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   BFH, 03.05.1967 - I 263/63   

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https://dejure.org/1967,2079
BFH, 03.05.1967 - I 263/63 (https://dejure.org/1967,2079)
BFH, Entscheidung vom 03.05.1967 - I 263/63 (https://dejure.org/1967,2079)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 1967 - I 263/63 (https://dejure.org/1967,2079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf seine Pensionsanwartschaftsrechte als Einlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 425
  • DB 1967, 1159
  • BStBl III 1967, 421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1963 - I 359/60 S

    Schulderlass zum Zweck der Sanierung als Vermögensmehrung

    Auszug aus BFH, 03.05.1967 - I 263/63
    Nach dem Urteil des Senats I 359/60 S vom 25. Oktober 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 308 - BFH 78, 308 -, BStBl III 1964, 122) sind unter einer Sanierung geeignete Maßnahmen, insbesondere gemeinsame Schulderlasse der Gläubiger durch allgemeinen Akkord, zur finanziellen Gesundung eines notleidenden, sanierungsbedürftigen Unternehmens zu verstehen.

    Der Verzicht auf diese Forderung erfüllte nicht die in dem Urteil I 359/60 S, a.a.O., geforderten Voraussetzungen für die Annahme eines steuerfreien Sanierungsgewinnes.

  • BFH, 15.01.1963 - I 259/61 S

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Aktivierung des Provisionsanspruchs eines

    Auszug aus BFH, 03.05.1967 - I 263/63
    Dieser bedingte Anspruch war nicht so sicher, daß der berechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer ihn als Kaufmann hätte aktivieren können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH I 259/61 S vom 15. Januar 1963, BFH 76, 699, BStBl III 1963, 256).
  • BFH, 17.07.1956 - I 32/55 U

    Grundsätze für die Bilanzierung der Gewerbesteuerrückstellung - Wahlrecht eines

    Auszug aus BFH, 03.05.1967 - I 263/63
    Für das Wahlrecht der Stpfl., Mehrsteuern in dem Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen, in das sie wirtschaftlich gehören, wird unter anderem auf das Urteil des BFH I 32/55 U vom 17. Juli 1956 (BFH 63, 181, BStBl III 1956, 268) hingewiesen.
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Der vorlegende Senat hat hierzu entschieden, daß die Pensionsleistung dem Gesellschafter nicht zugeflossen und von ihm nicht zu versteuern sei, und daß deswegen der durch den Erlaß bewirkte Gewinn der Gesellschaft nicht gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG durch den Abzug einer Einlage ausgeglichen werden könne (BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 I R 34/92, BFHE 171, 286, BStBl II 1993, 804; ähnlich bereits BFH-Urteil vom 3. Mai 1967 I 263/63, BFHE 88, 425, BStBl III 1967, 421; den Zufluß bejahend dagegen Thiel, DStR 1992, 1, 3; Döllerer, a. a. O., S. 174, 182; Paus, DStZ 1993, 657; Meilicke/Heidel, FR 1994, 693; Beiser, StuW 1996, 66; Clemm, a. a. O., 1996, 76; Flies, DStZ 1996, 197, 201; ablehnend Brenner, DStZ 1995, 97, 100; DStZ 1996, 65, 72).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 34/92

    Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf zugesagte Pension

    Ein Wirtschaftsgut kann danach dem Betrieb einer Kapitalgesellschaft nur zugeführt werden, wenn es zuvor dem Vermögen des Gesellschafters oder - was im Streitfall nicht interessiert - dem Vermögen eines Dritten angehörte und dieser das Wirtschaftsgut im Auftrag und für Rechnung des Gesellschafters dem Vermögen der Gesellschaft zuführt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Mai 1967 I 263/63, BFHE 88, 425, BStBl III 1967, 421).
  • BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67

    Verrechnung eines körperschaftsteuerfreien Sanierungsgewinns

    Der I. Senat des BFH hat durch den Beschluß I 61/64 vom 3. Mai 1967 (BFH 88, 427, BStBl III 1967, 421) den Großen Senat des BFH zur Entscheidung darüber angerufen, ob ein steuerfreier Sanierungsgewinn mit einem ohne ihn im selben Veranlagungszeitraum entstehenden Verlust oder mit einem abzugsfähigen Verlust aus einem früheren Veranlagungszeitraum zu verrechnen ist.
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