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RG, 02.05.1930 - I 296/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zu den Begriffen des Beiseiteschaffens und des Verheimlichens im § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 138
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des …
a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551;… Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17). - BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15
Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen …
Es sind dadurch noch keine Bestandteile des Gesellschaftsvermögens oder deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis von Gläubigern entzogen worden (zu den Anforderungen an diese Tathandlung RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140). - LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19
Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren
Verheimlichen erfasst jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil der Kenntnis der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters entzogen wird (RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 65, 138, 140; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551).
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
Rechtsmittel
Verheimlichen im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO gefunden werden, besonders in dem Vortäuschen eines den Zugriff der Gläubiger hindernden Rechts, durch das die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen trotz äußerer Wahrnehmbarkeit verschleiert wird (RGSt 64, 138, 141; 67, 365, 367; JW 1936, 3.006 Nr. 51). - BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Diese rechtliche Erschwerung kann, besonders wenn nicht bekannt ist, daß es sich um eine Tochtergesellschaft des Gemeinschuldners handelt, das Merkmal des Beiseiteschaffens nach der äußeren und, bei entsprechendem Vorsatz des Schuldners (vgl RGSt 62, 277, 278), auch nach der inneren Tatseite erfüllen (vgl RGSt 64, 138, 140; 66, 131; RG JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954). - BGH, 26.10.1954 - 2 StR 197/54
Rechtsmittel
"Verheimlichen" ist hier jede Tätigkeit, die darauf abzielt die Sache einer als möglich angenommenen Vollstreckungsmaßnahme zu entziehen (RGSt 64, 138). - AG Duisburg, 21.02.2007 - 62 IK 264/04
Hinweis auf den Anfall einer Erbschaft als Auskunftspflicht eines Schuldners im …
Unter diesen Straftatbestand fällt u.a. jedes Verschweigen entgegen einer gesetzlichen Auskunftspflicht, durch das dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter (Treuhänder) zumindest vorübergehend die Kenntnis über einen Gegenstand der Insolvenzmasse vorenthalten wird (Vgl. RGSt 64, 138, 140; RGSt 66, 152 f.; RGSt 67, 365, 366 f.; BGHSt 11, 145 f. = NJW 1958, 429; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2001, § 20 RdNr. 69). - BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
Rechtsmittel
Es genügt eine Veränderung der rechtlichen Lage, die das Vermögensstück dem Zugriff der Gläubiger entzieht (RGSt 64, 138, 140; RG JW 1936, 3006 Nr. 51). - BGH, 23.05.1957 - 4 StR 114/57
Rechtsmittel
(Vgl RGSt 64, 138, 141; 67, 365, 367; JW 1936, 3006 Nr. 51). - BGH, 08.07.1954 - 3 StR 916/53
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 64, 138 [141] ausgeführt hat, kann das Verheimlichen einer Sache im Sinne der genannten Vorschrift deshalb nicht nur durch ein körperliches Verbergen begangen werden, sondern es kann auch in der Behauptung eines den Zugriff hindernden Rechtsverhältnisses, bestehen. - BGH, 23.03.1954 - 1 StR 650/53
Rechtsmittel