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   BFH, 29.11.2000 - I R 67/00   

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https://dejure.org/2000,3740
BFH, 29.11.2000 - I R 67/00 (https://dejure.org/2000,3740)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - I R 67/00 (https://dejure.org/2000,3740)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - I R 67/00 (https://dejure.org/2000,3740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Solidaritätszuschlag - Keine Vergütung gemäß §§ 36b ff EStG

  • Judicialis

    EStG § 36b; ; EStG § 36c; ; EStG § 36d; ; EStG § 51a Abs. 1; ; KStG § 49 Abs. 1; ; SolZG 1995 § 3 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vergütung des Solidaritätszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 36 d, KStG § 5 Abs 1 Nr 5
    Genossenschaft; Sammelantrag; Solidaritätszuschlag; Vergütung

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 81
  • BB 2001, 402
  • DB 2001, 365
  • BStBl II 2001, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 11.05.1994 - 13 K 1250/93
    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 67/00
    Dass dies in Einzelfällen für den Anteilseigner infolge des gegenüber dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren nur unvollkommen ausgestalteten Anrechnungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 auf eine definitive Belastung mit dem auf die Körperschaftsteuer entfallenden Solidaritätszuschlag hinauslaufen kann (z.B. bei einer Nichtveranlagung, bei einem negativen Steuerbetrag nach Abzug der anzurechnenden oder vergüteten Körperschaftsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 oder beim Fehlen der Bescheinigungen gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3, § 45 KStG), nimmt das Gesetz in Kauf (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 11. Mai 1994 13 K 1250/93, EFG 1995, 402 zum SolZG 1991).
  • FG Bremen, 09.05.2000 - 200029K 3

    Vergütung des Solidaritätszuschlages auf die Körperschaftsteuer im

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 67/00
    Das Finanzgericht (FG) gab der hiernach erhobenen Klage statt; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 894 abgedruckt.
  • BFH, 29.05.2007 - IX B 206/04

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1991

    b) Diese Rechtsprechung hat der BFH auch in jüngster Zeit --ungeachtet der von den Klägern in Bezug genommenen Rechtsprechung zur (Doppel-)Belastung durch die Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 24. Februar 1999 X R 171/96, BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450)-- mit seinen Urteilen vom 29. November 2000 I R 67/00 (BFHE 194, 81, BStBl II 2001, 358) und vom 19. November 2003 I R 53/03 (BFHE 204, 159, BStBl II 2004, 428) bestätigt.

    Danach muss die nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen ggf. eintretende Doppelbelastung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 81, BStBl II 2001, 358; Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, SolZG 1995 Rz 14; Bock/Edhofer, GmbHR 2003, 1147, 1148 f.) als politisch zugunsten eines pauschalen und groben, ggf. auch fiskalisch motivierten Zuschlagsystems vom Gesetzgeber hingenommene Gestaltung der Besteuerung zugrunde gelegt werden.

  • BFH, 19.11.2003 - I R 53/03

    Kein negativer Solidaritätszuschlag

    Dass dadurch in anderen Fällen --und so nach den Feststellungen des FG wohl auch im Streitfall-- infolge der Begrenzung überschießende Wirkungen eintreten können, indem der Solidaritätszuschlag bei der ausschüttenden Körperschaft definitiv und außerdem beim Anteilseigner erhoben wird (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 67/00, BFHE 194, 81, BStBl II 2001, 358; Dötsch in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, a.a.O., SolZG 1995 Rz. 14; Bock/Edhofer, GmbHR 2003, 1147, 1148 f.), wurde vom Gesetzgeber erkennbar zugunsten eines pauschalen und groben, ggf. auch fiskalisch motivierten Zuschlagsystems hingenommen.
  • BFH, 19.11.2003 - I R 66/03

    Kein negativer Solidaritätszuschlag zur KSt

    Dass dadurch in anderen Fällen --und so nach den Feststellungen des FG wohl auch im Streitfall-- infolge der Begrenzung überschießende Wirkungen eintreten können, indem der Solidaritätszuschlag bei der ausschüttenden Körperschaft definitiv und außerdem beim Anteilseigner erhoben wird (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 67/00, BFHE 194, 81, BStBl II 2001, 358; Dötsch in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, a.a.O., SolZG 1995 Rz. 14; Bock/Edhofer, GmbHR 2003, 1147, 1148 f.), wurde vom Gesetzgeber erkennbar zugunsten eines pauschalen und groben, ggf. auch fiskalisch motivierten Zuschlagsystems hingenommen.
  • FG München, 06.11.2003 - 5 K 3975/00

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Treu und

    Die bloße Vereinbarung einer derartigen Umsatzbeteiligung genügt wegen der im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu würdigenden Vielzahl von gegen die Mitunternehmerstellung sprechenden Aspekten in früheren Vereinbarungen nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.04.2000 VIII R 68/98 BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 358).
  • FG München, 06.11.2003 - 5 K 3976/00

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative;

    Die bloße Vereinbarung einer derartigen Umsatzbeteiligung genügt wegen der im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu würdigenden Vielzahl von gegen die Mitunternehmerstellung sprechenden Aspekten in früheren Vereinbarungen nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.04.2000 VIII R 68/98 BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 358).
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