Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1958 - I ZR 48/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1773
BGH, 30.09.1958 - I ZR 48/56 (https://dejure.org/1958,1773)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1958 - I ZR 48/56 (https://dejure.org/1958,1773)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1958 - I ZR 48/56 (https://dejure.org/1958,1773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1959, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1958 - I ZR 47/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1958 - I ZR 48/56
    Die Beklagte war Inhaberin des am 2. Februar 1939 angemeldeten Zusatzpatentes Nr. 698 026 zum Zusatzpatent Nr. 694 447, dessen mit Wirkung vom 1. Februar 1938 eingetragenes Hauptpatent 691 942 nach der Entscheidung des Senats vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden kann.

    Nachdem der Senat durch die oben erwähnte Entscheidung vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - dahin erkannt hatte, daß das Hauptpatent 691 942 in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden könne, hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 5. Mai 1958 erklärt, sie "verzichte" nunmehr mit Wirkung für die Vergangenheit auf das hier streitige Patent.

    In dem Urteil vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - hat der Senat zur Begründung des Standpunktes, daß das Hauptpatent 691 942 in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden kann, u.a. ausgeführt, daß keinerlei unbegründete Vorurteile gegen die Herstellung von Teebeuteln aus Filterpapier bestanden, vielmehr die Papierbersteller nur fabrikatorische Hindernisse zu überwinden gehabt hätten, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (Beschluß vom 30. September 1958 - I ZR 48/56, GRUR 1959, 102 f.) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen; in zwei neueren Entscheidungen, die jeweils eine einseitige Rechtsmittelerledigungserklärung betrafen, hat er die Frage, ob ein Rechtsmittel überhaupt für erledigt erklärt werden kann, offen gelassen (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386, 390; BGHZ 127, 74, 82).
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - 3 U 180/06

    Vollstreckungsverfahren: Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer

    Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (GRUR 1959, 102) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen.
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 7 W 97/05

    Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigterklärung

    Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (Beschluß vom 30. September 1958 - I ZR 48/56 , GRUR 1959, 102 f.) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen; in zwei neueren Entscheidungen, die jeweils eine einseitige Rechtsmittelerledigungserklärung betrafen, hat er die Frage, ob ein Rechtsmittel überhaupt für erledigt erklärt werden kann, offen gelassen ( BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386, 390; Urt. v. 14.07.1994, IX ZR 193/93, NJW 1994, 2832, 2834).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht