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   BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57   

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BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57 (https://dejure.org/1961,2195)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1961 - I ZR 162/57 (https://dejure.org/1961,2195)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1961 - I ZR 162/57 (https://dejure.org/1961,2195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 80
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 59/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57
    Der auf Grund des Standes der Technik ohnehin auf die Stoffauswahl "Bitumen plus Kunstharz" einzuschränkenden Verfahrenslehre des Patentanspruchs 1 kann somit keine Erfindungshöhe zugebilligt werden (vgl. auch BGH in GRUR 1960, 27 - Verbindungsklemme).
  • BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57
    Diese aus der Patentbeschreibung unschwer zu ersehende Klarstellung darf nach allgemeinen patentrechtlichen Auslegungsgrundsätzen zur Ergänzung des insoweit auslegungsbedürftigen Patentanspruchs 1 herangezogen werden (vgl. BGH in GRUR 1954, 317, 319; 1955, 29, 32; I ZR 4/57 vom 17.1.1961, S. 8 - Schuheinlagen).
  • BGH, 17.01.1961 - I ZR 4/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57
    Diese aus der Patentbeschreibung unschwer zu ersehende Klarstellung darf nach allgemeinen patentrechtlichen Auslegungsgrundsätzen zur Ergänzung des insoweit auslegungsbedürftigen Patentanspruchs 1 herangezogen werden (vgl. BGH in GRUR 1954, 317, 319; 1955, 29, 32; I ZR 4/57 vom 17.1.1961, S. 8 - Schuheinlagen).
  • BGH, 02.12.1958 - I ZR 144/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57
    Daher könnte die nur als eine von mehreren Ausführungs beispielen in der Patentzeichnung dargestellte Erfindungsform, selbst wenn sie besondere Vorteile ergeben sollte, nach einem anerkannten patentrechtlichen Grundsatz nicht für die Beurteilung des Fortschritts und der Erfindungshöhe zugrunde gelegt werden, weil der angeblich für Falz rohre vorhandene besondere "Vorteil", der jetzt gleichsam als erfindungswesentlich und patentbegründend bezeichnet wird, in der Beschreibung nicht ausdrücklich als solcher erwähnt und offenbart ist und weil mithin insoweit überhaupt keine schutzfähige Lehre zum technischen Handeln vermittelt wird (BGH vom 2.12.1958 - I ZR 144/57 - S. 15 - Braupfanne; GRUR 1960, 542, 544 r. Sp. - Flugzeugbetankung I).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    So hat schon das Reichsgericht ausgeführt, Patentreife liege bereits vor, wenn die Lösung mit solcher Klarheit und Bestimmtheit erkannt sei, daß ihre Ausführung im Bereich des durchschnittlichen fachlichen Könnens liege, möge auch das Festlegen einer verkaufsreifen Konstruktion noch ein Probieren von mehr oder minder langer Dauer erforderlich machen (RG, Urt. v. 18.12.1937 - I 261/36, GRUR 1938, 256, 261 - Kopiermaschine); der BGH hat diese Rechtsprechung jedenfalls im Grundsatz übernommen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1951 - I ZR 58/50, GRUR 1951, 404, 407 - Wechselstromgeneratoren; Urt. v. 21.6.1960 - I ZR 114/58, GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; Urt. v. 16.6.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; Urt. v. 22.12.1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen I; BGHZ 45, 102 - Appetitzügler I; Urt. v. 5.5.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 - Spanplatten; Urt. v. 10.11.1970 - X ZR 54/67, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbißverhinderung).
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Entscheidend ist allein, daß das Merkmal von dem erfindungswesentlichen funktionellen Zusammenwirken erfaßt ist (BGH, Urt. v. 28.11.1963 - Ia ZR 8/63, GRUR 1964, 196, 198 zu I 3 b - Mischer II (insoweit in BGHZ 40, 332 nicht abgedruckt); BGH, Urt. v. 16.06.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Ausreichend ist, daß das Streitpatent dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften - mit Erfolg weiterarbeiten und jeweils die günstigste Lösung auffinden kann (BGH, Urt. v. 16.02.1954 - I ZR 49/53, GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; v. 16.06.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 1. Sp. - Rohrdichtung; Beschl. v. 03.02.1966 - 1a ZB 26/64, GRUR 1966, 312, 317 1. Sp. - Appetitzügler).
  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 22/75

    Inanspruchnahme der Prorität einer Patentanmeldung - Anforderungen an eine

    Sie begegnen auch keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; st. Rspr.).
  • BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Ähnlich wie in zwei jüngeren Entscheidungen des Senats (vgl. BGH in GRUR 1960, 27, 29 - Verbindungsklemme; BGH vom 16. Juni 1961 - I ZR 162/57 - Rohrdichtung) muß daher seiner bloßen Anweisung, bekannte Werkstoffe gegen einen neueren Kunststoff auszutauschen, die Patentwürdigkeit abgesprochen werden.
  • BGH, 14.02.1984 - X ZB 11/83

    Abgrenzung zwischen dem Stand der Technik und dem Patentgegenstand -

    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß die Eingliederung einzelner Merkmale in den Oberbegriff oder den kennzeichnenden Teil eines Patentanspruchs ohne jede Bedeutung für den Gegenstand des Anspruchs ist (BGH GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; 1964, 196, 198 - Mischmaschine).
  • BGH, 18.06.1963 - Ia ZR 13/63

    Rechtsmittel

    Diese Änderung ist jedoch nicht notwendig, weil es nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung eines Kombinationsschutzrechts unerheblich ist, welche Kombinationsmerkmale im Gattungsbegriff und welche im Kennzeichen stehen (vgl. BGH GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung).
  • BGH, 25.02.1964 - Ia ZR 40/63

    Rechtsmittel

    Vielmehr genügt es, daß der Hauptanspruch einen gangbaren Lösungsweg angibt, zumal es von der Klägerin in der Berufungsinstanz nicht mehr geleugnet worden ist, daß der erstrebte Erfolg vom Fachmann bei Einhaltung des im Anspruch 1 angegebenen Lösungsweges und unter Benutzung der vorhandenen wissenschaftlichen Hilfsmittel in praktisch ausreichendem Maße erreicht werden konnte (vgl. RG GRUR 1938, 256, 261; 1943, 28, 67, 68; BGH GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung).
  • BGH, 20.02.1962 - I ZR 166/60

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage kommt es darauf an, ob der Stand der Technik auf dem Gebiete der Rückstrahlerherstellung es dem hier tätigen Durchschnittsfachmann nahe legte, einem Kunststoff-Fachmann die unmittelbar zur Lehre des Streitpatents führende Frage vorzulegen; hierbei kommt auch die auf dem Anwendungsgebiet etwa vorhandene Übung in Betracht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1960 - I ZR 109/55, S. 21 ff; BGH GRUR 1960, 27, 29 - Verbindungsklemme - Urteil vom 16. Juni 1961 - I ZR 162/57; siehe auch Hahn, GRUR 1942, 290, 294).
  • BGH, 20.01.1966 - Ia ZR 15/64

    Nichtigkeitsklage gegen ein Streitpatent in vollem Umfang wegen

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