Rechtsprechung
BGH, 24.01.1990 - 3 StR 329/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgabe inhaltlich falscher Umsatzsteuervoranmeldungen - Verkürzung von Umsatzsteuern durch die Anmeldung zu niedriger Umsätze - Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Beraters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO §§ 34, 370 Abs. 1, § 379
Steuerhinterziehung: Abgrenzung zwischen bedingt vorsätzlicher und leichtfertiger Steuerhinterziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HFR 1990, 520
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97
Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und …
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Rechtsprechung
BGH, 26.01.1990 - 3 StR 472/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinterziehung von Umsatzsteuern - Revision wegen mangelhafter Beweiswürdigung
- rechtsportal.de
AO §§ 160, 370
Steuerhinterziehung: Einkommensteuer -Gewerbesteuer - Versuch - Vollendung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HFR 1990, 520
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
Vorlegen von Scheinrechnungen
Auszug aus BGH, 26.01.1990 - 3 StR 472/89
Die Entscheidung BGHSt 33, 383 [BGH 22.11.1985 - 2 StR 64/85] steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, weil sie einen anderen Sachverhalt betrifft; der Angeklagte jenes Verfahrens hatte die Betriebsausgaben als solche richtig erklärt und sich darauf beschränkt, falsche Empfänger seiner Zahlungen anzugeben, um einer Nachfrage des Finanzamtes nach § 160 AO vorzubeugen.
- BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98
Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte
Macht der Steuerpflichtige geltend, er habe die nicht erklärten Einnahmen verwendet, um betrieblich veranlaßte Zahlungen an nicht benannte Dritte zu leisten, so hängt die Annahme einer vollendeten Steuerhinterziehung nach der Rechtsprechung des BGH davon ab, ob das FA bei richtigen Angaben des Steuerpflichtigen über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben die angeblichen Zahlungen ohne Empfängerbenennung als Betriebsausgaben anerkannt hätte (BGH-Urteil vom 26. Januar 1990 3 StR 472/89, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 1990, 232, HFR 1990, 520).