Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 18.04.1974

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   BFH, 25.06.1975 - I R 78/73   

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https://dejure.org/1975,435
BFH, 25.06.1975 - I R 78/73 (https://dejure.org/1975,435)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1975 - I R 78/73 (https://dejure.org/1975,435)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1975 - I R 78/73 (https://dejure.org/1975,435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung - Zurückverweisendes Urteil - Urteilsgründe - Implizite Bejahung der Körperschaftsteuerpflicht - Hilfsweiser Feststellungsantrag - Hauptantrag auf Sachentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 126 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 4
  • DB 1976, 660
  • BStBl II 1976, 42
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.10.1963 - I 189/61 U

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes bzw. eines auf Gewinnerzielung angelegten

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Dagegen gab der BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 1963 I 189/61 U (BFHE 78, 199, BStBl III 1964, 79) der Rechtsbeschwerde der Klägerin in Punkt 1 statt.

    Der erkennende Senat hat in dem zurückverweisenden Urteil I R 61/71 im zweiten Rechtsgang ausgeführt, daß in dem ersten zurückverweisenden Urteil (I 189/61 U) über die Beschwer i. S. des § 40 Abs. 2 FGO nicht ausdrücklich und abschließend entschieden worden sei.

    b) Der erkennende Senat hat bereits im ersten Rechtsgang in dem Urteil I 189/61 U -- entsprechend dem Antrag der Klägerin -- entschieden, daß die Verluste der Klägerin aus dem von ihr betriebenen Gestüt (Vollblutzucht und Rennstall) bei ihrer Einkommensermittlung zu berücksichtigen sind.

    Auch in dieser Fassung der Rechtsfrage und in der in dem zurückverweisenden Urteil I 189/61 U enthaltenen Weisung an das FG kam zum Ausdruck, daß die Klägerin selbst als Rechtsträgerin angesehen wurde.

    Der Umstand, daß die erste zurückverweisende Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 9. Oktober 1963 I 189/61 U) vor dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung ergangen war, ist auf die Entscheidung ohne Einfluß (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1967 VI R 215/66, BFHE 89, 253, BStBl III 1967, 610).

  • BFH, 20.11.1969 - I B 34/69

    Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Etwas anderes gelte dann, wenn der Steuerpflichtige seine Steuerschuld schlechthin bestreite (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 20. November 1969 I B 34/69, BFHE 97, 281, BStBl II 1970, 133).

    Es könne dahingestellt bleiben, ob man in der Bejahung der Steuerpflicht schon eine Beschwer sehen könne (vgl. BFH-Beschluß I B 34/69 und das zurückverweisende Urteil I R 61/71).

    Das gilt indessen dann nicht, wenn der Kläger weitergehend die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides erstrebt, weil er seine Steuerpflicht schlechthin bestreitet (vgl. BFH-Beschluß vom 20. November 1969 I B 34/69, BFHE 97, 281, BStBl II 1970, 133).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    c) In dem gleichen Umfange, in welchem das FG durch die zurückverweisenden Entscheidungen des BFH an die Bejahung der Körperschaftsteuerpflicht der Klägerin gebunden war, ist auch der erkennende Senat seinerseits im dritten Rechtsgang an diese Rechtsauffassung gebunden (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206; BFH-Urteil vom 19. November 1970 IV 150/65, BFHE 101, 36, BStBl II 1971, 209, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    c) In dem gleichen Umfange, in welchem das FG durch die zurückverweisenden Entscheidungen des BFH an die Bejahung der Körperschaftsteuerpflicht der Klägerin gebunden war, ist auch der erkennende Senat seinerseits im dritten Rechtsgang an diese Rechtsauffassung gebunden (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206; BFH-Urteil vom 19. November 1970 IV 150/65, BFHE 101, 36, BStBl II 1971, 209, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.09.1967 - VI B 69/67

    Klagebegehren - Erledigung in der Hauptsache - Änderung angefochtener Bescheide -

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Erst wenn das FA den angefochtenen Verwaltungsakt in dem vom Steuerpflichtigen begehrten Umfange geändert und den Änderungsbescheid nach § 77 Abs. 3 FGO dem Gericht mitgeteilt habe, sei die Hauptsache erledigt (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 29. September 1967 VI B 69/67, BFHE 90, 259, BStBl II 1968, 35).
  • BFH, 14.06.1967 - VI R 215/66

    Verpflichtung der Finanzgerichte zur eigenen Sachverhaltsaufklärung und

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Der Umstand, daß die erste zurückverweisende Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 9. Oktober 1963 I 189/61 U) vor dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung ergangen war, ist auf die Entscheidung ohne Einfluß (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1967 VI R 215/66, BFHE 89, 253, BStBl III 1967, 610).
  • BFH, 28.11.1963 - II 103/60
    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Daraus folge, daß die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben werden müßten (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1963 II 103/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 126).
  • VGH Bayern, 01.06.1967 - 277 VIII 66
    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Der Antrag kann nicht für den Fall hilfsweise gestellt werden, daß der Kläger bei der Sachentscheidung in der Hauptsache mit seinem Begehren nicht durchdringt (vgl. Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Anm. 11 zu § 100 FGO; Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Juni 1967 277 VIII 66, Neue Juristische Wochenschrift 1968 S. 125, zu der entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 S. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken, die gegen die Anerkennung einer bloßen Treuhänderstellung einer Kapitalgesellschaft im Verhältnis zu ihrem Alleingesellschafter oder beherrschenden Gesellschafter bestehen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553, wo auch zu dem von der Klägerin angeführten Urteil III R 125-127/70 Stellung genommen ist), ergibt sich die Bejahung der Körperschaftsteuerpflicht der Klägerin hier bereits aus revisionsrechtlichen Gründen, so daß der Senat auf die bezeichnete Problematik eines solchen behaupteten Treuhandverhältnisses nicht einzugehen hat.
  • BFH, 21.05.1971 - III R 125/70

