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   BVerwG, 13.01.1959 - I A 40.54   

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BVerwG, 13.01.1959 - I A 40.54 (https://dejure.org/1959,640)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1959 - I A 40.54 (https://dejure.org/1959,640)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1959 - I A 40.54 (https://dejure.org/1959,640)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 85
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Zu § 2 Abs. 4 Saatgutgesetz 1953 hatte allerdings der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 [91]) noch entschieden, daß die Systematik des Gesetzes und die genaue Festlegung der einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes keinen Baum Tür die Annahme lasse, daß der Gesetzgeber dem Ausschuß einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum hätte einräumen wollen.
  • BVerwG, 14.03.1967 - I A 6.66

    Rechtsmittel

    Die erste sieht die Klägerin deshalb als gegeben an, weil die Beklagte "bei dem an und für sich wirtschaftlich uninteressanten Buschtomatenanbau" einen landeskulturellen Wert im Sinne allgemeiner Nützlichkeit für Landwirtschaft oder Gartenbau verneint und damit die Grundsätze der Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 85 [bes. 89/90]) in unzulässig einengender, dem Gesamtsinn dieser Entscheidung und des Saatgutgesetzes geradezu entgegengesetzter Weise ausgelegt habe.

    Gerade die Klägerin selbst will übrigens die Grundsätze der Entscheidung BVerwGE 8, 85 aufrechterhalten sehen und hält die dortigen Ausführungen für hinreichend, um die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Verwaltungsakte darzutun.

  • BVerwG, 30.08.1962 - III C 67.61

    Anspruch auf Ausgleichsleistung für den von ihrem Ehemann beim Erwerb des

    Insofern liegt der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der 11. LeistungsDV-LA eine Vermutung zugrunde, die zwar nicht ausdrücklich als solche gesetzlich festgelegt, aber aus dem Sinnzusammenhang; eindeutig erkennbar und damit als der objektivierte Wille des Gesetzgebers für die Rechtsprechung bindend ist (vgl. BVerwGE 8, 85 [87]).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 37.93

    Recht der Landwirtschaft: Zulassung einer Mais-Sorte nach § 41 SaatVG

    Das Verwaltungsgericht erwähnt zwar die Rechtsauffassung des Senats (Urteil vom 16. Januar 1986 - BVerwG 3 C 66.84 - BVerwGE 72, 339 = Buchholz 451.11 Nr. 6 - Hafer "Flämingsgelb"), daß sich die Frage, ob eine Eigenschaft wertbestimmend für eine Sorte ist, nach der Auffassung der am Anbau oder der Verwertung beteiligten Kreise beantwortet (vgl. bereits Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 A 40.54 - BVerwGE 8, 85, 90 - "Sommergerste").
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79

    Eintragung einer Kartoffelsorte in die Sortenliste - Beurteilung des

    Die ablehnende Entscheidung des Bundessortenamts zum landeskulturellen Wert der Sorte "Tatjana" sei - entgegen der allerdings noch zum Saatgutgesetz von 1953 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 - 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 ff.) - nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar.
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Sortenliste (hier: Kartoffelsorte Götz)

    Zu § 2 Abs. 4 Saatgutgesetz 1953 hatte der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 [91]) allerdings noch entschieden, daß die Systematik des Gesetzes und die genaue Festlegung der einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes keinen Raum für die Annahme lasse, daß der Gesetzgeber dem Ausschuß einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum hätte einräumen wollen.
  • BVerwG, 30.09.1970 - I B 45.70

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rüge der Abweichung von

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner revisionsgerichtlichen Klärung der von dem Kläger dargelegten Rechtsfrage, ob und in welchen Umfang der Begriff der Eignung zur Tierzucht einen Beurteilungsspielraum enthält (vgl. auch BVerwGE 8, 85 [91] zum landeskulturellen Wert einer Sorte im Sinne des Saatgutgesetzes vom 27. Juni 1953 [BGBl. I S. 450], außer Kraft getreten am 1. Juli 1968 gemäß § 88 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Saatgut vom 20. Mai 1968 [BGBl. I S. 444]).
  • BGH, 16.06.1964 - Ia ZR 198/63

    Rechtsmittel

    Nach der Ausgestaltung, den der Sortenschutz im Ersten Teil des Saatgutgesetzes gefunden hat, ist das Sortenschutzrecht ein absolutes immaterielles Recht gleich anderen gewerblichen Schutzrechten, das gleich dem Patent durch privatrechtsbegründenden Verwaltungsakt einer Behörde - hier des Bundessortenamts - entsteht und daher in seiner formalen Struktur am ehesten dem Patent vergleichbar ist (Schmidt in BAnz Nr. 138 vom 22.7.1953 S. 4 bei A I; BVerwGE 8, 85, 86) [BVerwG 13.01.1959 - I A 40/54].
  • BVerwG, 04.11.1959 - I A 15.59

    Rechtsmittel

    Da sich der Senat im Urteil vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 85) zur Auslegung des Begriffs "landeskultureller Wert" im Sinne des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) vom 27. Juni 1953 (BGBl. I S. 450) geäußert hat, liegen die Voraussetzungen für eine erstinstanzliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht nach § 32 Abs. 6 des Saatgutgesetzes nicht vor.
  • BVerwG, 05.02.1959 - I A 22.57
    Da sich der Senat im Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG I A 40.54 - zur Auslegung des Begriffs "landeskultureller Wert" im Sinne des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) vom 27. Juni 1953 (BGBl. I S. 450) geäußert hat, liegen die Voraussetzungen für eine erstinstanzliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht nach § 32 Abs. 6 des Saatgutgesetzes nicht vor.
  • BVerwG, 02.02.1959 - I A 21.57
  • BVerwG, 02.02.1959 - I A 6.58
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