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   VGH Hessen, 23.09.1981 - HPV TL 31/80   

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https://dejure.org/1981,35151
VGH Hessen, 23.09.1981 - HPV TL 31/80 (https://dejure.org/1981,35151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.09.1981 - HPV TL 31/80 (https://dejure.org/1981,35151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. September 1981 - HPV TL 31/80 (https://dejure.org/1981,35151)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

    Der Normzweck gebietet vielmehr, bei der Aufhebung einer Schule der bei der Schulaufsichtsbehörde gebildeten Personalvertretung der Lehrer ein Beteiligungsrecht insoweit zuzubilligen, als diese Behörde der Maßnahme des Schulträgers zustimmen muss (zutreffend Vogelgesang/Bieler/ Kleffner/Rehak, a.a.O. Rn. 31 b; ebenso in diesem Sinne bereits VGH Kassel, Beschluss vom 23. September 1981 - HPV TL 31/80 - HessVGRspr 1982, 81 ).
  • VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 1187/90

    Personalrat: Zum Initiativrecht bei Entscheidungskompetenz eines anderen Organs

    Nach allem kann die jetzige Besetzung des beschließenden Fachsenats nicht mehr die von der früheren Besetzung im Beschluß vom 23. September 1981 (-- HPV TL 31/80 -- HessVGRspr. 1982, 81 f.) vertretene Auffassung teilen, an den Entscheidungen des kommunalen Schulträgers stehe den Personalvertretungsorganen der Lehrer nicht unmittelbar ein personalvertretungsrechtliches Beteiligungsrecht zu.
  • VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden bzw

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Mitbestimmung bereits deshalb ausscheidet, weil die eigentliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Hilfspolizisten der Stadt Frankfurt am Main zu Sonderdiensten im Rahmen der Verkehrsüberwachung und -regelung herangezogen werden, für den Beteiligten bindend der Polizeipräsident in Frankfurt am Main trifft, und an Maßnahmen dieser Behörde dem Antragsteller mangels einer personalvertretungsrechtlichen Zuordnung ohnehin eine Beteiligung nicht zusteht (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 23.9.1981 - HPV TL 31/80 - Hess.VGRspr. 82, 81).
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