    Unbeschränkt Vermögensteuerpflichtiger - GmbH - Gründung im Ausland - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
    Wegen der Möglichkeit eines solchen Treuhandverhältnisses beziehe sich die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 21. Mai 1971 III R 125-127/70 (BFHE 102, 555, BStBl II 1971, 721).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Das zurückverweisende Urteil des Senats band das FG nach § 126 Abs. 5 FGO hinsichtlich der Gründe, die logisch der Aufhebungsansicht vorangingen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im

    Allerdings erstrecke sich die Bindungswirkung auch auf die Gründe, die gegenüber den vom BFH ausdrücklich angestellten Erwägungen logisch vorgreiflich seien (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42, vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618).

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß die Bindung an ein zurückverweisendes Urteil auch hinsichtlich der Gründe besteht, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42, und vom 24. November 1981 VII R 67/80 nicht veröffentlicht - n. v. - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. Mai 1973 VIII C 159.72, BVerwGE 42, 243, Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Dezember 1956 II ZR 274/55, BGHZ 22, 370, und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1961 2 AzR 231/59, BAGE 10, 355).

  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO kann auch hilfsweise gestellt werden (entgegen BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42).

    a) Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juni 1975 I R 78/73 (BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42) die Auffassung vertreten, ein solcher Antrag könne nicht für den Fall hilfsweise gestellt werden, daß der Kläger mit seinem Begehren in der Hauptsache nicht durchdringe (diese Auffassung ablehnend Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 100 Anm. 16 C; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 100 FGO Anm. 19; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 100 FGO Anm. 57; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Bd. 2, Tz. 9584; zustimmend Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 100 Anm. 70).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73   

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OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. April 1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage bei Befolgung einer entsprechenden einstweiligen Anordnung; Übertragung der Rechtssetzungsbefugnis auf die Exekutive; Grundgesetzliche Kriterien zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.

    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Nicht er bestimmt daher die äußersten Grenzen für die Übertragung von Normensetzungsbefugnissen auf die Exekutive; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr die Erkenntnis, daß das Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung versteht als ein Mittel zur Mäßigung der Staatsherrschaft durch die Verteilung der politischen Macht auf sich gegenseitig bei ihrer Ausübung kontrollierende und hemmende Herrschaftsträger (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das bedingt zwar die Unveränderbarkeit des Kernbereichs der drei Gewalten und schließt es aus, deren Gleichgewichtigkeit etwa durch den Entzug oder die Preisgabe ihnen von der Verfassung zugeschriebener typischer Aufgaben zu beseitigen, zwingt andererseits aber nicht zu einer absoluten Trennung, sondern ermöglicht mannigfache gegenseitige Verschränkungen der Gewalten (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das schließt vom Grundsatz her jedoch allein eine originäre Befugnis gleichen Inhalts der Exekutive aus und nötigt nicht zu einem absoluten Verbot, sondern lediglich zur sachgerechten Beschränkung der Möglichkeit, diese Befugnis auf die vollziehende Gewalt wenigstens zu übertragen: Der Gesetzgeber darf sich seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung nicht pauschal entledigen und muß die Grenzen der bloß abgeleiteten Kompetenz der Exekutive von Fall zu Fall bedenken und so deutlich machen, daß entschieden werden kann, ob sie vom Verordnungsgeber beachtet worden sind (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 295

    Verfassungsmäßigkeit des Erlasses von gerichtlichem Verfahrensrecht durch die

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Daß dies auf den schriftlichen Teil der Prüfung zutrifft, kann indes keinem vernünftigen Zweifel unterliegen: Die vom Prüfling zu fertigenden Arbeiten sind in besonderem Maße als Mittel zur Erprobung der hier in Rede stehenden spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet, und dem nachfolgenden Prüfungsgespräch kommt im Vergleich mit diesem Prüfungsabschnitt nur geringere Bedeutung zu (zum Stellenwert der schriftlichen Prüfung auch BVerwGE, DVBl. 1972, 182 [185] = NJW 1971, 1957 [BVerwG 07.05.1971 - BVerwG VII C 51.70] ).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Nichts anderes als ein solches vom Gesetzgeber vorgedachtes "Programm" aber stellen die vorstehend im einzelnen angeführten, im Wege der Auslegung des Gesetzes Nr. 703 ermittelten gesetzgeberischen Leitgedanken dar, weshalb dem saarländischen Gesetzgeber auch aus dieser Sicht nicht vorgeworfen werden kann, "er habe sich der Verantwortung für den Inhalt der Rechtsverordnung begeben und der Exekutive einen ihr nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht zukommenden Wirkungsbereich überlassen" (BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334.63] [261]).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Das trifft jedoch nicht zu (insoweit mißverständlich und von Leibholz-Rink, Grundgesetz, 4. Aufl., Anm. 2 zu Art. 80, sowie von Lenz in Hamann-Lenz, a.a.O., Anm. A 4 zu Art. 80, tatsächlich mißverstanden BVerfGE 7, 244 [253]).
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

  • OVG Bremen, 07.10.1975 - I BA 4/75
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung ähnliche Ermächtigungen zum Erlaß von Prüfungsordnungen wiederholt für ausreichend erachtet worden (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.1973, ESVGH 24, 220 [223] ; BayVerfGH, E vom 07.12.1967, VerfGH 20, 213 [216], und E vom 09.04.1968, VerfGH 21, 59 [61 f.]; vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1975, 132).
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