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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 15.11.1995 - I 135/95   

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FG Thüringen, 15.11.1995 - I 135/95 (https://dejure.org/1995,8278)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15.11.1995 - I 135/95 (https://dejure.org/1995,8278)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15. November 1995 - I 135/95 (https://dejure.org/1995,8278)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Investitionszulage für Ladeneinrichtungen; Ladeneinrichtung als Sachgesamtheit; Anforderungen an die Vollständigkeit eines Antrages; Ladeneinrichtung selbst als Wirtschaftsgut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 337
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Thüringen, 27.08.1998 - II 198/97

    Formale Voraussetzungen des Antrags auf Gewährung von Investitionszulage

    Mit Schreiben vom 7. Mai 1997 wurde der Kläger darauf hingewiesen, daß die Position 7 und 8 insgesamt nicht begünstigt seien, da die Bezeichnung "Ladeneinrichtung" im Investitionszulageantrag nicht ausreiche, um die einzelnen zur Ladeneinrichtung gehörenden Wirtschaftsgüter genau zu bezeichnen (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 15. November 1995 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 337).

    So verlieren die mit dem Begriff "Ladeneinrichtung" bezeichneten einzelnen Wirtschaftsgüter nicht deshalb ihre selbständige Nutzungsfähigkeit, weil sie in einem einheitlichen Stil gehalten sind (vgl. Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 15. November 1995, EFG 1996, 337).

  • BFH, 23.02.2006 - III R 42/04

    InvZul: Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftgüter

    Die Bezeichnung "Ladeneinrichtung" ist mithin lediglich eine Gattungsbezeichnung, die eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern umfasst (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 15. September 1995 I 93/95 und I 135/95, EFG 1996, 337).
  • BFH, 19.02.1998 - III B 65/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Rechtsprechung hat als hinreichende Individualisierung der begünstigten Investitionen bloße Gattungsbezeichnungen nicht genügen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 1978 III R 48/77, BFHE 125, 243, BStBl II 1978, 475; Urteil des FG Nürnberg vom 12. September 1996 IV 271/95, EFG 1997, 125, m. w. N.; FG Thüringen, Urteil vom 15. November 1995 I 93 und 135/95, EFG 1996, 337, rkr., betr.
  • FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00

    Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kennzeichnet das im Antrag gebrauchte Wort "Ladeneinrichtung" kein Wirtschaftsgut; es handelt sich dabei nur um eine Gattungs- oder ähnliche Sammelbezeichnung (Senatsurteil vom 15. November 1995 I 93/95 u. a., Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 337; ebenso BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 30/99, a. a. O. - "Betriebs- und Geschäftsausstattung", "diverse Hardware" - Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. September 1996 IV 271/95, EFG 1997, 125 - "Büromöbel" -, des Thüringer Finanzgerichts vom 16. April 1997 III 194/96, EFG 1998, 61 -"Apothekeneinrichtung" - und vom 27. August 1998 II 198/97, EFG 1999, 578 - "Bäckereieinrichtung" -, sowie des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 9. Dezember 1997 3 K 933/96 I, EFG 1998, 780 - "Praxismöbel" -).
  • FG Thüringen, 10.06.1998 - I 6/98

    Hinreichende Bezeichnung förderfähiger Güter bei Antrag auf Investitionszulage;

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  • FG Brandenburg, 09.12.1997 - 3 K 933/96

    Anforderungen an Investitionszulageantrag für Anspruch auf Investitionszulage;

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  • FG Thüringen, 29.01.1996 - I 117/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Investitionszulage;

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  • FG Thüringen, 26.02.1997 - III 91/96
    Diese Bezeichnung wäre zu ungenau (vgl. Urteile des Thüringer Finanzgerichtes vom 15.11.95 Az.: I 135/95, EFG 1996, 337 zur Ladeneinrichtung und vom 29.01.1997 I 117/95 zur Rindermastanlage).
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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 15.11.1995 - I 93/95, I 135/95, I 93, 135/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,38442
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 11 S 331/02

    Ladungsfähige Anschrift im Ausland; Aufenthaltsberechtigung - Ausweisungsgründe

    Denn er hatte bis zur Abschiebung mehr als 60 monatliche Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet (vgl. Aufstellung der AOK xxxxxxxxx, Bl.93/95 VG-Akte) und war aufgrund der ungekündigten Stellung bei der Firma xxxx xxxxxxxxxxxx wohl auch in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu sichern.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 9 U 50/14

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen von Vorerkrankungen in der

    b) Der Kläger hat die Tätigkeit seines zuletzt ausgeübten Berufs konkret beschrieben und zwar im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 16.04.2013 (I 93/95) und in den als Anlage vorgelegten ausgefüllten Fragebögen (Anlagen K 5 und K 6).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 42/04

    InvZul: Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftgüter

    Die Bezeichnung "Ladeneinrichtung" ist mithin lediglich eine Gattungsbezeichnung, die eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern umfasst (ebenso Thüringer FG, Urteil vom 15. September 1995 I 93/95 und I 135/95, EFG 1996, 337).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 120/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung der Betriebsrente wegen

    Er war bei der der LVA Rheinprovinz (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Rheinland) beschäftigt gewesen; vom 01. Juli 1976 bis zum 31. Dezember 2003 war er bei der Beklagten pflichtversichert gewesen (I 93/95).
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