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   BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85   

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https://dejure.org/1986,2441
BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85 (https://dejure.org/1986,2441)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - I ZB 12/85 (https://dejure.org/1986,2441)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - I ZB 12/85 (https://dejure.org/1986,2441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung eines Wiedereinsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde - Erfordernis der Vergleichbarkeit der Prozesshandlungen in ihrere Intention und rechtlichen Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 577

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 785
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, daß eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 365/81 - FamRZ 1983, 892, 893 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1986 - IVb ZB 83/86 - BGHR BGB § 140 Verfahrensrecht 1; vgl. auch Lüke in Münchner Kommentar ZPO Einl. Rdn. 281; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - I ZB 12/85 - VersR 1986, 785, 786; Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. vor § 511 Rdn. 35; Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. Einl. III Rdn. 20).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 22/07

    Statthaftigkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens zum BGH gegen den Ansatz von

    Bei Rechtsmittelerklärungen ist eine Umdeutung unter der Voraussetzung zulässig, dass es sich um vergleichbare Prozesserklärungen handelt, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprechen (BGH, Beschl. v. 6.3.1986 - I ZB 12/85, VersR 1986, 785, 786).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß es sich um vergleichbare Prozeßhandlungen handelt, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprechen (vgl. BGH Beschluß vom 6. März 1986 - I ZB 12/85 = VersR 1986, 785, 786).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 36/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über den Kostenansatz des

    Bei Rechtsmittelerklärungen ist eine Umdeutung unter der Voraussetzung zulässig, dass es sich um vergleichbare Prozesserklärungen handelt, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprechen (BGH, Beschl. v. 6.3.1986 - I ZB 12/85, VersR 1986, 785, 786).
  • OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12

    Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs-

    Die das jeweilige Pfändungsgesuch betreffenden Berufungsanträge können auch nicht entsprechend § 140 BGB in eine solche Beschwerde umgedeutet werden: Bei Rechtsmittelerklärungen kommt eine Umdeutung nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1986, 785, 786; NJW 2001, 1217; FuR 2002, 432).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Umdeutung einer Gegenvorstellung in eine

    Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).

    Nicht miteinander vergleichbar sind etwa auch der Wiedereinsetzungsantrag und die sofortige Beschwerde (BGH, Versicherungsrecht 1986, 785).

  • OLG Celle, 10.03.2011 - 8 U 180/10

    Korrektur der Zuerkennung eines befristeten Anspruchs auf

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Prozesshandlungen in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprechen (vgl. BGH VersR 1986, 785).
  • OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89

    Unterhaltspflicht; Hinterlegung einer Sicherheit; Befreiung

    Denn eine Umdeutung der - erhobenen, aber wegen Vorhandenseins eines Titels unzulässigen (vgl. Zöller-Stephan, a.a.O., Rz. 18 vor § 253) - Leistungsklage in die prozessual gebotene Abänderungsklage käme nur in Betracht, wenn es sich um vergleichbare Prozeßerklärungen handelte, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprächen (vgl. BGH, VersR 86, 785 f.).
  • BPatG, 19.07.2005 - 27 W (pat) 23/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892, 893 m.w.N.; VersR 1986, 785, 786; NJW 2001, 1217, 1218; Zöller/Gummer, ZPO 24. Aufl., vor § 511 Rn. 37).
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