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BGH, 30.09.1958 - I ZR 48/56 |
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Papierfundstellen
- GRUR 1959, 102
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1958 - I ZR 47/56
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Auszug aus BGH, 30.09.1958 - I ZR 48/56
Die Beklagte war Inhaberin des am 2. Februar 1939 angemeldeten Zusatzpatentes Nr. 698 026 zum Zusatzpatent Nr. 694 447, dessen mit Wirkung vom 1. Februar 1938 eingetragenes Hauptpatent 691 942 nach der Entscheidung des Senats vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden kann.Nachdem der Senat durch die oben erwähnte Entscheidung vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - dahin erkannt hatte, daß das Hauptpatent 691 942 in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden könne, hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 5. Mai 1958 erklärt, sie "verzichte" nunmehr mit Wirkung für die Vergangenheit auf das hier streitige Patent.
In dem Urteil vom 21. Februar 1958 - I ZR 47/56 - hat der Senat zur Begründung des Standpunktes, daß das Hauptpatent 691 942 in der Bundesrepublik nicht geltend gemacht werden kann, u.a. ausgeführt, daß keinerlei unbegründete Vorurteile gegen die Herstellung von Teebeuteln aus Filterpapier bestanden, vielmehr die Papierbersteller nur fabrikatorische Hindernisse zu überwinden gehabt hätten, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97
Erledigung eines Rechtsmittels
Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (Beschluß vom 30. September 1958 - I ZR 48/56, GRUR 1959, 102 f.) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen; in zwei neueren Entscheidungen, die jeweils eine einseitige Rechtsmittelerledigungserklärung betrafen, hat er die Frage, ob ein Rechtsmittel überhaupt für erledigt erklärt werden kann, offen gelassen (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386, 390; BGHZ 127, 74, 82). - OLG Rostock, 08.02.2007 - 3 U 180/06
Vollstreckungsverfahren: Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer …
Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (GRUR 1959, 102) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen. - OLG Rostock, 29.05.2006 - 7 W 97/05
Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigterklärung
Der Bundesgerichtshof ist in einer älteren Entscheidung (Beschluß vom 30. September 1958 - I ZR 48/56 , GRUR 1959, 102 f.) ohne weiteres von der Zulässigkeit einer auf das Rechtsmittel beschränkten übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen; in zwei neueren Entscheidungen, die jeweils eine einseitige Rechtsmittelerledigungserklärung betrafen, hat er die Frage, ob ein Rechtsmittel überhaupt für erledigt erklärt werden kann, offen gelassen ( BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386, 390;… Urt. v. 14.07.1994, IX ZR 193/93, NJW 1994, 2832, 2834).