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   BFH, 31.07.1991 - I R 32/91   

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https://dejure.org/1991,22433
BFH, 31.07.1991 - I R 32/91 (https://dejure.org/1991,22433)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1991 - I R 32/91 (https://dejure.org/1991,22433)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - I R 32/91 (https://dejure.org/1991,22433)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

    Auszug aus BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
    Die Löschung der Klägerin im Handelsregister hat zur Folge, daß der bisherige gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, § 35 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) seine Vertretungsbefugnis verliert (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.März 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589 [BFH 18.03.1986 - VII R 146/81]).
  • BFH, 18.10.1967 - I R 144/66

    GmbH - Liquidation - Ernennung von Liquidatoren - Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
    Um prozessuale Handlungen vorzunehmen, insbesondere Revision einzulegen, hätte deshalb Z zur Nachtragsliquidatorin mit entsprechendem Wirkungskreis bestellt sein müssen, wobei es unbehelflich ist, daß bereits vor der Löschung eine Liquidation bei der Klägerin stattfand und Z zu deren Liquidatorin bestellt war (BFH-Urteil vom 18.Oktober 1967 I R 144-145/66, BFHE 90, 336, BStBl II 1968, 95).
  • BFH, 12.04.1967 - VI R 321/66

    Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
    Es fehlt insoweit an einer ausdrücklichen und positiven Entscheidung (vgl. BFH-Beschluß vom 12.April 1967 VI R 321/66, BFHE 88, 361, BStBl III 1967, 396).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 3 Z 192/83
    Auszug aus BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
    Da indes die Vertretungsmacht der Z als Nachtragsliquidatorin auf die Vertretung im Verfahrens vor dem FG beschränkt war (vgl. dazu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 2.Februar 1984 BReg.3 Z 192/83, Betriebs-Berater 1984, 446 unter II. 4. a der Entscheidungsgründe), war sie nicht zur gesetzlichen Vertretung der Klägerin bei der Einlegung der Revision zum BFH befugt.
  • OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06

    GmbH: Beendigung der aktiven Parteifähigkeit; Bestellung eines

    Der gegenteiligen Auffassung (z.B. BFH, Beschluss vom 31. Juli 1991 - I R 32/91; KG DB 1998, 2009; BAG NJW 2003, 80, 82) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 8/91

    Zur Annahme von Sonderbetriebsvermögen, wenn ein Kommanditist einer GmbH, an

    Sie wird durch den zum Nachlaßliquidator bestellten Rechtsanwalt Dr. R vertreten (BFH/NV 1992, 177; BFH-Beschluß vom 31. Juli 1991 I R 32/91, BFH/NV 1992, 397).
  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Die Kosten des Verfahrens können jedoch auch einem als Veranlasser anzusehenden Dritten auferlegt werden, etwa einem für den Beteiligten auftretenden vollmachtlosen Vertreter, der den gutgläubigen Prozessvertreter beauftragt hat (vgl. insb. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996 24 W 38/96, OLGR Frankfurt 1997, 291: die für eine nicht existierende ausländische Gesellschaft auftretende und den Prozessvertreter beauftragende Person; siehe auch ohne Einschaltung eines Prozessvertreters etwa BFH-Beschlüsse vom 18.1.1988 I B 154/87, BFH/NV 1988, 514: bisheriger Geschäftsführer einer gelöschten GmbH; vom 31.7.1991 I B 32/91, BFH/NV 1992, 397: in seiner Vertretungsmacht beschränkter Nachtragsliquidator; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.2.1996 2 WF 155/95, 2 WF 158/95, FamRZ 1996, 1335: Klageerhebung des nicht sorgeberechtigten Vaters im Namen des minderjährigen Kindes).
  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996 24 W 38/96, OLGR Frankfurt 1997, 291: die für eine nicht existierende ausländische Gesellschaft auftretende und den Prozessvertreter beauftragende Person; siehe auch ohne Einschaltung eines Prozessvertreters etwa BFH-Beschlüsse vom 18.1.1988 I B 154/87, BFH/NV 1988, 514: bisheriger Geschäftsführer einer gelöschten GmbH; vom 31.7.1991 I B 32/91, BFH/NV 1992, 397: in seiner Vertretungsmacht beschränkter Nachtragsliquidator; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.2.1996 2 WF 155/95, 2 WF 158/95, FamRZ 1996, 1335: Klageerhebung des nicht sorgeberechtigten Vaters im Namen des minderjährigen Kindes).
  • FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11

    Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen

    58 3. Die Kosten des Verfahrens sind der als Vertreterin ohne (gesetzliche) Vertretungsmacht handelnden Frau S aufzuerlegen, weil sie durch Ausstellung der Prozessvollmacht namens der Antragstellerin für die Rechtsanwaltsgesellschaft das erfolglose Antragsverfahren veranlasst hat (BFH-Beschluss vom 31.7.1991 I R 32/91, juris; FG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2011 Az. 9 V 3872/10 K, EFG 2011, 1443, rechtskräftig).
  • FG Hessen, 20.12.2021 - 2 K 1508/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung

    Entsprechend den Grundsätzen, die der BFH zum Auftreten des vollmachtlosen Vertreters entwickelt hat (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 31.07.1991, I R 32/91, n.v., zitiert nach juris), sind die Kosten des Verfahrens Herrn D aufzuerlegen, da er die Klageerhebung als Vertreter ohne Vertretungsmacht veranlasst hat.
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