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   BFH, 28.01.1970 - I R 12/68   

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https://dejure.org/1970,633
BFH, 28.01.1970 - I R 12/68 (https://dejure.org/1970,633)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1970 - I R 12/68 (https://dejure.org/1970,633)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - I R 12/68 (https://dejure.org/1970,633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mindestbestand von Schulden - Unterschiedliche Zeitdauer - Qualifizierung als Dauerschulden - Gewerbekapital - Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag - Vereinbarkeit mit GG - Gesetzliche Bemessungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 186
  • BStBl II 1970, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
    Wäre die unterschiedliche Definition des Begriffs Dauerschuld bezüglich Gewerbeertrag und Gewerbekapital richtig, so ergäbe sich hieraus nach dem Urteil des BVerfG 2 BvL 1/59 vom 10. Oktober 1961 (BStBl I 1961, 716) wegen Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffs die Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1 und des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG.

    Das verstärke das Vorliegen einer unbestimmbaren Steuerrechtsnorm (einer nach der Entscheidung des BVerfG 2 BvL 1/59, a. a. O., mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung unvereinbaren "vagen Generalklausel").

  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
    Nach Ergehen des Beschlusses des BVerfG 1 BvR 25/65 vom 13. Mai 1969 (BStBl II 1969, 424), der einen Verstoß gegen das GG durch die umstrittenen Hinzurechnungsvorschriften verneinte, erklärte die Steuerpflichtige, daß diese Frage nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sein solle.
  • BFH, 19.06.1962 - I 18/62 U

    Bestand und Höhe der Dauerschulden, die bei der Ermittlung des Gewerbekapitals

    Auszug aus BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
    Änderungen in der Höhe der zuzurechnenden Verbindlichkeit seit der letzten Einheitswertfeststellung bleiben für die Ermittlung des Gewerbekapitals so lange unberücksichtigt, bis ein neuer Einheitswert festgestellt worden ist (Urteil des BFH I 18/62 U vom 19. Juni 1962, BFH 75, 225, BStBl III 1962, 349).
  • BFH, 27.09.1955 - I 220/55 U
    Auszug aus BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
    Schließlich sind dem Gewerbekapital auch Schulden hinzuzurechnen, die -- wie Darlehen nach § 7c EStG a. F. -- nicht verzinst werden (BFH-Urteil I 220/55 U vom 27. September 1955, BFH 61, 399, BStBl III 1955, 353), und deshalb keine Dauerschuldzinen entstehen lassen können.
  • BFH, 08.02.1984 - I R 15/80

    Schuld mit wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe des Mindestbestandes

    Dabei ist grundsätzlich das Stichtagsprinzip maßgeblich: Änderungen in der Höhe der hinzuzurechnenden Verbindlichkeit seit der letzten Einheitswertfeststellung bleiben für die Ermittlung des Gewerbekapitals so lange unberücksichtigt, bis ein neuer Einheitswert festgestellt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1962 I 18/62 U, BFHE 75, 225, BStBl III 1962, 349, und vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336).

    In diesem Fall ist für die Feststellung des Mindestbetrags der Zeitraum zugrunde zu legen, der ungefähr ein Jahr vor und ein Jahr nach dem für die Feststellung des Einheitswerts maßgebenden Stichtag liegt (vgl. Urteil in RStBl 1939, 288, und Urteil in BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336).

  • BFH, 16.01.1974 - I R 254/70

    Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen

    Die gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnenden Dauerschulden bestimmen sich -- gleichbleibende Verhältnisse vorausgesetzt -- nach dem Mindestbetrag der Schuld in der Zeit von etwa einem Jahr vor und einem Jahr nach dem Stichtag (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 1577/01

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung der auf Überentnahmen beruhenden und damit

    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich nämlich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, dass es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteile vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BStBl II 1970, 336, und vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BStBl II 1976, 792).
  • FG Schleswig-Holstein, 31.03.1999 - III 806/95

    Berücksichtigung von Gewinnanteilen zugunsten eines stillen Gesellschafters in

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  • BFH, 22.04.1971 - I R 149/70

    Revision - Verfahrensrüge - Zulässigkeit

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkredit eine Dauerschuld sein kann, ist durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt BFH-Urteile IV 344/65 vom 23. Februar 1967, BFH 88, 134, BStBl III 1967, 322; I R 12/68 vom 28. Januar 1970, BFH 98, 186, BStBl II 1970, 336).
  • BFH, 28.07.1976 - I R 12/75

    Nach der Zinsstaffelmethode errechnete Zinsen bei Kontokorrentkrediten als

    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9).
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