Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,382
BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Fremdsprachige Bezeichnung - Anmeldezeichen - Inländische Verkehrskreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1128
  • MDR 1989, 1075
  • GRUR 1989, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    Auch in Fällen erkannter oder angenommener Abwandlung von warenbeschreibenden Angaben kann die Unterscheidungskraft bejaht werden, wenn die Abwandlung hinreichend eigenständig und kennzeichnend wirkt (BGHZ 91, 262, 265 - Indorektal).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    In diesem Zusammenhang ist den Eintragungen des angemeldeten Zeichens in mehreren, auch englischsprachigen Ländern, Beachtung zu schenken, die ein gewichtiges Indiz für das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses an der beanspruchten fremdsprachigen Wortkombination sein können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88 - Conductor).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    In diesem Zusammenhang ist den Eintragungen des angemeldeten Zeichens in mehreren, auch englischsprachigen Ländern, Beachtung zu schenken, die ein gewichtiges Indiz für das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses an der beanspruchten fremdsprachigen Wortkombination sein können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88 - Conductor).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    Nach den bisherigen Feststellungen des Bundespatentgerichts ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß die dem Verkehr als Beschaffenheitsangabe fremde Wortverbindung "schlafe darüber" geeignet ist, dem angemeldeten Begriff "sleepover" eine hinreichend phantasievolle Eigenprägung zu geben, die Ware als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (vgl. hierzu BGHZ 21, 182, 188 - Ihr Funkberater).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens ist das Bundespatentgericht in seiner vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG Begriffe fallen, deren Sinngehalt ihre Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung ausschließt und der als solcher für den Verkehr erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).

    Steht der dem Verkehr bekannte Sinngehalt der beanspruchten Bezeichnung ihrer Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung entgegen, so gilt das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG wie das des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl. BGH, Beschl. v. 5.12.1975 - I ZB 3/75, GRUR 1976, 587, 588 - Happy; BGH GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; GRUR 1995, 410 - TURBO I).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Das gilt auch für eine fremdsprachige Bezeichnung (BGH - LEMONSODA aaO.; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Die Frage der Unterscheidungskraft bestimmt sich nach der Auffassung des inländischen Verkehrs (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730, 731 = WRP 1994, 747 - VALUE).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht