Rechtsprechung
   FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4394
FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89 (https://dejure.org/1992,4394)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.1992 - I 117/89 (https://dejure.org/1992,4394)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 1992 - I 117/89 (https://dejure.org/1992,4394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1993, 621
  • EFG 1993, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    Es handelt sich nicht um eine teilweise rechtsunwirksame Pensionszusage (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BEHE 117, 367, BStBl II 1975, 142, 146ff zu B 3).

    Dann sind nach dem Gesetz die Einkommensverhältnisse am Bilanzstichtag der Rückstellungs-Berechnung zugrunde zu legen und z.B. die betragsmäßig noch nicht feststehenden späteren Gehaltserhöhungen außer Betracht zu lassen (Urteil in BFHE 117, 367 , BStBl II 1975, 142, 146 zu 2.3.5; vgl. ferner zu späteren Anpassungen laufender Renten gemäß § 16 BetrAVG die Urteile des FG Hamburg vom 24. Januar 1990 II 87/87, EFG 1990, 363, Revision I R 44/90; vom 26. Februar 1988 II 224/85, EFG 1988, 407, rechtskräftig).

    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift als spezieller Ausformung der allgemein für Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten geltenden Voraussetzung der wirtschaftlichen Verursachung (vgl. Urteil in BFHE 117, 367 , BStBl II 1976, 142, 146 zu 2.3.4f).

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung -

    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    aa) Der BFH hat für den Fall, daß eine betriebliche Altersversorgung "ausschließlich" in Abhängigkeit von den Gewinnen nach der Pensionierung versprochen wurde, eine Rückstellung neben anderen Erwägungen mit der Begründung abgelehnt, daß die völlige Abhängigkeit des Ruhegeldanspruchs vom späteren Gewinn einem steuerschädlichen Vorbehalt - vgl. oben 1. - gleichkomme (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 112/78, BFHE 133, 368 , BStBl II 1981, 654 ).

    Der BFH führte im erwähnten Urteil zur Versorgungszusage in Form einer Beteiligung an den nach der Pensionierung erzielten Gewinnen als weitere Erwägung gegen eine Rückstellung an, daß es bei Leistungen, die erst nach längerer Zeit und dann "ausschließlich nach Maßgabe der späteren Ertragslage" zu zahlen sind, an einer gegenwärtigen wirtschaftlichen Belastung bzw. Verursachung fehlt, für die in der Steuerbilanz eine Rückstellung nach allgemeinen Grundsätzen gebildet werden könnte (Urteil in BFHE 133, 368 , BStBl II 1981, 654, 658; zustimmend Höfer/Abt, BetrAVG , Bd. II EStG § 6a Rd. 190).

  • BFH, 18.06.1980 - I R 72/76

    Arbeitnehmer - Erfolgsprämie - Prämie - Liquiditätslage - Steuerbilanz -

    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    bb) Der BFH hat Rückstellungen nach allgemeinen Grundsätzen mangels wirtschaftlicher Verursachung abgelehnt für die Zusage von Erfolgsprämien an Mitarbeiter, die erst nach langer Zeit und dann "nur nach Maßgabe der späteren Ertrags- und Liquiditätslage" ratenweise gezahlt werden sollten (BFH-Urteil vom 18. Juni 1980 I R 72/76, BFHE 131, 303 , BStBl II 1980, 741 ).
  • FG Hamburg, 24.01.1990 - II 87/87
    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    Dann sind nach dem Gesetz die Einkommensverhältnisse am Bilanzstichtag der Rückstellungs-Berechnung zugrunde zu legen und z.B. die betragsmäßig noch nicht feststehenden späteren Gehaltserhöhungen außer Betracht zu lassen (Urteil in BFHE 117, 367 , BStBl II 1975, 142, 146 zu 2.3.5; vgl. ferner zu späteren Anpassungen laufender Renten gemäß § 16 BetrAVG die Urteile des FG Hamburg vom 24. Januar 1990 II 87/87, EFG 1990, 363, Revision I R 44/90; vom 26. Februar 1988 II 224/85, EFG 1988, 407, rechtskräftig).
  • BFH, 09.03.1993 - I R 44/90
    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    Dann sind nach dem Gesetz die Einkommensverhältnisse am Bilanzstichtag der Rückstellungs-Berechnung zugrunde zu legen und z.B. die betragsmäßig noch nicht feststehenden späteren Gehaltserhöhungen außer Betracht zu lassen (Urteil in BFHE 117, 367 , BStBl II 1975, 142, 146 zu 2.3.5; vgl. ferner zu späteren Anpassungen laufender Renten gemäß § 16 BetrAVG die Urteile des FG Hamburg vom 24. Januar 1990 II 87/87, EFG 1990, 363, Revision I R 44/90; vom 26. Februar 1988 II 224/85, EFG 1988, 407, rechtskräftig).
  • FG Nürnberg, 16.05.1975 - III 7/73
    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    Dieses wird für die Errechnung der gleichbleibenden Jahresbeträge grundsätzlich auf den Zeitraum ab Dienstbeginn zurückbezogen und für die Zukunft bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zugrunde gelegt (§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 3 EStG ; vgl. ferner z.T. - nach früherem Recht - FG Nürnberg Urteil vom 16. Mai 1975 III 7/73, EFG 1975, 410, 411, rechtskräftig).
  • FG Hamburg, 26.02.1988 - II 224/85
    Auszug aus FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89
    Dann sind nach dem Gesetz die Einkommensverhältnisse am Bilanzstichtag der Rückstellungs-Berechnung zugrunde zu legen und z.B. die betragsmäßig noch nicht feststehenden späteren Gehaltserhöhungen außer Betracht zu lassen (Urteil in BFHE 117, 367 , BStBl II 1975, 142, 146 zu 2.3.5; vgl. ferner zu späteren Anpassungen laufender Renten gemäß § 16 BetrAVG die Urteile des FG Hamburg vom 24. Januar 1990 II 87/87, EFG 1990, 363, Revision I R 44/90; vom 26. Februar 1988 II 224/85, EFG 1988, 407, rechtskräftig).
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 431).
  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 383/00

    Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt

    Der Zweck des Nachholverbotes, willkürliche Gewinnverschiebungen zu verhindern (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 7/1281, 40 und FG Hamburg - Urteil vom 3. November 1992 I 117/89, EFG 1993, 431 ), wird nämlich auch dann nicht berührt, wenn Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums oder versehentlich unterlassen wurden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Auch das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 3. November 1992 - I 117/89, EFG 1993, 431 ) war als Vorinstanz der Auffassung, dass die Nachholung von Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung ausnahmsweise zuzulassen sei und hervorgehoben, dass das Finanzamt eine entsprechende frühere Zuführung nicht zugelassen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht