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BGH, 04.09.2013 - I ZR 59/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine sich auf das streitgegenständliche Schreiben der Beklagten im Rahmen der Schadensregulierung beziehende Unterlassungsklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a S. 1
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine sich auf das streitgegenständliche Schreiben der Beklagten im Rahmen der Schadensregulierung beziehende Unterlassungsklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 16.09.2011 - 1 O 1298/10
- OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 3 U 2073/11
- BGH, 04.09.2013 - I ZR 59/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11
Honorarkürzung
Auszug aus BGH, 04.09.2013 - I ZR 59/12
Die Grundsatzbedeutung der Sache ist nach der Senatsentscheidung "Honorarkürzung" (BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 105/11, GRUR 2013, 305 = WRP 2013, 327) entfallen.Die Begründung für die Kürzung von Schadenspositionen im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung einer Haftpflichtversicherung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung im Prozess (vgl. BGH, GRUR 2013, 305 Rn. 21 - Honorarkürzung).
- BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
Auszug aus BGH, 04.09.2013 - I ZR 59/12
Die Beschränkung des Rechtsmittels kann sich aber auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11).