Rechtsprechung
   BFH, 18.04.2012 - I B 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14374
BFH, 18.04.2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • openjur.de

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 191, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • Bundesfinanzhof

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 191 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • rewis.io

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 50a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids bei unterbliebener Anmeldung und Abführung von Steuerabzugsbeträgen

  • datenbank.nwb.de

    Begründung des Entschließungsermessens für die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners einzelfallabhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).

    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Vielmehr hat das FG sich für seine Annahme, das Entschließungsermessen zur Haftungsinanspruchnahme des Klägers habe keiner besonderen Begründung bedurft, auf das BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 96/96 (BFH/NV 1998, 4) gestützt, wonach das FA seine Entschließung, den Haftenden in Anspruch zu nehmen (Entschließungsermessen), im Regelfall, wenn außergewöhnliche Umstände nicht vorgetragen und nicht ersichtlich sind, jedenfalls dann nicht besonders begründen muss, wenn eine anderweitige Realisierung des Steueranspruchs nicht möglich ist.
  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet die Kenntnisnahme und ernstliche Erwägung des Beteiligtenvorbringens (Senatsbeschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924); er macht keine Vorgaben dazu, welche rechtlichen Schlüsse das Gericht aus dem Vorbringen zu ziehen hat.
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet die Kenntnisnahme und ernstliche Erwägung des Beteiligtenvorbringens (Senatsbeschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924); er macht keine Vorgaben dazu, welche rechtlichen Schlüsse das Gericht aus dem Vorbringen zu ziehen hat.
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie hier der Kläger-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2009 - I B 20/09

    Übergehen eines Beweisantrags - Verletzung rechtlichen Gehörs - Rügeverlust -

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    b) Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.04.2012 - I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Rz 18; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und er ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie hier die Klägerin-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).

    Ein Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel --Gleiches gilt für den Sachverhalt-- abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung ggf. rechtzeitig zu rügen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299; in BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, unter II.4.; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

    Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, Leitsatz 2).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, n.v., unter II.4.).

  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Denn ein umsichtiger Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
  • BFH, 31.08.2016 - I B 146/15

    Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage

    Die Sachaufklärungsrüge ist nicht dazu bestimmt, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Senatsbeschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2013 - I B 8/13

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen - kumulativ begründetes FG-Urteil -

    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht