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RG, 25.01.1904 - Rep. I. 11/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Entsprechende Anwendung der §§ 239. 246 C.P.O. auf den Fall der Auflösung einer juristischen Person.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Aussetzung eines Verfahrens
- opinioiuris.de
Auflösung einer juristischen Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 331
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 29.08.1996 - 4 Sa 208/96
Rechtsstreit im Konkurs: Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 30.10.2001 - 324 O 623/01
Anspruch der Rechtsnachfolgerin einer betroffenen Person gegen Verleger einer …
Für den Fall, daß es um den Gegendarstellungsanspruch einer nicht mehr bestehenden juristischen Person geht, können schon deswegen keine anderen Grundsätze gelten, weil der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Rechtsschutz juristischer Personen nicht weiter reichen kann als der natürlicher Personen; denn zum einen ist die Auflösung einer juristischen Person der dem Tod einer natürlichen Person entsprechende Vorgang (so schon RG, Beschl. v. 25.01.1904, RGZ 56, S. 331 f.), und zum anderen ist das Unternehmenspersönlichkeitsrecht in Analogie zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen entwickelt worden, indem es wie letzteres der Wahrung des sozialen Geltungsanspruchs des betroffenen Unternehmens dient (…BGH, Urt. v. 08.07.1980, BGHZ 78, S. 24 ff., 25 f.) [BGH 08.07.1980 - VI ZR 177/78] .