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   BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86   

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https://dejure.org/1986,2768
BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86 (https://dejure.org/1986,2768)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - I ZB 7/86 (https://dejure.org/1986,2768)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - I ZB 7/86 (https://dejure.org/1986,2768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Gleichstehen des Verschuldens eines erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beklagten mit dessen Verschulden - Geeignete Überwachung durch einen Rechtsanwalt bei Beauftragung ...

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Papierfundstellen

  • VersR 1987, 589
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, in geeigneter Weise überwachen muß, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen worden ist (BGHZ 50, 82; BGH, VersR 1976, 939; 1977, 570).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76

    Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens -

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, in geeigneter Weise überwachen muß, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen worden ist (BGHZ 50, 82; BGH, VersR 1976, 939; 1977, 570).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 108/84

    Fristgebundenheit - Schriftsatz - Verfügungsgewalt - Berufungsschrift -

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    Dies war nach der Rechtsprechung insbesondere hier auch deshalb geboten, weil das Rechtsmittel am letzten Tag der Frist eingelegt werden sollte (vgl. BGH, VersR 1983, 81; 1985, 87 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75

    Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz -

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, in geeigneter Weise überwachen muß, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen worden ist (BGHZ 50, 82; BGH, VersR 1976, 939; 1977, 570).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZB 12/82

    Anwalt - Sorgfaltspflicht - Berufungsmandat - Annahme

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    Dies war nach der Rechtsprechung insbesondere hier auch deshalb geboten, weil das Rechtsmittel am letzten Tag der Frist eingelegt werden sollte (vgl. BGH, VersR 1983, 81; 1985, 87 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1964 - VI ZR 106/63
    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
    Da für eine schriftliche Bestätigung keine Zeit mehr blieb und bei einer telefonischen Mitteilung die naheliegende Gefahr besteht, daß sie nicht ordnungsgemäß weitergegeben wird oder eine nicht der Bedeutung der Sache entsprechende Behandlung erfährt, bedurfte die Einlegung der telefonischen Bestätigung (BGH, VersR 1964, 1053).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung

    Es hat weiter auch zu Recht angenommen, daß in einem solchen Fall eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden ist, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.12.1986 - I ZB 7/86, VersR 1987, 589).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 50, 82, 84 = NJW, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - VI ZB 19/75 - VersR 1976, 442, 443; Beschluß vom 30. November 1978 - III ZR 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. Mai 1982 - VII ZB 25/81 - VersR 1982, 950; Beschluß vom 8. Juni 1982 - VI ZB 3/82 - VersR 1982, 1192; Beschluß vom 21. Oktober 1982 - VII ZB 12/82 - VersR 1983, 81; Beschluß vom 30. November 1983 - IV b ZB 110/83 - VersR 1984, 166, 167; Beschluß vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788, 789; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 - VersR 1987, 589) muß der beauftragende Prozeßbevollmächtigte grundsätzlich in geeigneter Weise überwachen, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen ist.
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZB 18/90

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist für

    Bleibt die Bestätigung aus, muß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist rückfragen (BGH Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 = VersR 1987, 589; BGHZ 105, 116, 117 f, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 77/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Anweisung zur Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist

    c) Da Rechtsanwalt S. von dem Beklagten die Weisung erhalten hatte, die Berufungsfrist möglichst auszuschöpfen, trafen ihn im übrigen - insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, einen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Rechtsmittels zu beauftragen - hinsichtlich der Fristwahrung erhöhte Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH Urteile vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88 - und vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelfrist 1 und 2, Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 - VersR 1987, 589).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88

    Erforderliche Sorgfalt bei Hinausgezögerung der Einlegung der Berufung bis zum

    Allerdings ist in einem solchen Falle eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1984 - IVb ZB 108/84, VersR 1985, 88, 89; BGH, Urt. v. 20.3.1985 - IVa ZR 162/84, VersR 1985, 551; BGH, Beschl. v. 4.12.1986 - I ZB 7/86, VersR 1987, 589).
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZB 32/88

    Berufungseinlegung - Sorgfaltspflicht - Anforderungen - Wiedereinsetzung in den

    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten durfte die telefonische Entgegennahme des von der Mandantin erteilten Berufungsauftrags der gut ausgebildeten Anwaltsgehilfin, die bis dahin zuverlässig gearbeitet hatte, überlassen; um die besonderen Fragen, die bei der Beauftragung des Rechtsmittelanwalts durch den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten auftreten (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86, VersR 1987, 589), geht es hier nicht.
  • BGH, 19.01.1989 - X ZB 22/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, in geeigneter Weise überwachen muß, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen worden ist; bleibt die Mandatsbestätigung des zweitinstanzlichen Anwalts aus, so ist der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist Rückfrage zu halten (BGH VersR 1979, 573; 1984, 788, 789; 1987, 589 je m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZB 18/88

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist und

    Bleibt die Bestätigung des beauftragten Rechtsanwalts aus, ist der beauftragende Rechtsanwalt verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist Rückfrage zu halten (BGH Beschluß vom 11. Juli 1988 - II ZB 5/88 = VersR 1988, 1162; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 = VersR 1987, 589, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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