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BFH, 11.11.1981 - I B 41/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 28.02.1978 - 2 BvR 125/78
Auszug aus BFH, 11.11.1981 - I B 41/81
NV: Der Vertretungszwang vor dem BFH gilt auch für Beschwerden gegen Beschlüsse der FG, mit denen Anträge auf Bewilligung des Armenrechts abgewiesen worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1975 VI B 130 - 132/75; BVerfG-Beschluß vom 28.2.1978 2 BvR 125/78).
- BFH, 19.01.1999 - III K 2/98
Wiederaufnahme des Verfahrens
Eine vermeintliche Unrichtigkeit der Vorentscheidung wegen fehlerhafter Würdigung von Tatsachen stellt jedenfalls keinen Wiederaufnahmegrund dar (vgl. Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 134 FGO Rz. 31 unter Hinweis auf den BFH-Beschluß vom 11. November 1981 I B 41/81, nicht veröffentlicht).