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   FG Thüringen, 27.04.1994 - I K 131/93, 1 K 131/93   

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https://dejure.org/1994,36042
FG Thüringen, 27.04.1994 - I K 131/93, 1 K 131/93 (https://dejure.org/1994,36042)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.04.1994 - I K 131/93, 1 K 131/93 (https://dejure.org/1994,36042)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. April 1994 - I K 131/93, 1 K 131/93 (https://dejure.org/1994,36042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 982
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 18.04.2012 - II R 32/10

    Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Tageszulassungen" mit Saisonkennzeichen -

    Die Rechtslage ist vergleichbar mit dem zeitlichen Verbot, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug zu nutzen, z.B. aufgrund eines Fahrverbotes für LKW an Sonn- und Feiertagen (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1958 II 109/57 U, BFHE 67, 332, BStBl III 1958, 402; Thüringer FG, Urteil vom 27. April 1994 I K 131/93, EFG 1994, 982) oder aufgrund eines generellen Fahrverbotes für alle Kfz (Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. April 1974 III 26/74, EFG 1974, 387: Fahrverbot an drei Sonntagen während der sog. "Ölkrise" im Herbst 1973).
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 157/93

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen

    Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hat die Klägerin vorgetragen (Bl. 3) und mittels eidesstattlicher Versicherungen (Bl. 13 - 16) glaubhaft gemacht, daß die Klageschrift vom 28. Juni 1993 (1 K 131/93) ihrem Bevollmächtigten, ..., nach Diktat durch die ... von der Sekretärin ..., die den Schriftsatz geschrieben habe, zur Unterschrift vorgelegt worden sei.

    Die Klägerin hat hierzu glaubhaft vorgetragen, erst durch einen Anruf der bei ihrem Bevollmächtigten beschäftigten ... beim Finanzgericht am 13. Juli 1993 davon erfahren zu haben, daß ihre unter dem Geschäftszeichen 1 K 131/93 erfaßte Klage fälschlicherweise gegen das Finanzamt ... gerichtet war; da dieser - entgegen der sonst in der Anwaltskanzlei üblichen Praxis - die Einspruchsentscheidung des Finanzamts ..., die eine Aufdeckung des Versehens ermöglicht hätte, nicht beigefügt gewesen sei, sei die Fristversäumung für eine Klageerhebung gegen den richtigen Beklagten erst zu diesem Zeitpunkt aufgedeckt worden.

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