Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18546
OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21 (https://dejure.org/2021,18546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21 (https://dejure.org/2021,18546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - H 4 Ws 87/21 (https://dejure.org/2021,18546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 121 Abs 1 StPO, § 122 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen des Infektionsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zu einer Hauptverhandlung als Schutzmaßnahme zur Vermeidung der Verbreitung des Corona-Virus in der JVA

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zu einer Hauptverhandlung als Schutzmaßnahme zur Vermeidung der Verbreitung des Corona-Virus in der JVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass alleiniger Prüfungsgegenstand des Haftprüfungsverfahrens der vorgelegte Haftbefehl des Amtsgerichts Waiblingen und damit ausschließlich der darin gegenüber dem Angeklagten erhobene Vorwurf und der darin geschilderte Lebenssachverhalt ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8; Schultheis in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl., § 121 Rn. 24 mwN).

    a) Das verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgebot, das für das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren gilt und bei Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen besondere Beachtung verlangt, gebietet, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen sowie eine gerichtliche Entscheidung über die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 917/07, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris).

  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Die Terminlage des Verteidigers kann angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nur insoweit berücksichtigt werden, wie dies nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 37; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2090/19, juris Rn. 53).

    Die durch die Neuterminierung unter Berücksichtigung der Verhinderungen der Verteidigerin bewirkte Verzögerung fällt jedoch nicht wesentlich ins Gewicht und trägt dem Interesse des Angeklagten, sich in der Hauptverhandlung des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens bedienen zu können, Rechnung (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 38).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Bei entsprechendem Gewicht der zu ahndenden Straftat kann aber auch eine kleine Verfahrensverzögerung noch hinnehmbar sein (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, juris).
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 469/19

    Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Soweit sich dem Angeklagten das in der Anklageschrift zur Last gelegte bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nachweisen lässt, würde die Strafrahmenuntergrenze jedenfalls bei Annahme eines minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG wegen der Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG unverändert bleiben (BGH, Beschluss vom 1. September 2019 - 3 StR 469/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Für die Bejahung einer signifikanten Verfahrensverzögerung ist entscheidend, ob sie eine Schwelle erreicht, die im Rahmen der Abwägung die Anordnung einer weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, juris).
  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Bei entsprechendem Gewicht der zu ahndenden Straftat kann aber auch eine kleine Verfahrensverzögerung noch hinnehmbar sein (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Ein solcher wichtiger Grund ist zu Beginn der Corona-Pandemie auch angenommen worden, wenn sich das Gericht - mangels damals noch nicht vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen - nicht in der Lage gesehen hat, das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten, der Bediensteten des Gerichts, der Sicherheitsbeamten und des Publikums im Einklang mit den Vorschriften über das Verfahren, namentlich der zur Sicherung der Verteidigungsrechte und zur Gewährleistung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (Senatsbeschluss vom 6. April 2020 - H 4 Ws 72/20, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Der Verfahrensverzögerung von zwei Monaten konnte das Amtsgericht durch ihm zu Gebote stehende zumutbare Maßnahmen nicht entgegenwirken (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020 - 2 BvR 225/20, juris Rn. 60 ff. mwN; Schmitt, aaO, § 121 Rn. 21 ff. mwN).
  • BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    Die Terminlage des Verteidigers kann angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nur insoweit berücksichtigt werden, wie dies nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 37; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2090/19, juris Rn. 53).
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
    a) Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn die Würdigung aller Umstände des Falles es wahrscheinlicher macht, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20

    Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und

  • BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Aussetzung des Verfahrens in Zeiten der

  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

  • OLG Hamm, 17.04.2008 - 4 OBL 18/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Erkrankung des Angeklagten

  • OLG Hamm, 22.02.2022 - 5 Ws 28/22

    Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ansteckender Krankheit;

    Schwerwiegende, hochansteckenden Erkrankungen - wie beispielsweise die Infektion mit dem Corona-Virus SarsCoV2 - können abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles die Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung rechtfertigen, wenn die möglichen und zumutbaren Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht ausreichen, um das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht