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   VGH Baden-Württemberg, 11.06.1976 - I 107/75   

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VGH Baden-Württemberg, 11.06.1976 - I 107/75 (https://dejure.org/1976,11029)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.1976 - I 107/75 (https://dejure.org/1976,11029)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 1976 - I 107/75 (https://dejure.org/1976,11029)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Dabei kann er auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz stellen, wenn diese im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Senatsurt. v. 21.9.2016 - 4 KN 307/14 - und v. 19.2.2014 - 4 KN 56/12 - Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, a.a.O.; OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992 - 1 L 2/91 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e.

    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, §§ 24 bis 34 Rn. 13).

    Insoweit steht dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, m.w.N. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 5 S 3409/95

    Nebeneinander von baurechtlicher und naturschutzrechtlicher

    Nach Erledigung einiger Auflagen während des hiergegen eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit rechtskräftigem Urteil vom 11.06.1976 - I 107/75 - die im Hauptantrag erhobenen Anfechtungsklagen und die hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für folgende, in der angefochtenen Verfügung aufgeführten ''Veränderungen'' ab: Einfriedigung mit Einfahrtstor und Eisentür an der Grenze zum gemeindeeigenen Grundstück Parzelle Nr. 289 (Nr. 1); Hainbuchhecke entlang der Einfahrtsrampe und entlang dem Maschendrahtzaun (Nr. 3); Feuerstelle auf der Terrasse (Nr. 6); Asphaltbelag auf dem Zufahrtsweg zu dem Grundstück (Nr. 7); 6 bis 8 m langer Zaun, bestehend aus drei Holzpfählen von je ca. 1,20 m Höhe aus zwei Bahnen (Nr. 8); Hollywood-Schaukel im seewärtigen Teil des Grundstücks (Nr. 10).

    Nach rechtskräftiger Bestätigung dieser Verfügung durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.06.1976 - I 107/75 - hat sich der Kläger in der Vereinbarung vom 19.02.1979 zur Erfüllung der Auflagen noch im Frühjahr jenes Jahres verpflichtet.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 76/08

    Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums im Zusammenhang mit der

    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, §§ 24 bis 34 Rn. 13).

    Insoweit steht dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, m.w.N. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 KN 57/07

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Cuxhavener

    Das gilt umso mehr, als sie am Rand des Naturschutzgebiets liegen und dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zusteht, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 - NuR 2003 S. 703 u. Urt. v. 7.12.1989 - 3 A 198/87 - NuR 1990 S. 281; OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992 - 1 L 2/91 - NuR 1993 S. 344; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 - NuR 1989 S. 261, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 - NuR 1980 S. 70; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, §§ 24 bis 34, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Dabei kann er auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz stellen, wenn diese im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 - NuR 1980 S. 70; Blum/Agena/Franke, §§ 24 - 34, Rn. 13).
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    Insoweit ist dann auch die Umwandlung dieses Teils des Landschaftsschutzgebietes in ein Naturschutzgebiet zulässig (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.6.1964 - IV 720/62 - BRS 15 Nr. 124; Urteil vom 11.6.1976 - I 107/75 - NuR 1980, 70).
  • VG Freiburg, 06.11.1990 - 6 K 179/89

    Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Außenstarterlaubnis und

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