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   BFH, 05.12.1963 - IV 432/62   

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BFH, 05.12.1963 - IV 432/62 (https://dejure.org/1963,10711)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1963 - IV 432/62 (https://dejure.org/1963,10711)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - IV 432/62 (https://dejure.org/1963,10711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1965, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 21.03.2002 - IV R 1/01

    Veräußerungsgewinne bei beendeter Zugewinngemeinschaft

    Eine dieser Ausnahmen ist dann gegeben, wenn die Rückbeziehung nur eine kurze Zeitspanne umfasst und nicht auf steuerlichen Erwägungen beruht --etwa derart, dass laufende Gewinne als steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne erscheinen sollen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 258).
  • BFH, 14.06.2006 - VIII B 196/05

    Zeitliche Zuordnung eines Veräußerungsgewinns; steuerrechtliche Anerkennung

    Eine --im Streitfall einschlägige-- Ausnahme hiervon sei jedoch --so das FG-- anzuerkennen, wenn die Rückwirkung sich nur über eine kurze Zeit erstrecke und mit ihr kein steuerlicher Vorteil erstrebt werde, sie mit anderen Worten lediglich der technischen Vereinfachung der Besteuerung diene und sich in der Zwischenzeit (d.h. im Rückwirkungszeitraum) nichts ereignet habe, was möglicherweise für die Besteuerung noch erheblich sein könne (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55, m.w.N.; ebenso zur Veräußerung von Mitunternehmeranteilen BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 258; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 16 Rz. 443).

    Die Ausführungen lassen außer Acht, dass über die steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkenden Abrede nach Maßgabe der Verhältnisse des Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55) und demgemäß bereits das BFH-Urteil in HFR 1965, 258 dem Umstand der Umqualifikation des dem Ausscheidenden zustehenden Anteils am laufenden Gewinn in einen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn Bedeutung zugemessen hat.

  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des

    Abgesehen von der angeführten Bemerkung hat die Rechtsprechung gegen die Rückbeziehung von gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen nur dann keine Einwände erhoben, wenn es sich dabei nur um eine kurze Zeitspanne handelte, z. B. zwischen dem Tod eines Gesellschafters und der Auseinandersetzung seiner Erben mit dem verbleibenden Gesellschafter nur einige Wochen lagen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. März 1962 I 63/61 U, BFHE 74, 626, BStBl III 1962, 233; vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426).
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76

    Zur rückwirkenden Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags zwischen nahen

    Jedenfalls wäre dafür Voraussetzung, daß es sich nur um eine kurze Zeitspanne handelt, so daß der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt wird, und daß für die Rückbeziehung betriebliche Gründe vorliegen und damit keine besonderen steuerlichen Vorteile erstrebt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426 und die dort angeführte umfangreiche Rechtsprechung).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auch der BFH ist in seiner bisherigen Rechtsprechung, soweit er der indirekten Methode gefolgt ist, auf die Frage des Abzugs des Unternehmerlohns nicht ausführlich eingegangen (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, HFR 1965, 258; III 342/61 U).
  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Eine Ausnahme von dem strengen Rückwirkungsverbot ist zugelassen worden, wenn es sich nur um eine kurze Zeitspanne handelt und die Anerkennung der Rückbeziehung nach den Umständen des Falles vertretbar erscheint, insbesondere mit dieser Gestaltung kein steuerlicher Vorteil erstrebt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426, und vom 1. Oktober 1969 I R 120/67, BFHE 97, 27, BStBl II 1969, 742).
  • BFH, 01.10.1969 - I R 120/67

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Bestimmung der Gegenleistung für die

    Das FA ist danach grundsätzlich nicht gehalten, die auf den 31. Dezember 1961 erstellte Bilanz als Umwandlungsbilanz anzuerkennen; denn die Rückbeziehung einer Vereinbarung auf einen früheren Zeitpunkt als den des Vertragsschlusses ist steuerrechtlich ohne Wirkung, abgesehen von solchen Fällen, in denen es sich um eine nur kurze Zeitspanne handelt und die steuerrechtliche Anerkennung der Rückbeziehung den Umständen des Falles nach vertretbar erscheint (BFH-Urteil IV 432/62 vom 5. Dezember 1963, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426, mit weiterer Rechtsprechung).
  • BFH, 09.08.1973 - IV R 133/68

    Miterben - Nachlaß - Gewerbliches Unternehmen - Auseinandersetzung - Teilnahme am

    Der Senat verweist dazu auf die BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 432/62 (HFR 1965, 258, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtspruch 426) und vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69 (BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 52/89

    Anspruch auf eine Einkommensteuerermäßigung

    Wird ein Gründungsvertrag zivilrechtlich auf einen Zeitpunkt vor Abschluß des Vertrages zurückbezogen, so kann diese Rückbeziehung steuerlich anerkannt werden, wenn die Rückwirkung nur eine kurze Zeitspanne umfaßt und die Anerkennung der Rückwirkung nach den Umständen des Falles vertretbar erscheint (BFH-Urteile vom 5. Dezembr 1963 IV 432/62, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426; vom 1. Oktober 1969 I R 120/67, BFHE 97, 27, BStBl II 1969, 742; vom 24. Januar 1979 I R 202/75, BFHE 128, 33, BStBl II 1979, 581; vom 9. April 1981 I R 157/77, BFHE 134, 404, BStBl II 1982, 362; vgl. auch Herrmann / Heuer / Raupach, a. a. O., § 1 KStG Anm. 86).
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