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   BFH, 31.03.1982 - I B 13/81   

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https://dejure.org/1982,21407
BFH, 31.03.1982 - I B 13/81 (https://dejure.org/1982,21407)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1982 - I B 13/81 (https://dejure.org/1982,21407)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1982 - I B 13/81 (https://dejure.org/1982,21407)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
    NV: Der Bestimmung des § 41 Nr. 6 ZPO liegt die Erwägung zugrunde, daß von einem Richter nicht erwartet werden darf, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 18.10.1979 3 C 117/79).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
    NV: Verfahrensverstöße lassen im allgemeinen nicht den Schluß auf die Parteilichkeit des Richters zu, es sei denn, das Vorgehen des Richters erweckt den Anschein der Willkür oder aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung drängt sich dem Beteiligten der Eindruck der sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Behandlung auf (vgl. BayObLG-Beschluß vom 12.5.1977 1 Z 29/77).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
    NV: Die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs kann nicht anstelle der Beschwerde mit der Revision gerügt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 30.11.1981 GrS 1/80).2.
  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    So ordnet § 137 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 155 FGO auch im finanzgerichtlichen Verfahren gilt (BFH-Beschluss vom 31. März 1982 I B 13/81, juris Nr. STRE825033860), an, dass selbst in Anwaltsprozessen neben dem Anwalt auch der Partei selbst auf Antrag das Wort zu gestatten ist.
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