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FG Saarland, 22.08.1980 - I 24/78, I 459/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Bremen, 01.09.2005 - 1 K 53/05
Angemessenheit der Gewinnbeteiligung bei typischer stiller Beteiligung
Der Angemessenheitsprüfung ist deshalb der fiktive Durchschnittsgewinn zugrundezulegen, welcher nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gewinnverteilungsvereinbarung bekannten Umständen für die (in der Regel) nächsten fünf Jahre zu erwarten ist, vgl. Beschluss des BFH GrS 4/71 BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5; Urteil des BFH vom 27.03.2001 I R 52/00 BFH/NV 2002, 537; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25.02.1982 I 24/78 EFG 1982, 458; vgl. Wacker a.a.O. S. 92. Dementsprechend muss bei einer auf unbestimmte Zeit gerichteten Gewinnverteilungsabrede die Ertragslage über einen längeren Zeitraum beobachtet werden.