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   BFH, 29.06.2005 - I B 13/05   

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https://dejure.org/2005,17901
BFH, 29.06.2005 - I B 13/05 (https://dejure.org/2005,17901)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2005 - I B 13/05 (https://dejure.org/2005,17901)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - I B 13/05 (https://dejure.org/2005,17901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Divergenzrüge - Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - I B 13/05
    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte und tragende Rechtssätze sowohl des vorinstanzlichen Urteils als auch der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass diese Abweichung erkennbar wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896; vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).

    Damit rügt sie allenfalls einen Subsumtionsfehler des Tatsachengerichts, der indes, selbst wenn er vorliegen würde, nicht zur Zulassung der Revision führen könnte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 974; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 55, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - I B 13/05
    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte und tragende Rechtssätze sowohl des vorinstanzlichen Urteils als auch der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass diese Abweichung erkennbar wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896; vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts -

    Auszug aus BFH, 29.06.2005 - I B 13/05
    Diesen Anforderungen entspricht die vorliegende Beschwerdebegründung nicht, mit der sich die Klägerin lediglich gegen die ihrer Ansicht nach fehlerhafte Anwendung des von ihr bezeichneten BFH-Urteils vom 17. September 1987 III R 272/83 (BFHE 151, 58, BStBl II 1988, 441) wendet.
  • BFH, 07.03.2006 - XI B 58/05

    Notwendigkeit der Klärung des Rechtscharakters der Entfernungspauschale;

    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte und tragende Rechtssätze sowohl des vorinstanzlichen Urteils als auch der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 2005 I B 13/05, BFH/NV 2005, 1847, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
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