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OVG Berlin, 24.09.1952 - I B 100.52 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Die Entstehungsgeschichte des Art. 11 GG ergibt eindeutig, daß man im Parlamentarischen Rat gerade diese Vorschrift ursprünglich auf "Bundesangehörige" beschränken wollte, dann aber bewußt auf "alle Deutschen" ausgedehnt hat (vgl. die Darstellung der Entstehungsgeschichte bei Wernicke, Bonn. Komm. Anm. I zu Art. 11,und im JöR NF Bd. 1 S. 128-133, bes. die Ausführungen des Abg. Carlo Schmid in der 44. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats, Stenogr. Berichte S. 573 f; Oberverwaltungsgericht Berlin 24.9. 1952 I B 100/52 NA; Oberverwaltungsgericht Lüneburg 13.6. 1951 - II OVG A 106/51 in DVBl. 1952 S. 57 ff. [58]).Das Oberverwaltungsgericht Berlin bejaht die Frage in einer Entscheidung vom 24. September 1952 - I B 100/52 NA -, denn es komme nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für Einschränkungen der Freizügigkeit gem. Art. 11 Abs. 2 GG gegenüber einzelnen Zuwanderern gegeben seien, vielmehr genüge es, daß sie überhaupt bestehen.