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   BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95   

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https://dejure.org/1997,1950
BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95 (https://dejure.org/1997,1950)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1997 - I ZB 21/95 (https://dejure.org/1997,1950)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - I ZB 21/95 (https://dejure.org/1997,1950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Erörterung der Verwendung eines Begriffs in der Werbesprache - Versagung rechtlichen Gehörs - Rüge der unzureichenden Begründung des Antrags

  • werbung-schenken.de

    Individual

    GG Art. 103; MarkenG § 83
    GG - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    "Individual"; Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme auf Anschauungsbeispiele zur beschreibenden Werbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 477
  • GRUR 1998, 396
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95
    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy; Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    Bei den vom Bundespatentgericht in seiner Entscheidung angeführten Beispielen handelt es sich um offenkundige Tatsachen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V. mit § 291 ZPO); solche Umstände müssen - möchte das Gericht sie seiner Entscheidung zugrunde legen - grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; BGH, Beschl. v. 19.06.1997 - I ZB 7/95, Umdruck S. 9 f. - Active Line, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95
    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy; Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95
    Bei den vom Bundespatentgericht in seiner Entscheidung angeführten Beispielen handelt es sich um offenkundige Tatsachen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V. mit § 291 ZPO); solche Umstände müssen - möchte das Gericht sie seiner Entscheidung zugrunde legen - grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; BGH, Beschl. v. 19.06.1997 - I ZB 7/95, Umdruck S. 9 f. - Active Line, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91

    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.06.1997 - I ZB 21/95
    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy; Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06

    WEST

    Möchte das Gericht offenkundige Tatsachen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V. mit § 291 ZPO), zu denen auch die gerichtsbekannten Tatsachen zählen, seiner Entscheidung zugrunde legen, so muss es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Zutreffend geht die Rechtsbeschwerde davon aus, daß Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen das Gericht den beschreibenden Gebrauch einer Wortfolge belegen möchte, grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden müssen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 395 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual; Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 23/97, GRUR 1998, 817, 818 = WRP 1998, 766 - DORMA).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; GRUR 1998, 396, 397 - Individual) Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen begründet werden soll, wie der Verkehr ein bestimmtes Zeichen oder einen Zeichenbestandteil versteht, selbst dann in das Verfahren eingeführt werden müssen, wenn es sich um offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO handelt, es sei denn, diese Tatsachen sind allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig, liegt eine Versagung des rechtlichen Gehörs vor, wenn die Entscheidung kausal auf der fehlenden Anhörung beruht.
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 50/97

    Micro-PUR; mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem

    Ihre Statthaftigkeit ergibt sich jedoch daraus, daß ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (BGH, Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396 = WRP 1998, 184 - Individual; Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500 = WRP 1999, 435 - DILZEM; Beschl. v. 14.10.1999 - I ZB 15/97, WRP 2000, 542, 543 = MarkenR 2000, 95 - COMPUTER ASSOCIATES).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396 = WRP 1998, 184 - Individual, m.w.N.).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
    ua für Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Taschen...; Bekleidungsstücke; Schuhwaren, Kopfbedeckungen" hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die Entscheidung "New Man" (GRUR 1991, 136, 137) ausgeführt: "zutreffend hat das Bundespatentgericht angenommen, dass die für "Active Line" verwendete schriftbildliche Gestaltung nicht derart eigenwillig ist, dass eine Verfremdung ins Bildhafte angenommen werden könnte; es fehlt an einer die Unterscheidungskraft begründenden Originalität der graphischen "Gestaltung" (vgl auch zum Parallelverfahren der Anmeldung von "Active Line" als Wortmarke BGH GRUR 1998, 394; sowie zur Anmeldung als Wort-Bild-Zeichen die Anmerkung GRUR 1998 Seite 396).
  • BPatG, 17.05.2018 - 27 W (pat) 536/16
    Auch Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen begründet werden soll, wie die angesprochenen Kreise eine Angabe oder ein Zeichen verstehen, müssen - auch wenn es sich um sog. "offenkundige Tatsachen" i. S. v. § 291 ZPO handelt - vor einer Beschlussfassung in das Verfahren eingeführt werden, soweit es sich nicht um Umstände handelt, die den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und deren Entscheidungserheblichkeit bekannt ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - I ZB 3/95 -, GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 21/95 -, GRUR 1998, 396, 397 - Individual; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95 -, GRUR 1998, 394, 395 - Active Line; Albrecht in BeckOK Markenrecht, Kur / v. Bomhard / Albrecht, 12. Ed., 01.01.2018, MarkenG § 71 Rn. 105 m. w. N.).
  • BPatG, 16.10.2002 - 26 W (pat) 64/00
    Auch Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen begründet werden soll, wie der Verkehr eine Angabe oder ein Zeichen versteht, müssen - auch wenn es sich um sog. "offenkundige Tatsachen" i.S.v. § 291 ZPO handelt - vor einer Beschlussfassung in das Verfahren eingeführt werden, soweit es sich nicht um Umstände handelt, die den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und deren Entscheidungserheblichkeit bekannt ist (BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; GRUR 1998, 396, 397 - Individual; GRUR 1998, 394, 395 -Active Line).
  • BPatG, 12.06.2001 - 24 W (pat) 29/01
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1997, 637, 638 "Top Selection"; GRUR 1998, 396, 397 "Individual") Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen begründet werden soll, wie der Verkehr ein bestimmtes Zeichen oder einen Zeichenbestandteil versteht, auch als offenkundige Tatsachen (iSv § 291 ZPO) in das Verfahren eingeführt werden müssen, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind, versagt die entscheidende Stelle ohne einen diesbezüglichen Hinweis verfahrensfehlerhaft das rechtliche Gehör.
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