1999,11470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "Beantragen" im Sinne des § 27 Abs. 3 UmwStG ; Bestimmung des Zeitpunktes des Anmeldungsvorganges; Ermittlung des relevanten Zeitpunktes in § 27 Abs. 2 UmwStG (Umwandlungsteuergesetz) unter Beachtung des Rückwirkungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 936
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 1946/98

    Rückwirkungsverbot; Umwandlungsbeschluss; notarielle Beurkundung; Anmeldung;

    Nach dem Wortlaut von § 27 Abs. 3 UmwStG n. F. lässt sich daher unter "Beantragen'' auch ein anderer Zei-punkt als der Eingang der Anmeldung zur Eintragung beim Registergericht verstehen (Haritz/Slabon, a.a.O. S 6920: Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses; Füger/Rieger, DStR 1998, 64; Dieterlen/Schaden, GmbHR 1998, 774: notarielle Beglaubigung der Anmeldung zur Eintragung, vgl auch Beschluss des FG Düsseldorf vom 26. März 1999 6 V 5847/98 A(K) in GmbHR 1999, 936 (= EFG 1999, 673) mit Anmerkung von Dieterlen/ Schaden; vgl. auch Wittmann/Mayer, Kommentar zum UmwStG § 27, Anm. 22 ff., mit weiteren Hinweisen ).

    Nach Ansicht des Senates muss daher aus Vertrauensschutzgesichtspunkten § 27 Abs. 3 UmwStG so ausgelegt werden, dass diese Norm auch all diejenigen Fälle umfasst, bei denen die Steuerpflichtigen bis zum 5. August 1997 die Umwandlung und die Durchführung des Vertrages notariell beurkundet hatten ( im Ergebnis ebenso Dieterlen/Schaden GmbHR 1998, 774, sowie FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1999, 6 V 5847/98 A(K) in EFG 1999, 673).

    Insoweit kann auf die Ausführungen des FG Düsseldorf im Beschluss vom 26. März 1999 6 V 5847/98 A(K), a.a.O. verwiesen werden.

  • BFH, 29.04.2008 - I R 103/01

    Erstmalige Anwendung von § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur

    So gesehen ist der Regelungswortlaut hinreichend klar und belässt keine Auslegungsräume (ebenso Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 27 UmwStG Rz 26; Pung in Dötsch/Jost/Pung/ Witt, Die Körperschaftsteuer, § 27 UmwStG nF Rz 28; Dötsch/ van Lishaut/Wochinger, Der Betrieb, Beilage 7/98, S. 47; Haritz/Slabon, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach --F.-- 2, 6917, 6920 f.; Klingberg in Blümich, § 27 UmwStG Rz 16; anders Füger/Rieger, DStR 1998, 64, 67 f.; Dieterlen/Schaden, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1998, 774; Haritz in Haritz/Benkert, UmwStG, 2. Aufl., § 27 Rz 11; Schulz, DStR Beilage zu Heft 17/1998, S. 13 f.; s. auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1999 6 V 5847/98 A (K), EFG 1999, 673; FG Köln, Urteil vom 11. April 2001 1 K 8574/99, EFG 2001, 1088).
  • FG Düsseldorf, 04.11.2008 - 6 K 4398/99

    Ansatz des Beteiligungskorrekturgewinns bei der Ermittlung des Einkommens;

    a) Allerdings hat der Senat im vorliegenden Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung vom 26.03.2001 6 V 5847/98 A (K) (veröffentlicht in EFG 1999, 673) bei summarischer Prüfung noch die Auffassung vertreten, dass § 27 Abs. 3 UmwStG 1995 n.F. im Hinblick auf das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot in der Weise verfassungskonform auszulegen sein könnte, dass eine Anwendung von § 12 Abs. 2 UmwStG 1995 a.F. jedenfalls dann in Betracht zu ziehen ist, wenn die Anmeldung einer Verschmelzung zur Eintragung beim Handelsregister bis zum 5.08.1998 notariell beurkundet worden ist.
  • FG Köln, 11.04.2001 - 1 K 8574/99

    Auslegung des Begriffs "beantragen" in § 27 Abs. 3 UmwStG (

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