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   BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54   

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https://dejure.org/1955,1413
BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,1413)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1955 - I ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,1413)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1955 - I ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 476
  • DB 1955, 532
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.04.1938 - I 105/37

    1. In welchem Umfang bewirkt ein Urteil Rechtskraft, durch das die Unteransprüche

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54
    Der Nebenanspruch kann zwar mit dem Hauptanspruch insofern in einer tatsächlichen Verbindung stehen, als er derselben Gesamtaufgabe dient; er ist aber in jedem Fall selbständig und von dem Gegenstand des Hauptanspruchs unabhängig (RGZ 158, 385 [387 f] = MuW 1938, 276; RG in GRUR 1938, 422 [423]; 1944, 122 [124]).

    Wie das Reichsgericht in der bereits angeführten Entscheidung RGZ 158, 385 [387] ausgeführt hat, gestaltet der "echte" Unteranspruch den Erfindungsgedanken des Hauptanspruches lediglich in zweckmäßiger Weise aus, und zwar, ohne daß diese Ausgestaltung wieder erfinderischen Gehalt hätte.

  • LG Leipzig, 07.12.1932 - 3 Cg 40/32
    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54
    Ob für beide Ansprüche nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Erfindung überhaupt eine einheitliche Anmeldung zulässig gewesen wäre, kann ohnehin im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr nachgeprüft werden (RG in GRUR 1933, 422).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Es handelt sich um einen Unteranspruch, der über das Maß der platten Selbstverständlichkeit hinausgeht und deshalb ebenfalls rechtsbeständig ist (BGH, Urt. v. 15.04.1955 - I ZR 33/54, GRUR 1955, 476, 478 - Spülbecken).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Klage auf Nichtigerklärung eines in Kraft stehenden Patents erfordert nicht den Nachweis eines rechtlichen Interesses des Klägers (BGH, Urt. v. 15.04.1955 - I ZR 33/54, GRUR 1955, 476 - Spülbecken).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96

    "Trennwand"; Prüfung eines Löschungsgrundes nach Verzicht auf den Hauptanspruch

    Die diesen Umstand vernachlässigende Betrachtungsweise des Bundespatentgerichts läßt sich insbesondere nicht mit dem im übrigen zu bereits geprüften Patentansprüchen ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1955 (I ZR 33/54, GRUR 1955, 476 ff. - Spülbecken) rechtfertigen.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Der Anspruch 4 des Streitpatents hat daher, trotz der Bezugnahme auf den Anspruch 1 des Streitpatents und damit auf das Hauptpatent, sowohl gegenüber dem Anspruch 1 des Streitpatents als auch - soweit das in diesem Zusammenhang so gesagt werden kann - gegenüber dem Hauptpatent den Charakter eines sogen. Nebenanspruchs und ist als solcher, wenn er mit der Nichtigkeitsklage angegriffen wird, selbständig auf Neuheit, Fortschritt und Erfindungshöhe gegenüber dem Stande der Technik zu prüfen (RG GRUR 1938, 422, 423; BGH GRUR 1955, 476, 477, 478 "Spülbecken").
  • BGH, 20.10.1993 - X ZR 28/92

    "Müllfahrzeug"; Rechtzeitige Entrichtung der Berufungsgebühr im

    Er betrifft eine über platt Selbstverständliches hinausgehende Ausgestaltung des Gegenstands nach Patentanspruch 1 des Streitpatents und war deshalb mit diesem rechtsbeständig (hierzu etwa BGH GRUR 1955, 476, 478 - Spülbecken).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63

    Allgemeiner Erfindungsgedanke bei der Identitätsprüfung

    Aus diesen Ausführungen, die lediglich auf einen formellen Gesichtspunkt, nämlich auf die äußere Form des Anspruchs 16 abstellen, geht andererseits aber auch nicht eindeutig hervor, daß der Nichtigkeitssenat die für das Nichtigkeitsverfahren an sich nicht entscheidungserhebliche Frage (vgl. hierzu BGH GRUR 1955, 476 478 - Spülbecken) geprüft hat, ob das Patentamt im Erteilungsverfahren den Gegenstand des Unteranspruchs 16 als selbständigen Anspruch in materieller Hinsicht hätte behandeln können.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Es ist davon auszugehen, daß eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG) grundsätzlich von jedermann erhoben werden kann, ohne daß es des Nachweises eines berechtigten eigenen Interesses des Klägers an der Vernichtung des angegriffenen Patents bedarf (BGHZ 10, 22, 24 [BGH 20.05.1953 - I ZR 52/52]; BGH GRUR 1955, 476, 477).
  • BGH, 06.05.1960 - I ZR 36/58

    Rechtsmittel

    Mehr als dieses hat offensichtlich auch der Nichtigkeitssenat in den vom Beklagt beanstandeten Sätzen seiner Begründung gar nicht sagen wollen und mehr hätte er mit Rücksicht auf die ständige Rechtsprechung (vgl. BGH in GRUR 1955, 476 - Spülbecken) auch gar nicht aussprechen können.
  • BGH, 06.10.1959 - I ZR 117/57

    Rechtsmittel

    Ist - wie im vorliegenden Fall - der Hauptanspruch rechtsbeständig, so ist im Nichtigkeitsverfahren hinsichtlich der zugleich angegriffenen Unteransprüche nicht zu prüfen, ob es sich um "unechte" oder "echte" Unteransprüche handelt, d.h. ob sie eigenen patentfähigen Gehalt haben oder nicht (BGH GRUR 1955, 476, 478).
  • BGH, 07.12.1993 - X ZR 130/90

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage - Patentierbarkeit der Verwendung von

    Sie haben als echte Unteransprüche daher mit dem Hauptanspruch, auf den sie bezogen sind, Bestand (BGH, Urt. v. 15.04.1955 - I ZR 33/54, GRUR 1955, 476, 478 - Spülbecken).
  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64

    Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer

  • BGH, 16.01.1959 - I ZR 19/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1958 - I ZR 190/56

    Rechtsmittel

  • BPatG, 05.06.1962 - 3 Ni 52/61
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