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   BFH, 14.09.1994 - I R 52/94   

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https://dejure.org/1994,7832
BFH, 14.09.1994 - I R 52/94 (https://dejure.org/1994,7832)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1994 - I R 52/94 (https://dejure.org/1994,7832)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1994 - I R 52/94 (https://dejure.org/1994,7832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung eines atypischen Sachverhaltes bei der Besteuerung - Aufklärung des Sachverhaltes von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 14.09.1994 - I R 52/94
    Auf die Revision des FA hat der Bundesfinanzhof (BFH) im ersten Rechtszug die FG-Urteile aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen (Urteile vom 25. Mai 1988 I R 225 u. 226/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944).

    Dies entspricht der Auffassung des erkennenden Senats in der das Urteil des ersten Rechtszuges aufhebenden Entscheidung in BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944.

  • BFH, 31.01.2006 - III B 29/05

    NZB: Divergenz, einheitlicher Gewerbebetrieb

    Das FG-Urteil beruhe außerdem auf einem Verfahrensfehler, weil das FG allgemeine Beweiswürdigungsregeln verletzt habe (BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94, BFH/NV 1995, 606).

    Soweit die Würdigung des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, liegt entgegen den Ausführungen des I. Senats im Urteil in BFH/NV 1995, 606 kein Verfahrensfehler, sondern ein Rechtsanwendungsfehler vor, der eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigt.

  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    d) Schließlich haben die Kläger schon nicht hinreichend einen Verfahrensfehler dargelegt, soweit sie unter Bezugnahme auf die im BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94 (BFH/NV 1995, 606) entwickelten Grundsätze geltend machen, das FG habe den Beweis des ersten Anscheins außer Betracht gelassen und sei von einem atypischen Geschehensablauf ausgegangen, obwohl es zuvor nicht alle Beweise erhoben habe, um diesen Beweis als widerlegt anzusehen.
  • BFH, 12.03.2014 - I B 94/13

    Erschütterung eines Anscheinsbeweises

    Davon ist er unter anderem dann ausgegangen, wenn das FG einen Anscheinsbeweis als widerlegt ansieht und seiner Entscheidung einen atypischen Sachverhalt zugrunde legt, ohne zuvor alle Beweise erhoben zu haben, die den an sich näher liegenden und deshalb zu erwartenden Geschehensablauf auszuschließen geeignet sind (Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 52/94, BFH/NV 1995, 606; vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 108).
  • BFH, 09.06.2005 - VIII B 105/04

    NZB: Kapitalanlage im Ausland; Steuerhinterziehung

    Der Vortrag des FA, eine Revisionsentscheidung sei zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz FGO), weil die Vorinstanz von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. September 1994 I R 52/94 (BFH/NV 1995, 606, 607) abgewichen sei, nach dem das FG einen Beweis des ersten Anscheins nur dann außer Betracht lassen dürfe, wenn dieser in jeder Hinsicht als widerlegt angesehen werden könne, ist unschlüssig.
  • BFH, 26.02.1998 - III B 214/96

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserforderis - Klärungsbedürftigkeit -

    c) Weiterhin rügen die Kläger unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94 (BFH/NV 1995, 606), daß das FG bei seiner Beweiswürdigung, indem es entgegen der täglichen Kreditpraxis keine schriftliche, sondern eine mündliche Kreditzusage habe ausreichen lassen, von einem eher atypischen Geschehensablauf ausgegangen sei.
  • BFH, 30.08.2002 - III B 41/01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Zugang eines

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des BFH vom 14. September 1994 I R 52/94 (BFH/NV 1995, 606) geht fehl.
  • BFH, 17.06.1999 - III B 168/96

    Sachaufklärungsrüge; übergangener Beweisantrag

    Insoweit rügt die Klägerin zwar eine Verletzung allgemeiner Beweiswürdigungsregeln und damit auch einen Verfahrensfehler (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94, BFH/NV 1995, 606).
  • FG Sachsen, 12.08.2002 - 6 V 564/01

    Honorare aus Beratungen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Feststellungslast

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  • FG Sachsen-Anhalt, 12.08.2002 - 6 V 564/01

    Beraterhonorare als Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Erhöhte

    Lassen jedoch die getroffenen Feststellungen auf das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes schließen, so obliegt es dem Steuerpflichtigen, diesen Anschein zu entkräften (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94, BFH/NV 1995, 606).
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