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   BFH, 02.09.1987 - I R 315/83   

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https://dejure.org/1987,3966
BFH, 02.09.1987 - I R 315/83 (https://dejure.org/1987,3966)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1987 - I R 315/83 (https://dejure.org/1987,3966)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1987 - I R 315/83 (https://dejure.org/1987,3966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer steuerbaren Tätigkeit von Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
    Eine steuerbare Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 EStG setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) Gewinn- bzw. Einkunftserzielungsabsicht voraus.

    Entstehen aus einer wirtschaftlichen Betätigung Verluste, so handelt es sich um negative Einkünfte, es sei denn, die Tätigkeit wird nur aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt (vgl. Beschluß des Großen Sents in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751, 767).

  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

    Auszug aus BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine steuerpflichtige Vermögensvermehrung in der Gestalt eines Totalgewinns angestrebt wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82

    Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
    Zwar gestatten dauernde Verluste für sich allein noch nicht den Schluß auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455).
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Die Entscheidung, daß bei der Klägerin Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung; andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, und vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300).
  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    BFH/NV 1988 S. 300.
  • BFH, 25.10.1989 - X R 51/88

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen

    Die Entscheidung, daß beim Kläger Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung; andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, und vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300).
  • BFH, 04.10.1998 - III B 72/98

    NZB - kumulative Urteilsbegründung

    Zulassungsgründe hinsichtlich des Vorliegens einer Gewinnerzielungsabsicht des Klägers im Streitjahr 1991 und in den Folgejahren (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulG 1991) hat der Kläger nicht einmal behauptet (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, zur Vercharterung einer Segelyacht; vom 28. August 1988 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, zur Vercharterung eines Motorbootes sowie vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, zur Vercharterung eines Motorseglers).
  • BFH, 24.06.1996 - VIII B 127/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Es hat darüber hinaus auch nicht vorgetragen, warum es nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung entsprechende Anträge gestellt hat (Verzicht des Rügerechts gemäß § 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; BFH-Urteil vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.03.2000 - VIII B 133/99

    Sachverhaltsermittlung - Beweismittel - Beweisthema - Beweisantrag -

    Außerdem muss bei der Rüge der Verletzung der Ermittlungspflicht dargelegt werden, warum der sachkundig vertretene Beschwerdeführer nicht von sich aus die Erhebung weiterer Beweise oder die Vornahme bestimmter zusätzlicher Ermittlungen spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung beantragt hat (Verzicht auf das Rügerecht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842; BFH-Urteil vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
    Auch aus der Sitzungsniederschrift des FG über die mündliche Verhandlung ergibt sich weder, daß die Frage der Anhörung oder der Vernehmung eines Beteiligten (vgl. dazu List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 80 FGO Rz. 2) erörtert noch daß ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (Verzicht des Rügerechts gemäߧ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 V B 25/93, BFH/NV 1995, 307; BFH-Urteil vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, ständige Rechtsprechung).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.1996 - IV 649/96

    An- und Verkauf von Oldtimern als Liebhaberei; Berücksichtigung von Einkünften

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  • FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92

    Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen;

    Jedoch gilt etwas anderes, wenn nach der Art der Ausübung der Tätigkeit kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Verluste zu erzielen (vgl. das Urteil des BFH vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, 301).
  • FG Bremen, 10.09.1997 - 496020K 3

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung eines Gewinns aus der Vermietung eines Wohnmobils

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  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens;

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