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   BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51   

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https://dejure.org/1952,794
BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51 (https://dejure.org/1952,794)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1952 - I ZR 134/51 (https://dejure.org/1952,794)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1952 - I ZR 134/51 (https://dejure.org/1952,794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51
    An der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 158, 1; 170, 18), daß in Patentnichtigkeitsverfahren eine Anschlußberufung zulässig ist und daß sie bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, angebracht werden kann, wird festgehalten.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 158, 1; 170, 18), der sich der Senat anschließt, ist auch in Patentnichtigkeitssachen eine Anschlußberufung zulässig; sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung eingelegt werden.

  • RG, 09.08.1942 - GSZ 1/42

    Bis zu welchem Zeitpunkt kann die sogenannte unselbständige Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51
    An der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 158, 1; 170, 18), daß in Patentnichtigkeitsverfahren eine Anschlußberufung zulässig ist und daß sie bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, angebracht werden kann, wird festgehalten.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 158, 1; 170, 18), der sich der Senat anschließt, ist auch in Patentnichtigkeitssachen eine Anschlußberufung zulässig; sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung eingelegt werden.

  • BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01

    "Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents

    Insofern gilt nichts anderes als für sonstige Mängel des Erteilungsverfahrens, die weder einen Widerrufs-, noch einen Nichtigkeitsgrund bilden (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1952 - I ZR 134/51, GRUR 1953, 88 - Anschlußberufung; Urt. v. 29.11.1966 - Ia ZR 11/63, GRUR 1967, 240, 242 - Mehrschichtplatte; Beschl. v. 31.1.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; Sen.Beschl. v. 15.5.1997 - X ZB 8/95, GRUR 1997, 612, 615 - Polyäthylenfilamente; vgl. ferner Sen., BGHZ 103, 262, 265 - Düngerstreuer).
  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Diese Erwägung, die in gleicher Weise der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegen hat, derzufolge im Nichtigkeitsverfahren keine Anschlußberufung zulässig war, hat indessen ihre Bedeutung verloren, nachdem das Reichsgericht und ihm folgend auch der erkennende Senat dazu übergegangen sind, die Anschlußberufung auch für das Nichtigkeitsverfahren zuzulassen (RGZ 158, 1; 170, 182; BGH GRUR 1953, 88).
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